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Taxonomie-Check für Immobilien

Klimaneutrale Gebäude. Warum es für eine wettbewerbsfähige Immobilienwirtschaft nachhaltige Investment-Strategien braucht. | TÜV Rheinland

Stellen Sie die Taxonomie-Konformität Ihrer Gebäude und damit nachhaltige Immobilien-Investments sicher.

Mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Endenergieverbrauchs entfallen in der EU auf Gebäude. Somit steht fest: Um das ausgerufene Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 und in Deutschland bis 2045 zu erreichen, müssen Betreiber und Bestandshalter wie auch finanz- und kapitalmarktorientierte Unternehmen die CO2-Emissionen ihrer Immobilien stetig reduzieren.

Zusätzlich sind bestimmte Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen, die durch Taxonomie- und Offenlegungsverordnung, aber auch durch Investoren und andere Stakeholder gefordert werden.

EU-Taxonomie, ESG & Offenlegungspflicht erfüllen.

Der gesetzliche Druck ist groß: Mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) hat die EU endgültig Klarheit darüber geschaffen, wie Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig zu klassifizieren sind. Das Ziel des zentralen Rechtsakts: Finanzströme in Richtung nachhaltige und klimaneutrale Investitionen und Projekte kanalisieren, um das Ziel des Wandels hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft zu erreichen.

Zuerst widmet sich die seit dem 1. Januar 2022 anzuwendende Sustainable Finance Taxonomie dem „E“ in den ESG-Kriterien (Environmental für Umwelt, Social für Soziales und Governance für Unternehmensführung), konkret dem Klimaschutz. Perspektivisch sollen weitere Tätigkeiten aus dem sozialen wie auch dem Bereich der Unternehmensführung aufgenommen werden.

On-Demand-Webinar "ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?"

On-Demand-Webinar "ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?"

Ab 2023 gibt es signifikante Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen.

Wer ist zur Taxonomie verpflichtet?

Finanzmarkt­teilnehmer
Kapitalmarkt­orientierte Unternehmen
Property und Facility Manager
Finanzmarktteilnehmer
Kapitalmarktorientierte Unternehmen
Property und Facility Manager

Als Kreditinstitut mit Portfolioverwaltung, Investmentgesellschaft, Fondsverwalter oder Altersvorsorgeanbieter müssen Sie mit Ihren Finanzprodukten (auch Immobilien) den gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung entsprechen.

Mit unserem Taxonomie-Check können Sie Aussagen über den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit der eigenen Produkte treffen, um diese nachhaltig zu optimieren.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Banken und Versicherungen mit eigenem Immobilienbestand, die eine nichtfinanzielle Erklärung im Zuge der Non-Financial Reporting Directive veröffentlichen müssen (CSR-Richtlinie).

Durch Taxonomie-Konformität geben Sie Ihren Investoren die Sicherheit, dass Sie wirklich in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren und kein Greenwashing betreiben. Dazu profitieren Kapitalgeber von einer besseren Vergleichbarkeit der eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Als Property- und Facility Manager müssen Sie auf technischer und operativer Ebene umsetzen, was im Management entschieden wird. So sind Sie damit konfrontiert, die relevanten Daten zu Nachhaltigkeitsbewertung der betroffenen Immobilien zur Verfügung zu stellen und zu bewerten.

Damit Sie die Anforderungen der Taxonomie recherchieren, interpretieren und bewerten können, unterstützen wir Sie. Hinzu kommt unser Beratungsservice, der sämtliche Lücken im Facility Management auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäude schließt.

Taxonomie umsetzen, Stranded Assets vermeiden.

So viel ist klar: Wer im Zuge der ESG-Nachhaltigkeitskriterien und Taxonomie-Verordnung seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten will, muss die Anforderungen erfüllen. Ansonsten droht ein Vertrauensverlust bei den Investoren. Höhere CO2-Steuern und Versicherungsprämien kommen hinzu. Noch schwerer dürfte allerdings der drohende Wert- oder Totalverlust von Immobilien (Stranded Assets) durch Nichterfüllung der Taxonomie-Anforderungen wiegen, der in Folge des fortschreitenden Klimawandels eintreten kann.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und sich bei der unabhängigen Prüfung und Bewertung der Taxonomie-Konformität Ihrer Immobilien und Portfolios beraten. Gemeinsam gehen wir drängende Herausforderungen an:

