Auditierung von Werkverträgen
Dokumentierte Rechtssicherheit mit unserer Auditierung Ihrer Werkverträge
Werkverträge sind im heutigen Wirtschaftssystem weit verbreitet, denn sie ermöglichen Unternehmen flexibel auf wechselhafte Auftragslagen reagieren. Für einen reibungslosen Ablauf sind konkrete Absprachen und gut ausgearbeitete Werkverträge von entscheidender Wichtigkeit. Die regelmäßige Auditierung der Werkvertragsnehmer und der Arbeitsabläufe bietet hier Rechtssicherheit.
Unsere Experten überprüfen und auditieren die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Werkvertragsnehmer und die Organisation der Arbeitsabläufe. Wir prüfen außerdem die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Ihren beauftragten Dienstleister sowie die ordnungsgemäße Nutzung und den Zustand von Unterkünften. Die Beurteilungen entsprechen den Anforderungen von § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mit uns als erfahrenen und neutralem Partner an Ihrer Seite signalisieren Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern Ihren rechtssicheren und transparenten Einsatz von Werkverträgen.
Was versteht man unter einem Werkvertrag? Vom Werkvertragsgeber wird durch eine Bedarfsermittlung der zu erbringende Leistungsgegenstand bzw. die Dienstleistung (beispielsweise Bau-, Reparatur- oder Transportarbeiten) festgelegt. Im Werkvertrag werden diese Ziele möglichst genau und verbindlich festgehalten. Das zur Erfüllung benötigte Personal sowie die Materialien werden vom Werkvertragsnehmer dafür bereitgestellt und unterliegen seiner Verantwortung. Im Abschluss erfolgt eine Abnahme der Arbeitsergebnisse durch die Repräsentanten der Vertragspartner.
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Imageschutz und rechtskonforme Werkverträge durch Audits
Die Prüfung und Bewertung der Werkverträge sowie der Organisation der Arbeitsabläufe bietet Ihnen Rechtssicherheit während der laufenden Beauftragung. Sie minimieren damit die Gefahr von Ordnungswidrigkeiten und Strafen (beispielsweise für Steuerhinterziehung, Zollbegehung oder „Scheinwerkvertrag“) und sichern sich gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf Ihres Auftrags.
Darüber hinaus verhindern Sie ein negatives Image durch kritische Presseveröffentlichungen über Lohndumping durch die Umgehung der Mindestlöhne, untragbare Arbeitszustände bzw. Unterbringung der eingesetzten Mitarbeiter Ihres Werkvertragsnehmers. Mit der Auditierung Ihrer Werkverträge dokumentieren Sie glaubhaft die Rechtskonformität Ihres Unternehmens und sichern sich damit einen wertvollen Wettbewerbsvorteil.
Ablauf des Audits Ihres Werkvertragsnehmers
- Unangemeldetes Audit am Einsatzort der eingesetzten Werkvertragsnehmer
- Audit der genutzten Unterkünfte der Werkvertragsarbeiter
- Audit der Zentrale des beauftragten Dienstleisters
- Wiederholte unangekündigte Audits am Einsatzort
- Bewertung neuer Dienstleister
- Ad Hoc-Audits bei Auffälligkeiten
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und anerkannten Neutralität bei der Bewertung von Werkverträgen
Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der kompetenten Bewertung von Werkverträgen. Wir haben bereits bei vielen Konzernen mit hunderten von Werkvertragsnehmern Audits durchgeführt. Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen als international anerkannter Prüfdienstleister eine Konformitätsbescheinigung aus. Sie sichern sich damit das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner und Kunden und dokumentieren Ihre rechtssicheren Werkverträge.
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