Wasserstoff: TÜV Rheinland trägt zum sicheren Ausbau des Tankstellennetzes bei

Köln | 10.08.2023

Wasserstofftankstelle: Erfolgreiche Prüfung des Betankungsprotokolls ist Voraussetzung für Inbetriebnahme
Wasserstofftankstelle: Erfolgreiche Prüfung des Betankungsprotokolls ist Voraussetzung für Inbetriebnahme

Prüfung des Protokolls der Datenübertragung an Wasserstofftankstellen durch TÜV Rheinland möglich / Voraussetzung für beschleunigten und sicheren Ausbau des H2-Tankstellennetzes

TÜV Rheinland ist als eines der ersten Prüfunternehmen durch die „Clean Energy Partnership“ (CEP) – einen Zusammenschluss von Industriepartnern – dazu befugt worden, die Betankungsprotokolle von Wasserstofftankstellen zu prüfen und bei erfolgreicher Prüfung abzunehmen. Dabei geht es um Daten, die während des Tankvorgangs zwischen Fahrzeug und Zapfsäule ausgetauscht werden – etwa den Druck, die Durchflussrate oder die Temperatur. Gibt es kein geprüftes Protokoll, darf die Tankstelle keinen Wasserstoff (H2) abgeben.

Für den Aufbau eines H2-Tankstellennetzes in Europa kann TÜV Rheinland damit ab sofort eine wichtige Prüfdienstleistung anbieten. Denn die erfolgreiche Prüfung des Betankungsprotokolls – im Fachjargon geht es um den „Factory Acceptance Test Report“ (FAT) und den „Site Acceptance Test Report“ (SAT) – ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme neuer Standorte. Bisher konnte in Deutschland nur die CEP die Protokolle abnehmen. Zwar gibt es bislang in Deutschland und den angrenzenden Ländern erst knapp 170 Wasserstofftankstellen. Doch die Dynamik des Ausbaus hat zuletzt an Fahrt gewonnen.

Weitere Informationen zu Dienstleistungen von TÜV Rheinland rund um Wasserstoff gibt es unter www.tuv.com/wasserstoff.

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