Herausforderungen Lösungen
  • Unsicherheit bzgl. der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen
  • Unterstützung bei der unabhängigen Prüfung und Bewertung der Taxonomie-Konformität
  • Schwierigkeiten bei der Erfassung bzw. Nachweisführung wegen unzureichender Datenlage
  • Sammlung aller internen relevanten Daten und Aufbau eines Datenmanagementsystems
  • Fehlende Informationen von Dritten zur Nachweisführung
  • Intensiver Austausch und enge Interaktion mit Dritten und Zulieferern
  • Schwierigkeiten bei der Datenauswertung und dem Reporting
  • Unterstützung bei der Datenauswertung und dem Reporting
  • Erhöhter Aufwand aufgrund zusätzlicher Informations-und Dokumentationspflichten
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Informations- und Dokumentationspflichten
  • Höhere Besteuerung und Versicherungsprämien bei fehlenden Nachweisen
  • Risiko für Stranded Assets und Wertverluste verringern

Warum Sie von unserem Taxonomie-Check profitieren:

  • Legal Compliance und Transparenz bzgl. gesetzlicher Anforderungen sicherstellen
  • Vertrauensbildung mit Investoren stärken
  • Risikominimierung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilien
  • Kostenreduktion, Werterhalt oder Wertsteigerung im Vergleich zu nicht nachhaltigen Immobilien
  • Entlastung der operativen Stellen bzgl. Datenmanagement & Taxonomie-Anforderungen
  • Günstigere Finanzierungs- und Versicherungsmöglichkeiten & Diversifizierung von Finanzierungsquellen

In 5 Schritten zur Taxonomie-Konformität.

Damit Sie den ersten Schritt zum zukunftsfähigen Gebäude machen, begleiten unsere Experten Sie von der ersten Abstimmung über die Datenauswertung bis zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen:

  1. Abstimmung
    Nach der Aufnahme des Status quo klären wir, welche Daten in welchem Umfang nötig sind und ob es eine Zusammenarbeit mit Dritten braucht.
  2. Datenerhebung
    Nach den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung, wie etwa:
    • Informationen zur ESG-Strategie
    • Informationen zu den Immobilien: Energieausweise/Verbrauchsdaten/Nutzungsdauer u.v.m.
    • Informationen zur Klimawandelanpassung
    • Sonstige Angaben zum Gebäude
  3. Prüfen der Daten
    Unsere Experten prüfen die erhobenen Daten auf ihre Vollständigkeit und Aussagekraft sowie Validität.
  4. Bewertung und Berichterstellung
    Die geprüften Daten werden nach speziellen Kriterien bewertet und die Ergebnisse in einem Bericht festgehalten.
  5. Verifizierung
    Die Verifizierung der Daten und des Berichtes findet durch eine unabhängige Stelle statt.

Stellen Sie die Taxonomie-Konformität Ihrer Gebäude sicher.

Als unabhängiger Dritter unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen und zeigen Ihnen geeignete Wege auf, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, mögliche Wertverluste vermeiden und wertvolle Ansätze zur Nachhaltigkeitsoptimierung Ihrer Immobilien nutzen können.

Sie haben Fragen zur Taxonomie? Wir antworten!

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Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Die Taxonomie soll als einheitliches Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis geschaffen sowie Greenwashing verhindert werden.

Für wen gilt die Taxonomie Verordnung?

Seit 1. Januar 2022 ist die die EU-Taxonomie-Verordnung für alle Unternehmen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden, die der nicht-finanziellen Berichterstattung gemäß CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz unterliegen. Dies betrifft vor allem Finanzmarktteilnehmer, kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und Banken sowie Versicherungen. Ab 1. Januar 2024 gilt dies zusätzlich für alle Unternehmen, die unter die erweiterte Berichtspflicht nach CSR-Directive einzuordnen sind. Hier werden dann beispielsweise größere nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen und mittelständische, börsennotierte Unternehmen angesprochen sein.

Wann ist eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig einzustufen?

Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen Umweltzielen entgegenzuwirken (Do No Significant Harm – DNSH). Zugleich müssen gewisse Mindestanforderungen, z. B. in Bezug auf Soziales und Menschenrechte, erfüllt werden. Die Umweltziele der Taxonomie sind: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Was regelt die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/82/EU) und wer ist betroffen?

