Taxonomie-Check für Immobilien
Stellen Sie die Taxonomie-Konformität Ihrer Gebäude und damit nachhaltige Immobilien-Investments sicher.
Mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Endenergieverbrauchs entfallen in der EU auf Gebäude. Somit steht fest: Um das ausgerufene Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 und in Deutschland bis 2045 zu erreichen, müssen Betreiber und Bestandshalter wie auch finanz- und kapitalmarktorientierte Unternehmen die CO2-Emissionen ihrer Immobilien stetig reduzieren.
Zusätzlich sind bestimmte Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen, die durch Taxonomie- und Offenlegungsverordnung, aber auch durch Investoren und andere Stakeholder gefordert werden.
EU-Taxonomie, ESG & Offenlegungspflicht erfüllen.
Der gesetzliche Druck ist groß: Mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) hat die EU endgültig Klarheit darüber geschaffen, wie Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig zu klassifizieren sind. Das Ziel des zentralen Rechtsakts: Finanzströme in Richtung nachhaltige und klimaneutrale Investitionen und Projekte kanalisieren, um das Ziel des Wandels hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft zu erreichen.
Zuerst widmet sich die seit dem 1. Januar 2022 anzuwendende Sustainable Finance Taxonomie dem „E“ in den ESG-Kriterien (Environmental für Umwelt, Social für Soziales und Governance für Unternehmensführung), konkret dem Klimaschutz. Perspektivisch sollen weitere Tätigkeiten aus dem sozialen wie auch dem Bereich der Unternehmensführung aufgenommen werden.
Wer ist zur Taxonomie verpflichtet?
Als Kreditinstitut mit Portfolioverwaltung, Investmentgesellschaft, Fondsverwalter oder Altersvorsorgeanbieter müssen Sie mit Ihren Finanzprodukten (auch Immobilien) den gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung entsprechen.
Mit unserem Taxonomie-Check können Sie Aussagen über den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit der eigenen Produkte treffen, um diese nachhaltig zu optimieren.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Banken und Versicherungen mit eigenem Immobilienbestand, die eine nichtfinanzielle Erklärung im Zuge der Non-Financial Reporting Directive veröffentlichen müssen (CSR-Richtlinie).
Durch Taxonomie-Konformität geben Sie Ihren Investoren die Sicherheit, dass Sie wirklich in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren und kein Greenwashing betreiben. Dazu profitieren Kapitalgeber von einer besseren Vergleichbarkeit der eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Als Property- und Facility Manager müssen Sie auf technischer und operativer Ebene umsetzen, was im Management entschieden wird. So sind Sie damit konfrontiert, die relevanten Daten zu Nachhaltigkeitsbewertung der betroffenen Immobilien zur Verfügung zu stellen und zu bewerten.
Damit Sie die Anforderungen der Taxonomie recherchieren, interpretieren und bewerten können, unterstützen wir Sie. Hinzu kommt unser Beratungsservice, der sämtliche Lücken im Facility Management auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäude schließt.
Taxonomie umsetzen, Stranded Assets vermeiden.
So viel ist klar: Wer im Zuge der ESG-Nachhaltigkeitskriterien und Taxonomie-Verordnung seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten will, muss die Anforderungen erfüllen. Ansonsten droht ein Vertrauensverlust bei den Investoren. Höhere CO2-Steuern und Versicherungsprämien kommen hinzu. Noch schwerer dürfte allerdings der drohende Wert- oder Totalverlust von Immobilien (Stranded Assets) durch Nichterfüllung der Taxonomie-Anforderungen wiegen, der in Folge des fortschreitenden Klimawandels eintreten kann.
Lassen Sie es nicht so weit kommen und sich bei der unabhängigen Prüfung und Bewertung der Taxonomie-Konformität Ihrer Immobilien und Portfolios beraten. Gemeinsam gehen wir drängende Herausforderungen an:
Herausforderungen | Lösungen |
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Warum Sie von unserem Taxonomie-Check profitieren:
- Legal Compliance und Transparenz bzgl. gesetzlicher Anforderungen sicherstellen
- Vertrauensbildung mit Investoren stärken
- Risikominimierung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilien
- Kostenreduktion, Werterhalt oder Wertsteigerung im Vergleich zu nicht nachhaltigen Immobilien
- Entlastung der operativen Stellen bzgl. Datenmanagement & Taxonomie-Anforderungen
- Günstigere Finanzierungs- und Versicherungsmöglichkeiten & Diversifizierung von Finanzierungsquellen
In 5 Schritten zur Taxonomie-Konformität.
Damit Sie den ersten Schritt zum zukunftsfähigen Gebäude machen, begleiten unsere Experten Sie von der ersten Abstimmung über die Datenauswertung bis zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen:
- Abstimmung
Nach der Aufnahme des Status quo klären wir, welche Daten in welchem Umfang nötig sind und ob es eine Zusammenarbeit mit Dritten braucht. - Datenerhebung
Nach den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung, wie etwa:
• Informationen zur ESG-Strategie
• Informationen zu den Immobilien: Energieausweise/Verbrauchsdaten/Nutzungsdauer u.v.m.
• Informationen zur Klimawandelanpassung
• Sonstige Angaben zum Gebäude - Prüfen der Daten
Unsere Experten prüfen die erhobenen Daten auf ihre Vollständigkeit und Aussagekraft sowie Validität. - Bewertung und Berichterstellung
Die geprüften Daten werden nach speziellen Kriterien bewertet und die Ergebnisse in einem Bericht festgehalten. - Verifizierung
Die Verifizierung der Daten und des Berichtes findet durch eine unabhängige Stelle statt.
Stellen Sie die Taxonomie-Konformität Ihrer Gebäude sicher.
Als unabhängiger Dritter unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen und zeigen Ihnen geeignete Wege auf, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, mögliche Wertverluste vermeiden und wertvolle Ansätze zur Nachhaltigkeitsoptimierung Ihrer Immobilien nutzen können.