Prüfung und Zertifizierung von Drohnen/UAS nach (EU) 2019/945
Welche Anforderungen müssen Drohnen/UAS erfüllen? Wir schaffen Klarheit.
Drohnen sind wahre Alleskönner der Lüfte. Kommen noch weitere Elemente zur Drohne hinzu, wie zum Beispiel eine Fernsteuerung oder Kameraequipment, spricht man von Unmaned Aircraft Systems (UAS). Diese UAS decken ein enormes Einsatzspektrum ab: Angefangen bei der Landvermessung und Kartierung über Film- und Fotoaufnahmen oder Inspektionen von Bauten, bis hin zu Dienstleistungen im Transport- und Logistiksektor. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach UAS rasant an, insbesondere für Anwendungen in der Industrie. Bereits jetzt haben sich alleine in Deutschland rund 400 Unternehmen und 10.000 Einzelpersonen auf Services mit Drohnen/UAS spezialisiert – Tendenz weiter steigend. Für Drohnenhersteller entstehen somit ganz neue Geschäftsfelder und Chancen, wie etwa der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft oder zur Inspektion von Industrieanlagen.
UAS unterliegen jedoch zahlreichen gesetzlichen Anforderungen, welche die Sicherheit der Produkte gewährleisten sollen. Als maßgebliche Richtlinie für die Hersteller von Drohnen für den Betrieb in der offenen Kategorie trat im Juli 2019 die EU Verordnung 2019/945 in Kraft, die im August noch einmal durch die Verordnung 2020/1058 ergänzt wurde. Sie regeln genau, welche Produktanforderungen diese Geräte erfüllen müssen, um eine Zulassung in Europa zu erhalten. Mit einer EU-Baumusterprüfung dokumentieren Hersteller die Konformität ihrer Produkte.
Für Hersteller von UAS bringt die EU-Drohnenverordnung jedoch besondere Herausforderungen mit sich. Aktuell gibt es innerhalb der EU noch keine harmonisierten Normen bzw. Standards, die die Produktsicherheit von UAS adressieren. Dennoch müssen Hersteller die CE-Kennzeichnung und die Kennzeichnung der Klassenidentifizierung vornehmen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen regulatorischen und normativen Fragestellungen zu UAS und entwickeln schon heute maßgeschneiderte Prüfprogramme für Drohnen im Consumer- und Profisegment.
EU-Baumusterprüfung und CE-Kennzeichnung von Drohnen/UAS nach (EU) 2019/945
Als eine der weltweit ersten Benannten Stellen für die Prüfung von UAS nach der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945 sind wir der perfekte Partner für Hersteller und Start-Ups, die Drohnen sowie UAS für industrielle und private Anwendungen entwickeln und vermarkten. Unsere Expertinnen und Experten sind in den relevanten Normenausschüssen aktiv und damit direkt in die Entwicklung der entsprechenden Anforderungen und Prüfverfahren involviert.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Anforderungen – auf Wunsch bereits während der Produktentwicklung. Für Ihr Unternehmen heißt das: Mit uns als Partner ersparen Sie sich zeitraubende sowie kostenintensive Anpassungen während des Entwicklungsprozesses.
„Der boomende Markt für Drohnen bietet UAS-Herstellern zahlreiche Chancen zur Erweiterung ihrer Geschäftsmodelle und vielfältige internationale Wachstumsmöglichkeiten. Wir begleiten unsere Kunden auf Wunsch von der Produktentwicklung bis zum Markteintritt.“ CORINNA REGET, verantwortliche Produktmanagerin im Geschäftsfeld Electrical Deutschland bei TÜV Rheinland.
Sie möchten mehr zu unseren umfassenden UAS-Prüfungen erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Experten!
UAS- und Drohnenprüfungen: Wir bieten das komplette Portfolio
Wichtig zu wissen: Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945 ist ein Baustein auf dem Weg zur Zulassung von Drohnen/UAS für den europäischen Markt. Darüber hinaus müssen Hersteller in Europa auch weitere Regularien beachten – wie zum Beispiel die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG).
Wir bieten den kompletten Rundum-Service und begleiten Sie auf dem Weg von der Entwicklung bis zur Produktreife. Hierzu führen unsere Expertinnen und Experten in unserer akkreditierten Stelle in Deutschland spezielle Prüfdienstleistungen für UAS durch. Wir sind Spezialisten für Funk, elektromagnetische Verträglichkeit, Batteriesicherheit sowie elektrische und mechanische Sicherheit.
Profitieren auch Sie von unseren maßgeschneiderten Dienstleistungen für jede Produktphase.
- Technische Meetings zu aktuellen regulativen und normativen Anforderungen an Drohnen/UAS
- Prüfung der Technischen Dokumentation (z.B. gemäß (EU) 2019/945 und (EU) 2020/1058)
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot zur Drohnenprüfung an.
- Prüfung von Drohnen und unbemannten Fluggeräten/UAS (z.B. bzgl. Sicherheit, Lärmschutz, maximaler Geschwindigkeit und Höhe)
- Prüfung aller zugehörigen Komponenten/ sämtlicher Bauteile des UAS (z.B. Batterie, Fernsteuerung etc.)
- z.B. bzgl. Fluggeräten/UAS (z.B. bzgl. Sicherheit, Geräuschemission, maximaler Geschwindigkeit und Höhe, sichere Steuerbarkeit oder Fernidentifizierung
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot zur Drohnenprüfung an.
- Market Access Services zur Einführung Ihrer UAS in unterschiedlichen Ländern unter Berücksichtigung länderspezifischer Vorschriften
- EU-Baumusterprüfung nach (EU) 2019/945 inkl. UAS Class Identifizierung (C0, C1, C2, C3, C4, C5, C6)
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot zur Drohnenprüfung an.
Mit unserer Baumusterprüfung für Drohnen sichern Sie sich Ihren Marktzugang
Vertrauen Sie bei der Drohnenprüfung auf unser Know-how. Wir sind weltweit eine der ersten zugelassenen Benannten Stellen zur Prüfung von UAS gemäß der EU-Drohnenverordnung und bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Markteintritt neuer Produkte vor. Hierzu prüfen wir Ihre Drohnen sowie UAS in jeder Phase – von der Entwicklung über die Produktprüfung bis zur Zulassung. Das spart Ihnen Zeit und Geld.
Wir sind Experten u. a. für folgende Richtlinien:
- Delegierte Verordnung Unbemannte Luftfahrtzeugsysteme (2019/945/EU, 2020/1058/EU)
- Allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)
- Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
- Spielzeugrichtlinie (2009/48/EU)
- RoHS Richtlinie (2011/65/EU)
Mit unseren neutralen Drohnen-Prüfungen dokumentieren Sie die Zuverlässigkeit und Sicherheit Ihrer Produkte und festigen das Vertrauen Ihrer Kunden. Nutzen Sie unser Know-how, um die Konformität Ihrer UAS und Drohnen für Kunden transparent zu machen. So profitieren Sie unmittelbar von einem Image-Vorteil und heben sich von anderen Wettbewerbern ab.
Erfahren Sie mehr in unserem Whitepaper!
Drohnen sind eine Technologie mit großem Potential. Die Nachfrage nach Drohnen für den Betrieb in der „Offenen Kategorie“ steigt besonders schnell. In unserem neuen Whitepaper „Drohnen: Leitfaden zur Produktsicherheit“ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorgaben.