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Services für Sicherheitsunterweisungen


TÜV Rheinland

Eine hohe Anzahl von Arbeitsunfällen haben verhaltensbedingte Ursachen. Damit Beschäftigte von Anfang an sicher arbeiten, sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Sicherheitsunterweisungen vor Aufnahme einer Tätigkeit im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Rechtliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Die Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt werden und auch immer dann erfolgen, wenn Beschäftigte erstmals an einem neuen Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden oder neue Arbeitsaufgaben übernehmen.

Unsere Experten für Arbeitssicherheit entwickeln mit Ihnen zusammen onlinebasierte Konzepte für die Unterweisungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das gibt den Beschäftigten die Flexibilität, die Unterweisungen in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Die erfolgreich absolvierte Unterweisung wird im System automatisch dokumentiert – zur Sicherheit für das Unternehmen und die Beschäftigten.

Profitieren Sie bei den Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von innovativen Lösungen und den langjährigen Erfahrungen unserer Experten.

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