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FFP2 Masken müssen der PSA Verordnung 2016/425 und der EN149:2001+A1:2009 entsprechen, um die CE-Kennzeichnung zu erlangen.

EU Baumusterprüfbescheinigung für die FFP2 Masken von EPG Pausa

Durch die COVID-19 Pandemie ist das Kerngeschäft vieler Branchen nach wie vor stark beeinträchtigt. Viele mittelständische Unternehmen haben jedoch flexibel auf die neuen Voraussetzungen reagiert und Ihre Produktion den Umständen angepasst. So auch die Firma EPG Pausa GmbH aus der Stolfig Gruppe. Das Unternehmen hat mit der Produktion von FFP2 Masken am Standort Eichelhardt begonnen und konnte im Dezember 2020 einen großen Auftrag mit der Bundesregierung und dem Land Rheinland-Pfalz abschließen. Grundlage für diesen Erfolg war die EU Baumusterprüfbescheinigung der Produkte durch die TÜV Rheinland Intercert Kft.

Ausgangssituation und Voraussetzungen

Die Stolfig Group ist Entwicklungspartner der Automobilindustrie und ein erstrangiger Lieferant (Tier One). Leichtbau ist der Schwerpunkt der Entwicklungen. Bereits die erste Welle der Pandemie hatte die Auftragslage stark beeinträchtigt, sodass Produktionskapazitäten frei wurden. Nachdem die Bundesregierung auch lokale Produzenten zur Unterstützung bei der Pandemie-Bekämpfung aufgefordert hatte, ergriff die Stolfig Gruppe die Gelegenheit, sich ein weiteres Standbein während der Krise aufzubauen.

Industrie Zulieferer von Werkzeugen und Bauteilen
(z.B. für Automobilindustrie)
KundeEPG Pausa GmbH
Zeithorizont12/2020 bis 01/2021
FirmensitzEichelhardt, Deutschland
Ziele und HerausforderungenEU Baumusterprüfbescheinigung für FFP2 Masken
Geltende Regularien- PSA Verordnung 2016/425
- EN149:2001+A1:2009
Arbeitsergebnisse Testbericht und EU Baumusterprüfbescheinigung

Herausforderungen

Die Umstellung auf ein Textilprodukt stellte den Automobilzulieferer natürlich vor einige Herausforderungen. EPG Pausa musste zunächst geeignete Produktionsmaschinen, Lieferanten für die Grundmaterialien und Fachpersonal finden.

„TÜV Rheinland ist in unseren Augen ein exzellenter Partner. Die Zusammenarbeit lief hochprofessionell und die Kommunikation war stets schnell und zuvorkommend. Trotz der Feiertage zum Jahreswechsel wurde die Zertifizierung vorangetrieben und die Prüfungen konnten in internationaler Zusammenarbeit im Rekordtempo stattfinden.“

Wei Hong; Geschäftsführerin von EPG Pausa GmbH

Auch die Zertifizierung war zeitaufwendiger als zunächst angenommen, da FFP2 Masken unter die Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung fallen und zusätzlich der EN149:2001+A1:2009 entsprechen müssen. In der Partnerschaft mit TÜV Rheinland ging schließlich alles problemfrei und schnell, wie uns Geschäftsführerin Wei Hong bestätigte. Das Unternehmen ist nun mit dem Vertrieb und der Produktion größerer Margen ihrer neuen Schutzmasken beschäftigt.

Währenddessen arbeitet EPG Pausa bereits an Masken für Kinder. Bei deren Entwicklung die spezifischen Maße von Kindern zugrunde gelegt werden müssen, damit die Masken schließlich auch die Anforderungen an Sicherheit und Tragekomfort erfüllen. TÜV Rheinland wird auch die Prüfung dieser Produkte durchführen.

Lösungen und Ergebnisse

TÜV Rheinland hat die Masken der EPG Pausa GmbH entsprechend der Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung sowie der Norm EN149: 2001 +A1: 2009 geprüft und konnte anschließend die entsprechende EU Baumusterprüfbescheinigung ausstellen. Somit kann das Unternehmen nun die CE-Kennzeichnung auf Ihren FFP2-Masken anbringen und sie als Persönliche Schutzausrüstung auf dem europäischen Markt anbieten.

Die Prüfung der neuen FFP2-Masken haben die Fachleute von TÜV Rheinland in den eigenen Speziallaboren vorgenommen. Im Rahmen der erforderlichen Prüfungen werden eingehend unter anderem das Material, die Verpackung, Produktkennzeichnungen und -beschreibungen sowie insbesondere Durchlass des Filtermediums, Atemwiderstand und Leckage der Masken überprüft.

Im Vordergrund steht dabei die Wirksamkeit des Schutzes: Partikelfiltrierende Masken (Filtering Face Piece, FFP) werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Dabei wird die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm DIN EN 149 zum Schutz vor partikelförmigen Schadstoffen mit Aerosolen getestet: FFP2-Masken, wie TÜV Rheinland sie nun zertifiziert hat, müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole in der Prüfung filtern. Die FFP-Masken dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Solche Masken gelten – anders als medizinische Gesichtsmasken – nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen solche Produkte nur durch eine von der Europäischen Union (EU) anerkannte Benannte Stelle. Dies ist im vorliegenden Fall die TÜV Rheinland InterCert für die EU.

Kundenvorteile

  • Während der Pandemie sind immer wieder Masken mit gefälschten Prüfzeichen auf den Markt gekommen. TÜV Rheinland ist ein international angesehener Prüfdienstleister und ein starker Partner für Ihr Unternehmen.
  • Die „New Approach Notified and Designated Organisations“ der EU hat TÜV Rheinland InterCert für die Zertifizierung von partikelfiltierenden Masken benannt
  • Durch unser internationales Netzwerk von Experten und Prüflaboren ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und effiziente Prüfung Ihrer Produkte
  • Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung

Die CE-Kennzeichnung

Durch den Status als Benannte Stelle ist TÜV Rheinland mit seinem Verbund eines weltweiten Labornetzwerks ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Unternehmen, die partikelfiltrierende Masken herstellen oder vertreiben. Dabei verfügt der unabhängige Prüfdienstleister international über spezialisierte Labore zur Prüfung persönlicher Schutzausrüstung. Nach erfolgreicher Zertifizierung können die Hersteller ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als persönliche Schutzausrüstung auf den europäischen Markt bringen. Für die Zertifizierung durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters müssen die Produkte den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung entsprechen.

Mit dem CE-Kennzeichen erklären Produzenten selbst, dass ihr Produkt, in diesem Fall die Atemschutzmasken, alle rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt. Nach dem CE-Zeichen folgt eine vierstellige Nummer, die die jeweilige Prüforganisation anzeigt – bei TÜV Rheinland beispielsweise die „1008“. Käuferinnen und Käufer sollten ferner unter anderem darauf achten, dass auf der Verpackung oder dem Produkt eine Herstellerangabe vorhanden ist. Auch müssen die Masken über ein Haltbarkeitsdatum verfügen. Dieses Datum gibt an, wie lange die Filterleistung bei sachgerechter Verwendung mindestens gewährleistet wird. Schließlich sind die Gebrauchshinweise genau zu beachten, damit die Masken ihre Schutzwirkung ideal entwickeln können.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption.

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