Lärm- und Schallschutz
Schaffen Sie ausreichenden Schallschutz für gesunde Lebensverhältnisse
Ein ausreichender Schallschutz ist für gesunde Lebensverhältnisse enorm wichtig. Denn es gibt verschiedenste Lärmarten und -quellen, wie etwa Gewerbe- und Industrielärm, Verkehrslärm und Lärm durch Sport- oder Freizeitanlagen, die unsere Umgebung beeinträchtigen können.
Damit sind unterschiedlichste Richtlinien zum Lärmschutz zu beachten (u. a. TA Lärm, 16. BImSchV, 18. BImSchV), die auf Lärmmessungen oder Lärmberechnungen und der Beurteilung der ermittelten Geräuschimmissionen anhand bestimmter Richt- oder Grenzwerte basieren.
Mit uns halten Sie die Lärmschutz-Richtlinien ein
Die Lärmschutz-Richtlinien hängen im Wesentlichen von der Tages- und Nachtzeit wie auch der Art des zu schützenden Gebiets ab. So gelten für Wohngebiete wegen des Ruhebedarfs höhere Schutzansprüche als etwa bei Wohnnutzungen in Gewerbegebieten oder im Außenbereich.
Dabei sind es vor allem die immer dichter werdenden Siedlungsbereiche, in denen Lärm zunehmend für Konflikte sorgt. Und wenn Sie sowohl dem Ruhebedarf der Anwohnenden als auch dem Betrieb von Anlagen gerecht werden möchten, müssen Sie diverse schalltechnische Grundregeln bei raumbezogenen Planungen und Genehmigungsverfahren beachten.
Wir von TÜV Rheinland unterstützen Sie dabei: Unsere erfahrenen Fachkräfte decken dabei nahezu alle Aufgabenstellungen ab und helfen Ihnen, einen ausreichenden Lärm- und Schallschutz zu gewährleisten.
Nutzen Sie unsere Services für Ihren Schallschutz:
- Berechnung von Geräuschimmissionen: Mit softwaregestützten 3D-Modellen berechnen wir die die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft von Betrieben (bspw. Gewerbelärm nach DIN 9613-2), Verkehrswegen (Straße und Schiene nach RLS-19 bzw. Schall 03) und Sport- und Freizeitanlagen.
- Bestandsaufnahmen und Prognosen: Bei den Untersuchungen stehen wir Ihnen sowohl für Bestandsaufnahmen als auch Prognosen zur Seite.
- Lärmminderungsmaßnahmen und Bauüberwachungen: Wir führen Lärmminderungsmaßnahmen und Bauüberwachungen durch, beraten bei Diskussionen zum Stand der Technik und erarbeiten Lösungen bei komplexen Gemengelagen.
- Durchführung von Abnahmen: Als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes führen wir Abnahmen anhand von Emissions- und Immissionsmessungen durch.
- Begleitung von Bauleitplanverfahren: Wir begleiten Bauleitplanverfahren in allen Situationen (z. B. Ansiedlung von Wohnen, Gewerbe, Sport- und Freizeit) und führen entsprechende Geräuschmessungen oder Ausbreitungsberechnungen durch.
- Geräuschkontingentierung nach DIN 45691: Da es in komplexen Situationen sowohl um die Messung und Berechnungen von Geräuschen, die auf das Plangebiet einwirken, als auch die durch das Plangebiet erwarteten Geräusche gehen kann, führen wir die Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 durch. Zusätzlich formulieren wir Vorschläge zu textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
- Messungen nach Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG: Sowohl auf einem hauseigenen Prüfstand als auch vor Ort bei Ihnen durchführbar
- Arbeitsplatzmessungen: In Betrieben aller Art und beurteilt nach ASR A3.7 Lärm und LärmVibrationsArbSchV.
Unsere Expertise für Ihren Lärm- und Schallschutz
Sie möchten einen ausreichenden Lärm- und Schallschutz gewährleisten? Nutzen Sie unsere langjährige Expertise, um die Lärmschutz-Richtlinien einzuhalten und dem Ruhebedarf in Wohngebieten, Außenbereichen oder Gewerbegebieten gerecht zu werden.
Informationsmaterial
Broschüre Immissionsschutz | 8 MB | Download |
Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen
Wir möchten heute die Basis für ein erfolgreiches Morgen legen. Unternehmen, Institutionen, Behörden und jeder Einzelne von uns kann den Weg in die Zukunft positiv mitgestalten. Wir unterstützen Sie umfassend, damit Sie auch auf lange Sicht nachhaltig, sicher und effizient wirtschaften können.