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Prüfung und Zertifizierung von Luftreinigern: Lösungen für die COVID-19 Pandemie | TÜV Rheinland

Prüfung und Zertifizierung von Luftreinigern

Für mehr Sicherheit in Büros und Schulen

Luftreinhaltungsprodukte erleben spätestens seit Ausbruch der Corona Pandemie einen regelrechten Nachfragehype. Dabei haben die Anwender, egal ob im privaten oder öffentlichen Sektor, hohe Anforderung an die Sicherheit und Qualität derartiger Produkte.

Aktuell befinden sich Luftreinigungsgeräte auf dem Markt, die auf Basis verschiedener Technologien die Raumluft in geschlossenen Räumen von Staub, Aerosolen und/oder eventuell von Mikroorganismen wie Bakterien oder Viren reinigen. Dabei gibt es Luftreiniger in unterschiedlichen Größen und mit unterschiedlichen Leistungen. Die gängigsten am Markt befindlichen Luftreiniger verfügen über engmaschige Filter, UV-C Lichtquellen oder Ozongeneratoren oder Kombinationen aus diesen Techniken, um die Raumluft zu reinigen.

Unsere Produktprüfungen

TÜV Rheinland ist in der Lage die gängigsten Technologien zur Luftreinhaltung hinsichtlich regulativer Anforderungen zu prüfen. Bei der Vielzahl der geltenden Regularien, ist es für Hersteller und Händler eine enorme Herausforderung die geltenden Anforderungen für ihr Produkt zu identifizieren und umzusetzen.

Die Experten von TÜV Rheinland wissen genau, welche regulativen Vorgaben auf Ihr Produkt anzuwenden sind und ermöglichen eine schnelle und effiziente Produktprüfung. Im Wesentlichen greifen wir dabei auf europäische Richtlinien und Normen zurück. Die wichtigsten sind:

  • Niederspannungsrichtlinie (LVD)
  • EMV-Richtlinie
  • RED (Funkanlagenrichtlinie)
  • RoHS-Richtlinie

Webinar für Luftreinhalteprodukte

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Registrieren Sie sich für unser on-demand Webinar vom 19. Mai 2021 und erhalten Sie die Aufzeichnung unserer Experten.

Zertifizierung – TÜV Rheinland Bauartgeprüft

Neben unseren Prüfdienstleistungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit das international anerkannte TÜV Rheinland Bauart Zertifikat zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass die vorgenannten Prüfungen positiv abgeschlossen wurden und eine Fertigungsstättenerstbesichtigung ebenfalls positiv bewertet wurde.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass für Geräte, die mit UV-C-Licht arbeiten, der Hersteller entweder eigene, bei einem anerkannten Prüfinstitut/Labor beauftragte Studien zur Wirksamkeit auf biologische Mikroorganismen seines Gerätes vorlegen muss oder auf allgemeine Studien oder Ähnliches zur Wirksamkeit verweisen muss. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird dann zusätzlich eine qualitative Überprüfung einer Basis-Wirksamkeit (Wellenlänge der UV-Lichtquelle, Bestrahlungsstärke, Strömungsgeschwindigkeit) durchgeführt, um zu verifizieren, ob das Gerät grundsätzlich in der Lage ist, Mikroorganismen unschädlich zu machen (unabhängig von der quantitativen Prozentzahl).

Ausblick

Aktuell werden in den entsprechenden Beratungsgremien der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) die Vergabekriterien für ein GS-Zeichen für Luftreinigungsgeräte erarbeitet. Sobald der vorliegende Entwurf verabschiedet wurden, kann unter Einhaltung der dort genannten Anforderungen ein GS-Zeichen vergeben werden.

Kontaktieren Sie unsere Experten und informieren Sie sich über unser umfassendes Serviceangebot im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie.