AZAV Zertifizierung – Maßnahme- und Trägerzulassung
AZAV – Das Qualitätsmanagement in der Aus- und Weiterbildung
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Als Anbieter der aktiven Arbeitsförderung benötigen Sie daher eine entsprechende Trägerzulassung.
Unsere Experten zertifizieren Sie als Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III 176,178 und 179). Auch die Zulassung von Maßnahmen, beispielsweise für die Einlösung von Aktivierungs- oder Bildungsgutscheinen, wird durch uns als fachkundige Stelle durchgeführt.
Vertrauen Sie bei der Zertifizierung gemäß AZAV auf unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Trägerzulassung, als auch die darauf aufbauende Maßnahmezulassung aus einer Hand zu erhalten.
Gerne stehen Ihnen unsere Experten für weitere Informationen zur AZAV Zertifizierung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Haftungsausschluss: Für TÜV Rheinland ist die Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unserer Tätigkeit von größter Bedeutung. Unsere Begutachtungs- und Prüfungstätigkeit folgt diesen Werten in Übereinstimmung mit den geltenden Akkreditierungsanforderungen. Alle notwendigen strukturellen, organisatorischen und prozessualen Maßnahmen sind auf allen Ebenen der Organisation vorhanden, um Interessenkonflikte zu vermeiden (z.B. strikte Trennung von Beratung und Zertifizierung) und die Unparteilichkeit zu gewährleisten. Wir bieten keine Managementsystemberatung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für Managementsysteme an und führen diese auch nicht durch. Innerhalb der TR-Gruppe gewährleisten wir einen Mindestabstand von 2 Jahren zwischen der Managementsystemberatung und der Zertifizierungstätigkeit für denselben Kunden.
Ihre Vorteile einer AZAV Zertifizierung als Träger und der Zertifizierung Ihrer Angebote
Durch eine Zertifizierung nach AZAV erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und haben die Möglichkeit, je nach Zulassung, Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einzulösen. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Träger können Sie auch einzelne Maßnahmen bei der fachkundigen Stelle beantragen und zulassen. Profitieren Sie dabei von unserem Angebot, beide Zertifizierungen aus einer Hand zu bekommen.
Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, an Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit teilzunehmen. Mit der AZAV Träger- und Maßnahmezulassung setzen Sie ein klares Zeichen gegenüber Ihren Mitbewerbern, für den hohen Standard Ihrer Angebote und verbessern sowohl Ihr Image als auch das Vertrauen in die Qualität Ihrer Angebote.
Eine Zertifizierung nach AZAV bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, die Transparenz und die Qualität im arbeitsmarktpolitischen Förderbereich zu steigern.
Ablauf der AZAV Trägerzulassung
Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Die Zulassung ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:
1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2) Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3) Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4) Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5) Transferleistungen
6) Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Welche Punkte insbesondere bei der AZAV Trägerzulassung geprüft werden, können Sie auch in unserem FAQ nachlesen.
Der Zulassungsprozess erfolgt dabei in wenigen Schritten:
1. Angebotserstellung
2. Beantragung der Zulassung
3. Dokumentationsprüfung und Vertragsabschluss
4. Auditprozess (Zulassungsaudit, Auditbericht, Auswertung)
5. Zertifikatserteilung und Zulassung
Ablauf der AZAV Maßnahmezulassung
Die AZAV Maßnahmezulassung erfolgt nach Antragsstellung und Antragsannahme nach dem vorgegebenen gültigen Stichprobenverfahren, in der Regel durch eine Nachweis- und Dokumentenprüfung. Die Laufzeit der Maßnahmen dabei ist unabhängig von der Trägerzulassung auf drei Jahre festgelegt, wobei Neuzulassungen nur bei einer gültigen Trägerzulassung erfolgen können. Soll die Maßnahme nach drei Jahren fortgeführt werden, ist die AZAV Maßnahmezulassung neu zu beantragen. Zugelassene Maßnahmen werden außerdem nach einem Stichprobenverfahren jährlich überwacht.
Bei der AZAV Maßnahmezulassung sind vom Bildungsträger insbesondere folgende Punkte nachzuweisen:
- Sollte der B-DKS überschritten werden, so ist dieses ausführlich darzulegen und von der fachkundigen Stelle (FKS) bei der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.
- Abstimmung der Maßnahme auf die Zielgruppe in Dauer, Inhalt und Ausstattung.
- Einbindung der Maßnahme in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen.
- Die Maßnahme sollte eine hohe Vermittlungsquote (Eingliederungsquote nach sechs Monaten) vorweisen. Dies wird in den jährlichen Überwachungsaudits geprüft.
- Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen pädagogisch-didaktischen sowie fachlichen Fähigkeiten verfügen, welche eine mindestens 2jährige Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung voraussetzt.
Profitieren Sie von der Zertifizierung aus einer Hand
Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how auf dem Gebiet der Zertifizierung von Bildungsträgern, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir führen Zertifizierungsverfahren nach der AZAV, auch in Kombination mit anderen Qualitätsmanagementsystemen, wie beispielsweise der ISO 9001 oder der ISO 29990 durch. Somit haben Sie die Möglichkeit, alle Dienstleistungen, einfach und unkompliziert, aus einer Hand zu erhalten.
Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie unsere Experten!
Unsere Experten beantworten wichtige Fragen rund um die Zertifizierung nach AZAV.
FAQ | 294 KB | Download |
Downloads zur Maßnahmezulassung nach AZAV
zip | Antrag Maßnahmezulassung | 2 MB | Download |
BDKS FbW | 210 KB | Download | |
Kalkulation-TN-Zahl | 171 KB | Download | |
Beispiele Maßnahmekalkulation | 235 KB | Download | |
FbW Kostenzustimmung | 301 KB | Download | |
Gesundheitsförderung im-Rahmen der Arbeitsförderung | 633 KB | Download | |
Klarstellung Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit | 502 KB | Download | |
Orientierungshilfe Maßnahmeziele | 51 KB | Download | |
Umsetzungshinweis 01.2016 | 128 KB | Download | |
Umsetzungshinweis 01.2018 | 164 KB | Download | |
Umsetzungshinweis 02.2016 | 126 KB | Download | |
Umsetzungshinweis 03.2016 | 127 KB | Download | |
Umsetzungshinweis 03.2018 | 238 KB | Download | |
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit | 664 KB | Download | |
Zertifizierungsprogramm Maßnahmezulassung | 276 KB | Download | |
Beruecksichtigung-Anerkennungen-im-Zulassungsprozess | 167 KB | Download | |
BDKS § 45 | 109 KB | Download |
Weitere interessante Unterlagen
Empfehlungen des Beirates | 742 KB | Download | |
DeuFÖV | 467 KB | Download | |
Fachliche Weisungen § 45 | 272 KB | Download | |
Fachliche Weisung AVGS §16 | 185 KB | Download | |
Fachliche Weisungen FbW | 573 KB | Download | |
Fachliche Weisungen FbW nach § 16 SGB II | 442 KB | Download | |
Anpassung Fachliche Weisungen §45 SGB III | 132 KB | Download | |
Anpassung Fachliche Weisungen FbW | 129 KB | Download | |
Fachliche Weisungen SGB III 16 MAT | 274 KB | Download | |
Fachliche Weisungen §16k SGB II | 185 KB | Download | |
Informationsschreiben BMAS §16k SGB II | 248 KB | Download | |
Umsetzungshinweise § 16k SGB II | 45 KB | Download | |
Kommunikationskonzept | 211 KB | Download |