Reproduktion von Prüfberichten
Prüfbericht verloren? Wir erstellen amtlich anerkannte Zweitschriften
Wer kennt das nicht: Bei der Ummeldung oder beim Verkauf eines Fahrzeugs sollen Prüfberichte von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (UMA) vorgelegt werden – sind aber plötzlich nicht mehr auffindbar. Ohne diese Dokumente geht aber nichts. Was tun, wenn das Original eines Untersuchungsberichts verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist?
Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen erstellen für Sie gerne eine Berichtskopie des aktuellen Prüfberichtes. Diese Zweitschrift oder Reproduktion des Hauptuntersuchungsberichtes erkennt das Straßenverkehrsamt ohne Weiteres an.
Voraussetzung ist, dass die betreffende Hauptuntersuchung von uns durchgeführt wurde. Es erklärt sich von selbst, dass wir nur Berichtskopien von gültigen Prüfberichten erstellen. Zudem werden Zweitschriften grundsätzlich für den zum Zeitpunkt der Prüfung eingetragenen Fahrzeughalter ausgefertigt. Wurde das Fahrzeug in der Zwischenzeit verkauft, muss der neue Halter eine Vollmacht des Verkäufers vorlegen.
Informieren Sie sich bei uns über die Zweitschrift eines HU-Berichts.
So weisen Sie für eine Berichtskopie die Gültigkeit Ihrer HU nach
Möchten Sie Nachfragen und Verzögerungen bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs vermeiden? Mit unseren Reproduktionen weisen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde unzweifelhaft nach, dass Ihr Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat.
Auch andere Prüfberichte und Gutachten können Sie je nach Art des Dokuments bei uns als Zweitschrift erhalten. Das gilt beispielsweise für Begutachtungen im Rahmen von Betriebserlaubnis, Einzelbetriebserlaubnis, Änderungsabnahme, Prüfung von Gasanlagen im Fahrzeug u.v.m.
Beantragen Sie eine Berichtskopie
Sie können die Zweitschrift eines Prüfberichts ausschließlich persönlich beantragen. Hierzu brauchen Sie als Privatperson lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) und Ihren Personalausweis.
Als Käufer bringen Sie bitte zusätzlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag plus Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) sowie die Vollmacht des ehemaligen Fahrzeughalters mit.
Wichtig zu wissen: Prüfberichte sind während ihrer gesamten Geltungsdauer plus drei Monate nach Ablauf der Prüffrist abrufbar. Danach müssen sie aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Für Abnahmeberichte gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Große Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen und Prüfberichten
Auch bei der korrekten und unkomplizierten Reproduktion eines Prüfberichts profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen und unserer Kompetenz als staatlich anerkannte Überwachungsorganisation bzw. technische Prüfstelle.
Sie benötigen eine Zweitschrift Ihres HU-Berichts? Fragen Sie uns jetzt an!