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Sicheres Arbeiten mit Atemschutzgeräten

Eignungsuntersuchung für Träger von Atemschutzgeräten | TÜV Rheinland

Erhöhen Sie die Arbeitssicherheit durch unsere Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten

Arbeiten unter Atemschutz ist eine starke körperliche Belastung. Druckdifferenzen und das hohe Zusatzgewicht von bis zu 25 kg fordern beste Gesundheit. Wir bieten daher eine arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen.

Bei dieser arbeitsmedizinischen Untersuchung prüfen unsere erfahrenen Arbeitsmediziner, ob Ihre Mitarbeiter wirklich fit und vor allem geeignet für das Tragen von Atemschutzgeräten sind. Sie beraten sie außerdem umfassend zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

An 60 bundesweiten Standorten haben Sie die Möglichkeit, unser Untersuchungsangebot wahrzunehmen. Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das umfangreiche Know-how unserer Experten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin.

Sie möchten mehr Informationen zu unseren Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen? Kontaktieren Sie uns!

Schäden und Ausfälle vermeiden – Mit unseren Atemschutzgeräteträger-Untersuchungen

Mit unserer arbeitsmedizinischen Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung für Träger von Atemschutzgeräten vermeiden Sie Gesundheitsschäden und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten. Durch diese präventive Maßnahme erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten und reduzieren dadurch auch mögliche Haftungsrisiken. Gewinnen Sie außerdem Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.

Profitieren Sie auch von unserer guten Erreichbarkeit an bundesweiten Standorten.

Unsere Dienstleistung für Atemschutzgeräteträger im Überblick

Atemschutzgeräteträger-Untersuchung | TÜV Rheinland
Eignungsuntersuchung für Träger von Atemschutzgeräten

Die Einteilung der Atemschutzgeräte in Gruppen ist in der Arbeitsmedizinischen Regel 14.2 (AMR) durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt und erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung:

  • Gruppe 1: Gewicht des Gerätes bis zu 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • Gruppe 2: Gerätegewicht von 3-5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar
  • Gruppe 3: Gewicht des Gerätes über 5 kg

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist vom Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge für die Träger der Gruppe 1 anzubieten sowie eine Pflichtvorsorge für die Träger der Gruppen 2 und 3 zu veranlassen. Eine Eignungsuntersuchung erfolgt nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV7).

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt für welche Mitarbeiter die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist. Nach der telefonischen Terminvereinbarung untersuchen wir Ihre Mitarbeiter in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren in Ihrer Nähe und stellen ihnen anschließend die arbeitsmedizinische Bescheinigung aus.

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bzw. zu den Eignungsuntersuchungen berät Sie Ihr Betriebsarzt gern.

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Bundesweit an 60 Standorten

Vertrauen Sie bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge Ihrer Mitarbeiter und deren Eignungsprüfung zum Tragen von Atemschutzgeräten auf unser umfangreiches Know-how und unsere langjährige Erfahrung. An insgesamt 60 Standorten im ganzen Bundesgebiet haben Sie die Möglichkeit, unser Untersuchungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Unsere Experten stehen Ihnen gern für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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