Für benötigte Waren und Dienstleistungen sind Standards und Standardlieferanten definiert.
Diese werden in Deutschland den dezentralen Bestellern über elektronische Bestellsysteme und außerhalb Deutschlands den Landesgesellschaften der TÜV Rheinland Group als Vorgabe zur Verfügung gestellt.
Basis dieser Zusammenarbeit bilden sowohl die Ausschreibungs-, als auch die allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB/PTC).
Das Global Purchasing schreibt die benötigten Produkte und Dienstleistungen im Regelfall über Internet (Fairpartners) aus und schließt globale Rahmenverträge ab. Die Beschaffung in Ländern, in denen SAP genutzt wird, erfolgt über elektronische Kataloge.
Kurzfristige Aktionen und nicht über Systeme umsetzbare Angebote können deshalb nicht berücksichtigt werden!
Der TÜV Rheinland orientiert sein Handeln an den Grundsätzen des Global Compact. Nachhaltigkeit, verantwortliches Handeln und Compliance sind wesentliche Bestandteile der nachhaltigen Unternehmensstrategie und Basis der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Nur Unternehmen, die sich zu diesen Werten bekennen, werden als Lieferanten berücksichtigt. Der TÜV Rheinland führt in diesem Zusammenhang Audits oder Gesprächsrunden mit den eingebundenen Lieferanten durch.
Kontakt: purchasing@de.tuv.com
Externes vertrauliches Hinweisgebersystem
Die Hinweisgeberplattform erreichen Sie hier:
Begleitende Erläuterungen:
Zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt wird es auf der Hinweisgeberplattform des TÜV Rheinland allen potentiell beteiligten Personen ermöglicht, diesbezügliche Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Beispielsweise können Verstößen gegen Gesetze, unternehmensinterne Richtlinien oder unser Compliance Programm (z.B. den Verhaltenskodex) gemeldet werden.
Der Zugriff auf die Plattform ist frei zugänglich und damit allen potentiell Beteiligten über die TÜV Rheinland Homepage möglich, d.h. sowohl eigenen Mitarbeiter*Innen, Mitarbeiter*Innen von Geschäftspartnern und Lieferanten, aber auch externen Beteiligten sowie Institutionen. Das System ist dabei speziell für Hinweise zu potentiellen Compliance-Verstößen und nicht für allgemeine Beschwerden (wie z.B. Kundenzufriedenheit, Qualitätsprobleme) ausgelegt. Eine Beschwerde bzw. ein Hinweis kann anonym oder offen gemeldet werden, in jedem Fall wird die Beschwerde vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderung behandelt.
Wichtige Informationen für Lieferanten
Wichtige Informationen für Anbieter in Immobilienangelegenheiten
Supplier Code of Conduct
Dieses Dokument ist in mehreren Sprachen verfügbar; die englische und deutsche Fassung unseres Supplier Code of Conduct entspricht dem Verständnis aller Parteien. Jede andere Fassung wird als Übersetzung zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Fassungen ist die englische und deutsche Fassung maßgebend.
Besuchen Sie gerne unsere globale Corporate Procurement Website für weitere Übersetzungen .