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Services für Gefährdungsbeurteilungen


TÜV Rheinland

Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen der Deregulierung und Entbürokratisierung ist dabei die Einhaltung von Schutzzielen an die Stelle von verbindlichen Regelungen getreten. Dabei ist eine aktuelle und vollständige Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sie prüfen, ob vorhandene Aufzeichnungen sowie Dokumente vollständig sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie führen Betriebsbegehungen zur Erfassung der ganzheitlichen Gefährdungen und Belastungen durch. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Beschäftigten erstellen sie die benötigten Gefährdungsbeurteilungen, leiten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ab und sorgen für eine vollständige Dokumentation. Dazu arbeiten Experten für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und Psychologen Hand in Hand.

Vertrauen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen der Erfahrung unserer Experten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

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