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Dienstleistungen für Unbemannte Fluggeräte


TÜV Rheinland

Unbemannte Fluggeräte, auch als “UAV” bzw. umgangssprachlich als Drohnen bekannt, haben viele Anwendungsmöglichkeiten. Sie können in der Agrarwirtschaft zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden aber finden ebenso Verwendung bei Film- und Luftaufnahmen, in der Katastrophenhilfe, oder bei der Nachahmung von fliegenden Tieren zur Artenerhaltung und Naturforschung.

Unsere Dienstleistungen verhelfen Ihnen zur Einhaltung internationaler Normen und Standards für unbemannte Fluggeräte. Wir prüfen UAVs auf Materialbeständigkeit und -widerstand und bestätigen, dass Ihre Drohne keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt.

Unsere Expertenteams kennen sich bestens aus mit unbemannten Fluggeräten und ihren vielfältigen Anwendungen. Wir verfügen außerdem über ein globales Netzwerk von Standorten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie mithilfe unserer Expertise Ihre Drohnen schneller auf den Markt bringen können.

Neue europäische Regulierung für UAS

Die europäische Regulierung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme vom 12.03.2019 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Die Regulierung beinhaltet neue Regeln für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Unmanned Aircraft Systems (UAS), die für den Betrieb in der „Open Category“ bestimmt sind. Die Regulierung ist in Kraft getreten. Bei Fragen zum Thema Produktsicherheit von UAS kontaktieren Sie gerne unsere Experten!

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