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AZAV Zertifizierung – Maßnahme- und Trägerzulassung

AZAV für Träger

AZAV – Das Qualitätsmanagement in der Aus- und Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Als Anbieter der aktiven Arbeitsförderung benötigen Sie daher eine entsprechende Trägerzulassung.

Unsere Experten zertifizieren Sie als Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III 176,178 und 179). Auch die Zulassung von Maßnahmen, beispielsweise für die Einlösung von Aktivierungs- oder Bildungsgutscheinen, wird durch uns als fachkundige Stelle durchgeführt.

Vertrauen Sie bei der Zertifizierung gemäß AZAV auf unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Trägerzulassung, als auch die darauf aufbauende Maßnahmezulassung aus einer Hand zu erhalten.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für weitere Informationen zur AZAV Zertifizierung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Haftungsausschluss: Für TÜV Rheinland ist die Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unserer Tätigkeit von größter Bedeutung. Unsere Begutachtungs- und Prüfungstätigkeit folgt diesen Werten in Übereinstimmung mit den geltenden Akkreditierungsanforderungen. Alle notwendigen strukturellen, organisatorischen und prozessualen Maßnahmen sind auf allen Ebenen der Organisation vorhanden, um Interessenkonflikte zu vermeiden (z.B. strikte Trennung von Beratung und Zertifizierung) und die Unparteilichkeit zu gewährleisten. Wir bieten keine Managementsystemberatung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für Managementsysteme an und führen diese auch nicht durch. Innerhalb der TR-Gruppe gewährleisten wir einen Mindestabstand von 2 Jahren zwischen der Managementsystemberatung und der Zertifizierungstätigkeit für denselben Kunden.

Ihre Vorteile einer AZAV Zertifizierung als Träger und der Zertifizierung Ihrer Angebote

Durch eine Zertifizierung nach AZAV erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und haben die Möglichkeit, je nach Zulassung, Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einzulösen. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Träger können Sie auch einzelne Maßnahmen bei der fachkundigen Stelle beantragen und zulassen. Profitieren Sie dabei von unserem Angebot, beide Zertifizierungen aus einer Hand zu bekommen.

Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, an Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit teilzunehmen. Mit der AZAV Träger- und Maßnahmezulassung setzen Sie ein klares Zeichen gegenüber Ihren Mitbewerbern, für den hohen Standard Ihrer Angebote und verbessern sowohl Ihr Image als auch das Vertrauen in die Qualität Ihrer Angebote.

Eine Zertifizierung nach AZAV bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, die Transparenz und die Qualität im arbeitsmarktpolitischen Förderbereich zu steigern.

AZAV Zertifizierung

Ablauf der AZAV Trägerzulassung

Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Die Zulassung ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2) Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3) Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4) Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5) Transferleistungen
6) Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Welche Punkte insbesondere bei der AZAV Trägerzulassung geprüft werden, können Sie auch in unserem FAQ nachlesen.

Der Zulassungsprozess erfolgt dabei in wenigen Schritten:

1. Angebotserstellung
2. Beantragung der Zulassung
3. Dokumentationsprüfung und Vertragsabschluss
4. Auditprozess (Zulassungsaudit, Auditbericht, Auswertung)
5. Zertifikatserteilung und Zulassung

Ablauf der AZAV Zertifizierung

Ablauf der AZAV Maßnahmezulassung

Die AZAV Maßnahmezulassung erfolgt nach Antragsstellung und Antragsannahme nach dem vorgegebenen gültigen Stichprobenverfahren, in der Regel durch eine Nachweis- und Dokumentenprüfung. Die Laufzeit der Maßnahmen dabei ist unabhängig von der Trägerzulassung auf drei Jahre festgelegt, wobei Neuzulassungen nur bei einer gültigen Trägerzulassung erfolgen können. Soll die Maßnahme nach drei Jahren fortgeführt werden, ist die AZAV Maßnahmezulassung neu zu beantragen. Zugelassene Maßnahmen werden außerdem nach einem Stichprobenverfahren jährlich überwacht.

Bei der AZAV Maßnahmezulassung sind vom Bildungsträger insbesondere folgende Punkte nachzuweisen:

  • Sollte der B-DKS überschritten werden, so ist dieses ausführlich darzulegen und von der fachkundigen Stelle (FKS) bei der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.
  • Abstimmung der Maßnahme auf die Zielgruppe in Dauer, Inhalt und Ausstattung.
  • Einbindung der Maßnahme in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen.
  • Die Maßnahme sollte eine hohe Vermittlungsquote (Eingliederungsquote nach sechs Monaten) vorweisen. Dies wird in den jährlichen Überwachungsaudits geprüft.
  • Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen pädagogisch-didaktischen sowie fachlichen Fähigkeiten verfügen, welche eine mindestens 2jährige Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung voraussetzt.

Profitieren Sie von der Zertifizierung aus einer Hand

Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how auf dem Gebiet der Zertifizierung von Bildungsträgern, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir führen Zertifizierungsverfahren nach der AZAV, auch in Kombination mit anderen Qualitätsmanagementsystemen, wie beispielsweise der ISO 9001 oder der ISO 29990 durch. Somit haben Sie die Möglichkeit, alle Dienstleistungen, einfach und unkompliziert, aus einer Hand zu erhalten.

Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie unsere Experten!

Unsere Experten beantworten wichtige Fragen rund um die Zertifizierung nach AZAV.

pdf FAQ 294 KB Download

Downloads zur Trägerzulassung nach AZAV

zip Antrag Trägerzulassung 2 MB Download
pdf Fragen der FKS zur Trägerzulassung 560 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm Trägerzulassung 206 KB Download

Downloads zur Maßnahmezulassung nach AZAV

zip Antrag Maßnahmezulassung 2 MB Download
pdf BDKS FbW 210 KB Download
pdf Kalkulation-TN-Zahl 171 KB Download
pdf Beispiele Maßnahmekalkulation 235 KB Download
pdf FbW Kostenzustimmung 301 KB Download
pdf Gesundheitsförderung im-Rahmen der Arbeitsförderung 633 KB Download
pdf Klarstellung Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit 502 KB Download
pdf Orientierungshilfe Maßnahmeziele 51 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 01.2016 128 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 01.2018 164 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 02.2016 126 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 03.2016 127 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 03.2018 238 KB Download
pdf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 664 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm Maßnahmezulassung 276 KB Download
pdf Beruecksichtigung-Anerkennungen-im-Zulassungsprozess 167 KB Download
pdf BDKS § 45 109 KB Download

Downloads zur Änderungsmeldungen nach AZAV

zip Antrag auf Änderung 758 KB Download
docx Zertifizierungsprogramm Änderungsmeldung 166 KB Download

Weitere interessante Unterlagen

pdf Empfehlungen des Beirates 742 KB Download
pdf DeuFÖV 467 KB Download
pdf Fachliche Weisungen § 45 272 KB Download
pdf Fachliche Weisung AVGS §16 185 KB Download
pdf Fachliche Weisungen FbW 573 KB Download
pdf Fachliche Weisungen FbW nach § 16 SGB II 442 KB Download
pdf Anpassung Fachliche Weisungen §45 SGB III 132 KB Download
pdf Anpassung Fachliche Weisungen FbW 129 KB Download
pdf Fachliche Weisungen SGB III 16 MAT 274 KB Download
pdf Fachliche Weisungen §16k SGB II 185 KB Download
pdf Informationsschreiben BMAS §16k SGB II 248 KB Download
pdf Umsetzungshinweise § 16k SGB II 45 KB Download
pdf Kommunikationskonzept 211 KB Download

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