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Durch die COVID-19 Pandemie ist der Bedarf an filtrierenden Halbmasken, sogenannten FFP Masken, deutlich gestiegen. Da die Masken dem Träger einen hohen Schutz vor Partikeln und Aerosolen in seiner Umgebung bieten, werden sie nicht mehr nur auf Baustellen oder in der Industrie genutzt. Seit einigen Monaten werden die FFP Masken in zahlreichen Unternehmen für den Arbeitsschutz oder auch von Privatpersonen eingesetzt.

Mit der Baumusterprüfbescheinigung zur CE-Kennzeichnung

TÜV Rheinland InterCert ist Benannte Stelle für die Zertifizierung von partikelfiltrierenden Masken. Hersteller können ihre umgangssprachlich auch Atemschutzmasken genannten Produkte nun in den Laboren von TÜV Rheinland prüfen und zertifizieren lassen. Für die Zertifizierung durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters müssen die Produkte den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung sowie der Norm EN 149 entsprechen. Anschließend dürfen Hersteller die Masken mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als persönliche Schutzausrüstung auf den europäischen Markt bringen. Durch den Status als Benannte Stelle und das weltweite Labornetzwerk ist TÜV Rheinland ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Unternehmen, die partikelfiltrierende Masken herstellen oder vertreiben. Weitere Informationen zur Benennung sind verfügbar auf der NANDO-Internetseite der Europäischen Union. NANDO steht für „New Approach Notified and Designated Organisations“.

Was sind FFP Masken?

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP 2 und FFP3) fallen unter die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und werden somit als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingestuft. Die Masken können den Träger bei richtiger Anwendung und je nach Schutzklasse vor rund 80 bis 90 % der festen und flüssigen Aerosolen in der Umgebungsluft schützen. Aerosole können potentiell Viren enthalten und übertragen.

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