Gastronomie und Hotellerie sicher betreiben – Im Gespräch mit Olaf Seiche
Aufenthalte in Hotels oder gastronomischen Betrieben werden in Zeiten von Corona von zahlreichen Maßnahmen beschränkt oder zeitweise schlicht verboten. Aber auch die Sorge der Gäste vor einer Ansteckung dürfte in vielen Betrieben zu deutlich weniger Reservierungen führen. Dabei hat die Branche in den vergangenen Monaten einiges getan, um für die Sicherheit der Gäste zu sorgen und die Einhaltung der anspruchsvollen und aufwändigen Regularien zu gewährleisten.
Damit Sie Ihre hohen Sicherheitsstandards glaubwürdig nach außen dokumentieren können, hat TÜV Rheinland gemeinsam mit der DEHOGA Nordrhein, ein für die Branche zugeschnittenes Zertifizierungsprogramm entwickelt. Experte Olaf Seiche erläutert im Interview, wozu es dient und wie entsprechende Prüfverfahren ablaufen.
In Hotels und gastronomischen Betrieben kommen viele Menschen zusammen – teilweise aus anderen Regionen. Während der COVID-19 Pandemie ist der Infektionsschutz in dieser Branche daher besonders wichtig. Für die Gastronomen geht es natürlich auch um das Vertrauen Ihrer Gäste. Nur wenn Sie glauben, dass das Risiko einer Ansteckung gering ist, werden Sie ihren Aufenthalt auch genießen.
Olaf Seiche, Tourismusexperte bei TÜV RheinlandAn wen richtet sich der Standard „Hygiene- und Infektionsschutz Management?“
Unser Standard „Hygiene- und Infektionsschutz Management“ richtet sich an gastronomische Betriebe, an Hotels, Pensionen und natürlich auch an Restaurants – völlig unabhängig von der Größe und der Mitarbeiterzahl. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass Unternehmen ein Zertifikat und ein Prüfsiegel erhalten können, damit sie auch kommunizieren können, dass sie alle Anforderungen erfüllen.
Wozu dient der Standard?
Der Standard soll die Unternehmen im Umgang mit der Pandemie unterstützen. Die aktuelle Corona-Situation sorgt häufig für Unsicherheit bei Beschäftigten und Gästen. Unser Zertifizierungsprogramm gibt Orientierung, sodass alle Beteiligten genau wissen, was sie in dieser besonderen Hygienesituation tun müssen. Letztendlich dient der Standard dazu, zu kommunizieren, dass in diesem Betrieb vorbildliche Zustände herrschen und die Unternehmen dies mit Zertifikat und Siegel beweisen können.
Wie läuft ein Prüfverfahren ab?
VDTÜV hat, zusammen mit dem TÜV Rheinland und anderen, einen Katalog mit 80 Kriterien entwickelt, der auf einer europäischen Guideline für die Gastronomiebetriebe basiert. Anhand dessen werden Audits vor Ort durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt hier auf technischen und organisatorischen Abläufen in den Betrieben, und es wird geprüft, ob diese Abläufe tatsächlich den Corona-Bedingungen angepasst wurden. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Allerdings sind wir einmal im Jahr erneut vor Ort und prüfen, ob im Überwachungsaudit noch alles ist, wie es sein soll. Angesichts der Corona-Pandemie wird allerdings einmal im halben Jahr ein zusätzliches, unangekündigtes Überwachungsaudit durchgeführt.
Was wird genau in den Betrieben geprüft?
Innerhalb des Betriebsrundgangs und der Dokumentenprüfung wird geprüft, ob es tatsächlich ein Maßnahmenkonzept für die derzeitige Situation gibt und inwieweit die Beschäftigten die Maßnahmen und Regeln kennen und umsetzen. Wir prüfen beispielsweise, ob es gefüllte Desinfektionsmittelspender gibt und diese auch benutzt werden, ob der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird und ob das Besteck personenbezogen ausgegeben wird. Zudem werden Bereiche, die der Gast nicht sieht wie zum Beispiel die Küche und das Housekeeping, genauer unter die Lupe genommen. Hier wird geprüft, inwieweit Verfahren definiert sind und wie der Betrieb beispielsweise auf etwaige Infektionsfälle reagiert.