In der nichtfinanziellen Erklärung im Unternehmensbericht oder in einem gesonderten Bericht (z. B. in einer DNK-Erklärung) müssen betreffende Unternehmen ab 1. Januar 2022 den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihrem Gesamtumsatz und ihren Investitionsausgaben (Capex) und Betriebsausgaben (Opex) angeben. Weiterhin müssen die für diese Offenlegung relevanten, in den Anhängen der Delegierten Verordnung genannten qualitativen Angaben und ab 1. Januar 2023 Begleitinformationen beschrieben und Nachweise bereitgestellt werden. Für Finanzunternehmen gelten weiterführende Berichtsanforderungen, wie z. B. Informationen zu Risikopositionen und weiterführenden Leistungsindikatoren.

Mit welchen Herausforderungen wird die Bau- und Immobilienbranche konfrontiert?

Die Immobilienwirtschaft ist in ihrer gesamten Wertschöpfungskette von der Taxonomie betroffen – von der Fondsgesellschaft über Asset, Property und Facility Management müssen Daten erhoben, analysiert und gemäß den Anforderungen aus Taxonomie-Verordnung und den delegierten Rechtsakten bewertet werden, um diese dann aufbereitet in ein Berichtsformat zu bringen. Hier ergeben sich viele Einzelfragen wie bspw. die Beurteilung, ob Immobilien tatsächlich gemäß den Taxonomie-Anforderungen als nachhaltig klassifiziert werden oder in diese Richtung ertüchtigt werden können, um sogenannte Stranded Assets zu vermeiden. Hier ist es empfehlenswert, sich kompetente Partner zu suchen, die bei der Klärung dieser Fragen unterstützen.

Wie können Unternehmen einen Taxonomie-Nachweis für Immobilien erbringen?

Im delegierten Rechtsakt der Taxonomie-Verordnung wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, die Erfüllung der vorgegebenen technischen Bewertungskriterien von einem unabhängigen Dritten bestätigen zu lassen. TÜV Rheinland als unabhängige Stelle kann entsprechende Konformitätsprüfungen und Bewertungen vornehmen.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Taxonomie, ESG und CSR?

Die Taxonomie als Klassifizierungssystem der nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten soll dazu dienen, die Geldströme der EU in nachhaltige Investitionen zu lenken. Dies wird anhand sogenannter Nachhaltigkeitsindikatoren oder ESG-Indikatoren (Environmental Social Governance) bewertet. CSR – also Corporate Social Responsibility – ist einer der Bestandteile der Social-Indikatoren.

Welche Vorteile hat der Taxonomie-Check?

Mit dem Taxonomie-Check unterstützt TÜV Rheinland die Immobilienkunden dabei, die Taxonomie-Konformität Ihrer Assets nachzuweisen. TÜV Rheinland berät bezüglich der benötigten Daten und Unterlagen, prüft die Datenqualität und Aussagekraft und bewertet die Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen. Ebenso werden erste Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten gegeben.

Was sind DNSH-Kriterien?

DNSH steht als Abkürzung für „Do No Significant Harm“ und bezieht sich darauf, dass Wirtschaftsaktivitäten keinem der definierten Umweltziele im Rahmen der Taxonomiebewertung schaden bzw. entgegenwirken dürfen.

Was versteht man unter Wirtschaftsaktivitäten im Kontext der Taxonomie?

Die Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf bestimmte wirtschaftliche Geschäftstätigkeiten, die entsprechend betreffenden Branchen zugeordnet wurden. Eine Übersicht, welche Wirtschaftsaktivitäten unter die Taxonomie-Verordnung fallen ist im Taxonomie-Kompass der EU zu finden: https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/

Welche Daten brauche ich zur Bewertung, ob eine Immobilie taxonomiekonform ist?

Zur Bewertung der Taxonomiekonformität ist eine Vielzahl an Informationen notwendig. Am wichtigsten sind Unterlagen und Nachweise zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens und der Immobilie bzw. des Fonds, allgemeine Eckdaten der Immobilie, Unterlagen mit Informationen zum Energiebedarf und Energieverbrauch und ggf. bereits vorliegende Risikobetrachtungen zum Thema Klimaanpassungsfähigkeit der Immobilie.

Wird es zukünftig auch Taxonomie-Anforderungen bezüglich der Themen Soziales und gute Unternehmensführung geben?

Die Bestrebungen der EU gehen in diese Richtung und es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren auch zu den Nachhaltigkeitssäulen „Social“ und „Governance“ Taxonomie- Anforderungen erlassen werden. Bereits im Juli 2021 veröffentlichte die Platform on Sustainable Finance einen ersten Entwurf für eine „Sozial-Taxonomie“: Draft Report by Subgroup 4: Social Taxonomy

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