Professionelle Gutachten für die Einzelbetriebserlaubnis
Einzelabnahme: Mit unseren Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite
Umbauten an Autos und Motorrädern liegen voll im Trend. Doch ist die Veränderung auch ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen? Zwar liefern viele Anbieter von Tuningteilen oder Umbaukits gleich ein Prüfzeugnis mit, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Oft jedoch liegt dieses Zeugnis nicht vor – das gilt insbesondere für individuelle Tuningmaßnahmen.
Ohne gültiges Prüfzeugnis muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden. Bei gewissen Umbauten wie etwa Felgen mit Festigkeitsgutachten oder einem Motorradlenker ohne Papiere ist eine Einzelbetriebserlaubnis nicht möglich. In allen anderen Fällen prüfen wir, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind und unterstützen Sie mit umfassender Expertise. Denn die Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen. Kurz gesagt: keine Zulassung ohne positives Gutachten.
Eine gesonderte Abnahme ist ebenfalls erforderlich für
- Einzelanfertigungen von Fahrzeugen bzw. Kleinserien
- Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden und keine EG-Typgenehmigung haben
- Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke
- Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist, weil sie länger als 7 Jahre abgemeldet waren
Gesetzlich festgelegt ist auch: Der amtlich anerkannte Sachverständige muss alle notwendigen Prüfungen und Untersuchungen selbst durchführen. Diese Begutachtung ist deutlich aufwändiger als eine Änderungsabnahme und erfordert sehr viel Know-how und Erfahrung.
Unsere Experten unterstützen Sie bei solchen Einzelabnahmen von Anfang an. Ob Garagenschrauber, Tuning-Werkstatt, Custom Shop oder Fahrzeug-Importeuer: Wir begleiten Sie vor und während der Umbauphase mit wertvollen Hinweisen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. So ersparen wir Ihnen unnötige Kosten für nicht genehmigungsfähige Umbauarbeiten.
Ist der Umbau fertiggestellt, prüfen wir für Sie die Voraussetzungen zum Betrieb des individualisierten Fahrzeugs. Sind alle technischen Vorgaben eingehalten, erhalten Sie von uns ein Gutachten, das Sie beim Straßenverkehrsamt (STVA) vorlegen. Auf dieser Grundlage erteilt die STVA eine Betriebserlaubnis. So stärken wir gemeinsam mit Ihnen die Straßenverkehrssicherheit.
Sie haben Fragen zu Tuning, Umbauten oder Import von Fahrzeugen? Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrer TÜV Rheinland Station
Ohne positives Gutachten keine Einzelbetriebserlaubnis
Für Privatkunden sind unsere Gutachten eine unverzichtbare Voraussetzung, um eine Betriebserlaubnis für getunte und umgebaute Fahrzeuge zu erhalten. Sobald unsere Profis Ihr Fahrzeug untersucht und für gesetzeskonform erklärt haben, steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. Wir stehen mit unserem guten Namen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Veränderungen.
Automobil-Importeure benötigen eine Betriebserlaubnis (BE), um importierte Fahrzeuge in Deutschland verkaufen und zulassen zu können – unsere Gutachten legen die Basis für den Schritt auf den deutschen Markt.
Autohäuser und Werkstätten, die auf getunte Fahrzeuge spezialisiert sind, profitieren ebenfalls von der Zusammenarbeit mit unseren Experten: Wir erstellen gerne alle erforderlichen Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis – erst so wird ein umgebautes Fahrzeug marktfähig.
Restaurierungsspezialisten und Oldtimer-Händlern sind wir gerne behilflich, ein länger abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen und für die Kunden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
All diese unterschiedlichen Gutachten sowie frühzeitige Hinweise zur Zulässigkeit bestimmter Veränderungen erhalten Sie bei uns aus einer Hand. Darüber hinaus bekommen Halter und Besitzer unabhängige Informationen über den technischen Zustand des Fahrzeugs.
Alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen aus einer Hand
Unsere Sachverständigen führen für Sie alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen durch. Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie die notwendigen Gutachten zur Vorlage beim STVA, damit eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann.
Leistungen für sichere und hochwertige Kfz:
- Eintragungen von Fahrzeugteilen (Änderungsabnahme)
- Untersuchung von Fahrzeugen zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Langjährige Erfahrungen mit Einzelabnahmen aller Art
Bei uns finden Sie für alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen den richtigen Ansprechpartner. Vertrauen Sie bei der Begutachtung Ihres Fahrzeugs auf unsere Kompetenz als technische Prüfstelle und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen.
Sie haben Fragen zur EBE? Kontaktieren Sie uns!