Untersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Gesundheitliche Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung durch unsere Untersuchung prüfen und mit Gutachten dokumentieren
Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer tragen eine sehr hohe Verantwortung und müssen jeden Tag volle Konzentration beweisen. Deshalb werden an sie besondere rechtliche Anforderungen bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis gestellt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt eine regelmäßige Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung vor.
Wir prüfen die gesundheitliche Eignung Ihrer Mitarbeiter und testen ihre psychomentale Leistungsfähigkeit für den Personenbeförderungsschein. Unsere Experten stellen Ihren Mitarbeitern die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aus und bestätigen die Ergebnisse des Reaktionstests mit einem Gutachten.
Unsere Experten stehen Ihnen in Ihrer Nähe, an deutschlandweiten Standorten, zur Verfügung
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Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen nach FeV durch unsere Eignungsuntersuchungen
Erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben mit unseren regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen. Dadurch erhalten Ihre Mitarbeiter frühzeitig Informationen zu eventuell bestehenden Gesundheitsschäden und sind in der Lage zeitnah mit Therapiemaßnahmen zu beginnen. Profitieren Sie von unseren 60 bundesweiten Standorten arbeitsmedizinischer Zentren.
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Unsere Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
Unsere Betriebsärzte untersuchen Ihre Mitarbeiter in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe. Dazu bieten wir Ihnen folgende Untersuchungen und Dienstleistungen an:
- Untersuchung des Sehvermögens (inkl. Gesichtsfelduntersuchung
- Beurteilung der psychomentalen Leistungsfähigkeit (mittels Reaktionstest)
- Prüfung der gesundheitlichen Eignung
- Ausstellung der erforderlichen Zeugnisse
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis müssen bestimmte körperliche und geistige Anforderungen erfüllt sein. Diese Untersuchungsanlässe sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Für den Ersterwerb des Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderer) und bei entsprechender Führerscheinverlängerung besteht ein rechtlich vorgeschriebener Untersuchungsanlass. Die Verlängerung muss im Regelfall in Abhängigkeit vom Alter und dem Zeitpunkt des Ersterwerbs aller 5 Jahre bei den Klassen C, D sowie der Fahrgastbeförderung erfolgen. Die entsprechenden Fristen sind im Führerschein dokumentiert.
Überblick über die körperlichen und geistigen Anforderungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Arbeitsmedizinische Untersuchung nach FeV
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern alle drei Untersuchungsbestandteile – ärztliche Eignungsuntersuchung, Untersuchung des Sehvermögens und psychologische Leistungsbeurteilung – aus einer Hand an. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Experten und erhalten Sie Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Zusätzlich dazu stellen wir Ihren Mitarbeitern ein Gutachten über die Ergebnisse des durchgeführten Leistungstests zur Verfügung.
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Informationsmaterial zum Downloaden
Produktinformation Fahrerlaubnis-Verordnung | 170 KB | Download |