Importfahrzeug-Zulassung
Reibungsloser Fahrzeugimport: Alle Infos zu Zulassung und Einzelabnahme nach § 21 StVZO
Für die Zulassung von Importfahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung schreibt der Gesetzgeber in Deutschland zwingend ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis vor. Hierzu ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.
So weit die Theorie. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie zum Beispiel in den USA ein Auto gekauft haben, hat es in der Regel keine EG-Typengenehmigung und benötigt ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO. Dieses darf ausschließlich von amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstellen erstellt werden.
Wir sind hierbei Ihr idealer Partner – bei uns erhalten Sie sämtliche Services aus einer Hand. Unsere geschulten Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie während des gesamten Prüf- und Zulassungsprozesses. Schnell, kompetent und zuverlässig.
Sie haben Fragen zur Importfahrzeug-Zulassung? Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns online oder telefonisch unter +49 221 806-9000.
Der schnelle Weg zur Einzelbetriebserlaubnis für Importfahrzeuge
Bei der Importfahrzeug-Zulassung ist echtes Expertenwissen erforderlich. Ganz gleich, ob Privatperson oder Autohändler: Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung – so sparen Sie sich viel unnötigen Aufwand.
Wenn Sie zum Beispiel einen BMW mit Erstzulassung im Januar 2014 aus einem Nicht-EU-Land importieren, der kein funktionierendes Reifendruckkontrollsystem an Bord hat, erhält das Fahrzeug in Deutschland keine Betriebserlaubnis. Fragen Sie unsere Sachverständigen daher am besten vor dem Kauf. Übrigens: Auch für den möglichen Weiterverkauf eines Importfahrzeugs ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how bei der Importfahrzeug-Zulassung und vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin bei einer unserer bundesweiten Prüfstellen.
Importfahrzeug-Zulassung: Alle Services aus einer Hand
Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO können Sie in unseren zahlreichen Prüfstellen in ganz Deutschland durchführen lassen. Bringen Sie hierzu bitte die ausländischen Zulassungsdokumente oder die technischen Daten des Fahrzeugherstellers mit.
Bei bestandener Prüfung erstellen wir direkt vor Ort das Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Dieses legen Sie anschließend bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor. Auf dieser Basis erteilt die Verwaltungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis für das Importfahrzeug.
Unser Rundum-Service für die Zulassung von Importfahrzeugen umfasst:
- Kompetente fachliche Beratung vor und nach dem Fahrzeugkauf
- Einzelabnahme nach § 21 StVZO
- Erstellung eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
- Durchführung sämtlicher vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen
Bringen Sie Ihr Traumauto auf die Straße
Sie haben Ihren Traum auf Rädern im Ausland gefunden und wollen das Fahrzeug in Deutschland zulassen? Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten und stets sicher unterwegs sind.
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