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Prüfung von Gesichtsschilden und Schutzhandschuhen: Lösungen für die COVID-19 Pandemie | TÜV Rheinland

Prüfung von Gesichtsschilden und Schutzhandschuhen

Gesichtsschutzschirme

TÜV Rheinland prüft und zertifiziert Gesichtsschutzschirme in seinem Prüflabor in Nürnberg, Deutschland. Das Produkt gilt auf dem europäischen Markt als Persönliche Schutzausrüstung mit mittlerem Risiko und entspricht daher der Kategorie II. Der Prüf- und Zertifizierungsprozess nach DIN EN 166:2002-04 und der Verordnung (EU) 2016/425 für PSA-Produkte führt zu einem 5 Jahre gültigen Zertifikat (EU-Baumusterprüfbescheinigung).

Die Experten von TÜV Rheinland führen eine Produktprüfung nach den Anforderungen der gelten Verordnung durch. Nach erfolgreicher Prüfung aller Kriterien erhalten Sie die EU-Baumusterprüfbescheinigung und können das CE-Zeichen an Ihrem Produkt anbringen.

Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe, die im Rahmen der COVID-19 Pandemie eingesetzt werden sollen, fallen unter die PSA Verordnung 2016/425 und sind als Kategorie III Produkte einzuordnen. Das bedeutet, dass eine Baumusterprüfbescheinigung von einer Benannten Stelle vorliegen muss. Eine regelmäßige Überwachung der Serienproduktion durch eine notifizierte Stelle ist ebenfalls verpflichtend. Anschließend kann der Hersteller das CE-Kennzeichen anbringen und das Produkt auf dem europäischen Markt anbieten. Wenn die Handschuhe keinen speziellen Schutz gegen Chemikalien bieten sollen, kann nach den Teilen 2 und 5 der EN 374 geprüft und anschließend nach PSA Verordnung zertifiziert werden.

Für einmalige Anwendung im medizinischen Bereich müssen die Handschuhe außerdem den Leistungsanforderungen der EN 455 mit den Teilen 1-4 entsprechen. Die Baumusterzertifizierung unterliegt in diesem Fall der Medical Device Regulation (MDR).

Kontaktieren Sie unsere Experten und informieren Sie sich über unser umfassendes Serviceangebot im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie.

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