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Alternative Antriebe

Alternative Antriebe

Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen

Es geht um nichts weniger als die Zukunft. Unternehmen, Institutionen, Behörden und jeder einzelne von uns kann den Weg ins Morgen positiv mitgestalten. Wir unterstützen Sie umfassend dabei, dass Sie langfristig sicher, nachhaltig und effizient wirtschaften.

Nachhaltige Mobilität

Wir fördern zukunftssichere Mobilität auf vielen Ebenen

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Service-Suche

Prüfen, bewerten, zertifizieren und mehr: unsere Nachhaltigkeits-Services

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Nachhaltigkeitsstrate­gie 2025

Erfahren Sie, wie wir mit Ihnen die Zukunft sichern möchten.

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Leistungen von der Homologation bis zur Zulassung

Unsere Experten unterstützen Sie umfassend im Genehmigungsprozess für alternative Antriebe.

Wir bieten Ihnen unter anderem:


Homologation

Festlegung einer gemeinsamen Homologationsstrategie mit Herstellern, Importeuren und Händlern


Beratung

  • Beratung national und international zu alternativen Antrieben
  • Beratung bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Wasserstofffahrzeuge – Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor – und für Hybridfahrzeuge sowie für Elektrofahrzeuge
  • Informierung über den Stand der Beratungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, und der Wirtschaftskommission für Europa, dem ECE-Gremium in Genf
  • Fachliche Beratung und Begleitung von öffentlichen Förderprogrammen und Forschungsprojekten


Prüfungen

  • Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 10: Funkentstörung, Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 67: Spezialausrüstung für Kraftfahrzeuge jeder Art (mit Flüssiggas betrieben), Flüssiggas: Liquefied Petroleum Gas – LPG
  • Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 110: Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas – Compressed Natural Gas: CNG
  • Elektrik- und Elektronikprüfungen für Wasserstoff- und Hybridfahrzeuge
  • Abgasmessung nach ECE-R 83.05 bzw. VO (EG) 692/2008
  • Kraftstoffverbrauchsmessung nach ECE-R 101 und VO (EG) 692/2008
  • Prüfungen der elektrischen und funktionalen Sicherheit nach ECE-R 100 – Elektrofahrzeuge


Abnahmen, Begutachtung und Zertifizierung

  • Abnahme von Erprobungsfahrzeugen nach §19 (6) StVZO
  • Abnahme von Einzelfahrzeugen nach §19/§21 StVZO
  • Abgasmessungen und Ausstellen von Abgasgutachten
  • Erstellung von freiwirtschaftlichen Gutachten als auch von Teilegutachten oder Prüfberichte zur Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EG-Betriebserlaubnis.
  • Erstellung von Prüfberichten zur Beantragung einer EG-Typgenehmigung für Wasserstofffahrzeuge oder aber zur Beantragung von ABE‘s für Ethanol -(E85)-Steuergeräte sowie Gesamtbetriebserlaubnis für Hybridfahrzeuge.
  • Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation für Systemgenehmigungen und ECE-R 115 – Genehmigungen
  • Zertifizierung von CNG-, LPG- und Wasserstoff-Werkstätten

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Dann schreiben Sie uns jetzt. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

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