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Arbeitsmedizinische Vorsorge mit TÜV Rheinland

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie klinische und/oder arbeitsmedizinische Untersuchung, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.

Unter die arbeitsmedizinische Vorsorge fallen folgende Aufgaben:

Klare Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignung. Arbeitsmedizinische Vorsorge darf aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt werden (Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen).

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beurteilungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Vorsorge zur Erkennung von Berufskrankheiten
  • Beratung und Aufklärung von Beschäftigten
  • Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nach der ArbMedVV wird in Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden.

Im Anhang der ArbMedVV, der in vier Teile gegliedert ist, werden alle Tätigkeiten aufgelistet, die zum Veranlassen oder Anbieten der arbeitsmedizinischen Vorsorge führen:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
  • sonstige Tätigkeiten

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese und ggf. körperliche oder klinische arbeitsmedizinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt. Die Beratungsleistung durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt erhält somit einen höheren Stellenwert.

Praktische Übersicht für Ihre arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen.

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Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals „G 37“)

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Beratung und Untersuchung Ihrer Mitarbeitenden für eine gesunde und ergonomische Arbeit an Bildschirmgeräten. Informieren Sie sich über unsere Vorsorge inklusive Sehtest!

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals „G 42“)

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Wir übernehmen Ihre arbeitsmedizinische Vorsorge u.a.. in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen, in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung, aber auch auf Freiflächen oder in Tiergärten. Jetzt mehr erfahren!

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann gezielt die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie die Feststellung, ob bei Ausübung der Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht, erfolgen.

Infoblatt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV

Kurz und bündig – die wichtigsten Informationen rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV

pdf Infoblatt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 89 KB Download

Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge

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Was ist Pflichtvorsorge?

Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss. Die Tätigkeiten sind im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Die Pflichtvorsorge ist vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen zu veranlassen – die Fristen regeln die AMR 2.1. Der/Die Arbeitgeber:in darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Was ist Angebotsvorsorge?

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV angeboten werden muss. Die Arbeitsvorsorge ist vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten – die Fristen sind in den AMR 2.1 geregelt. Die Angebotsvorsorge ist regelmäßig durch die/den Arbeitgeber:in anzubieten, auch wenn sie von den Beschäftigten ausgeschlagen wurde.

Was ist Wunschvorsorge?

Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge mit TÜV Rheinland

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