Vertrauen Sie beim Marktzugang in Europa auf unsere Kompetenz
Mit In-vitro-Diagnostika (IVD) werden Proben aus dem oder vom menschlichen Körper für medizinische Zwecke analysiert. Dabei umfasst der Begriff so unterschiedliche Produkte wie Reagenzien , Kalibriermaterial, Kontrollmaterial, Kits, , Geräte, Systeme sowie Software. Durch diese Analyseergebnisse erhalten z.B. Ärzte Informationen, die wegweisend sind für die Behandlung der Patienten. Daher ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit dieser Medizinprodukte besonders wichtig.
Seit 1998 regelte dies die Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika. Am 25. Mai 2017 trat mit der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika 2017/746 (In Vitro Diagnostics Regulation, IVDR) eine neue Regelung in Kraft, die weitreichendere Anforderungen an die IVDs und deren Hersteller stellt. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist müssen die Produkte die Anforderungen der IVDR erfüllen, damit sie die CE-Kennzeichnung erhalten und in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Für nur wenige Ausnahmen besteht eine längere Übergangsfrist. Darüber hinaus stellt die CE-Kennzeichnung auch auf vielen Märkten weltweit einen Wettbewerbsvorteil dar.
Als eine von derzeit zwölf Benannten Stellen weltweit (Stand: 30. Juli 2024) unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf die neue IVDR. Mit unserem umfassenden Angebot an medizinischen Test- und Zertifizierungsdienstleistungen können wir Ihnen einen maßgeschneiderten Service anbieten, der auf Ihre Produkte und Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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Wichtige Information zur EU-Verordnung 2024/1860: Verlängerte Übergangsfristen und neue Anforderungen für IVDs
Am 9. Juli wurde die Verordnung (EU) 2024/1860 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat in Kraft. Die Verordnung ändert die Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) und behandelt die folgenden drei Themen:
• Die schrittweise Einführung von Eudamed, wenn die verschiedenen Module verfügbar werden
• Die Verpflichtung der Hersteller, die Öffentlichkeit im Falle einer Unterbrechung oder Einstellung der Versorgung zu informieren
• Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika (IVDs).
Eine der wichtigsten Änderungen, die sich aus der neuen Verordnung ergeben, ist die Verlängerung der IVDR-Übergangszeit für Altprodukte, die bereits unter der Richtlinie 98/79/EG (IVDD) geliefert wurden. Produkte, die aus dem Geltungsbereich der IVDD-Zertifizierung herausgenommen wurden oder die eine wesentliche Änderung erfahren haben, können nicht von den neuen Übergangsbestimmungen profitieren, es sei denn, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.
Die neuen Übergangsbestimmungen gewährleisten die Kontinuität der Versorgung des Marktes mit IVDs und geben den Herstellern und benannten Stellen Zeit, Altprodukte nach der IVDR zuzulassen.
Als eine der ersten Benannten Stellen, die Notifizierungen für IVDs im Rahmen der IVDR erhalten haben, begrüßt TÜV Rheinland die neuen Fristen und wird seine Kunden während des erweiterten Übergangsprozesses unterstützen. Es ist wichtig, dass die Hersteller kontinuierlich auf den Übergang hinarbeiten, da die Benannten Stellen durch die Überprüfung und Zertifizierung innerhalb der neuen Fristen stark frequentiert sein werden. TÜV Rheinland wird daher sämtliche relevanten Verfahren und Vorlagen vorbereiten, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
Alle Services zur IVDR
Mit unserer 40-jährigen Erfahrung als Prüfdienstleister für Sicherheit und Qualität bei In-vitro Diagnostika sind wir ein kompetenter Partner bei der Umstellung auf die IVDR. Darüber hinaus unterstützen wir Hersteller von In-vitro-Diagnostika und Medizinprodukten umfassend beim Zugang zum europäischen Markt und zu internationalen Märkten.
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Neue Verordnung für In-vitro-Diagnostika: