Wasseruntersuchungen und Gefährdungsbeurteilung
Unsere Wasseruntersuchungen sorgen für Wasserqualität, die überzeugt
Von Trinkwasser über Badewasser bis Nutzwasser oder Abwasser: als Planer oder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind Sie verantwortlich für die einwandfreie Qualität des Wassers. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation des unbedenklichen Zustands Ihrer Wasserversorgungsanlagen.
Unsere Experten ermitteln bei den Untersuchungen Ihrer Wasserversorgungsanlagen die chemische und mikrobiologische Qualität des Wassers und stehen für Verbesserungsmaßnahmen gern zur Verfügung. Im Bedarfsfall führen wir für Sie die Gefährdungsbeurteilung durch.
NEU: Wir sind seit dem 20.08.2019 akkreditierte Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO 17020 und somit berechtigt Inspektionen nach §14 der 42. BImSchV an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durchzuführen.
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Mit unseren Erfahrungen und Kenntnissen über Gesetze und sonstige Vorschriften rund um das Wasser unterstützen wir Sie, die rechtlichen Aspekte einzuhalten.
Dokumentieren Sie die Qualität Ihrer Anlagen dank unserer Wasseranalysen
Mit unseren Untersuchungen belegen Sie die einwandfreie Qualität Ihrer Wasserversorgungsanlagen und Ihres Wassers, egal ob es sich um Trinkwasser, Badewasser, Nutzwasser oder Abwasser handelt.
Als zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle prüfen wir Ihre Qualitäts- und Sicherheitsstandards und belegen den unbedenklichen Zustand Ihres Trinkwassers und Ihres Trinkwassersystems.
Unsere Leistungen zur Wasseruntersuchung und Gefährdungsbeurteilung auf einen Blick
Unsere Experten untersuchen Ihre Wasserqualität und -versorgungsanlagen. Wir unterstützen Sie bei chemischen und mikrobiologischen Trink-, Bade- sowie Abwasseruntersuchungen oder Beprobungen von Nutzwasser und führen für Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch.
Im Folgenden sind unsere Leistungen zur Wasseruntersuchung und Gefährdungsbeurteilung aufgeführt:
- Chemische und mikrobiologische Untersuchung und Begutachtung von Trink-, Brauch- und Abwasser
- Chemische und mikrobiologische Untersuchung und Begutachtung von Schwimm- und Badebeckenwasser sowie Whirlpool-Einrichtungen
- Wasseruntersuchungen gemäß der gültigen Trinkwasserverordnung, TrinkwV
- Hygieneprüfung von Trinkwasserbehältern und -speichern
- Untersuchung und Bewertung von Baumaterialien zum Bau von Trinkwasserspeichern und Aufbereitungsanlagen
- Laboruntersuchungen und Inspektionen an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider auf Legionellen (n. 42. BImSchV / Entwurf)
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß Trinkwasserverordnung
- Beprobung und Untersuchung des Befeuchterwassers von raumlufttechnischen Anlagen und Nutzwasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider
- Analysen und Untersuchungen bei Problemen mit der Wasserqualität
Bei den Wasseruntersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen gehen unsere Experten folgendermaßen vor:
- Überprüfung der vorhandenen Anlagen vor Ort durch Hygieneexperten und Entnahme von Proben
- Chemische und mikrobiologische Untersuchungen der Proben in unserem hauseigenen, akkreditierten Labor
- Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse in einem Prüfbericht
- Empfehlungen zu und Unterstützung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu erreichen
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Durchführung der erweiterten Probenahme und Zusammenstellung von Vorschlägen für die weiteren Maßnahmen
- Regelmäßige Kontrollen z.B. gemäß Trinkwasserverordnung.
Verdunstungskühlanlagen: Anforderungen der neuen „Legionellenverordnung“ an Betreiber
Bei Verdunstungskühlanlagen wird Wasser zur Kühlung offen verrieselt. Dabei besteht das Risiko, dass die Abluft mit Legionellen belastet ist. Vergleichbares ist auch bei Kühltürmen oder Nassabscheidern möglich. Menschen in der Umgebung solcher Anlagen könnten diese Aerosole einatmen, was die sogenannte Legionärskrankheit zur Folge haben kann. Derartige Epidemien hat es auch in Deutschland bereits gegeben.
Zur Verhinderung solcher Epidemien trat im Juli 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV, sog. Legionellenverordnung) in Kraft. Darin werden Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unter anderem zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- Ermittlung der Referenzwerte für die mikrobiologische Belastung des Kreislaufwassers
- Regelmäßige Laboruntersuchungen auf Legionellen im Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilung für diese Anlagen
- Überwachung von Prüf- und Maßnahmenwerte und ggf. Meldung bei der zuständigen Behörde
- Meldung des Betriebs bei der zuständigen Überwachungsbehörde – über www.kavka.bund.de
- Führung eines Betriebstagebuchs
- Prüfung der Anlage durch Sachverständige bzw. akkreditierte Inspektionsstelle – erstmals ab 2019, anschließend alle 5 Jahre
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Ermittlung und Erfüllung der Anforderungen für Ihre jeweilige Anlage. Als akkreditierte Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO 17020 sind wir dazu berechtigt, die im §14 der 42. BImSchV geforderte regelmäßige Überprüfung von Anlagen durchzuführen. Als akkreditiertes Labor führen wir ebenfalls die notwendigen mikrobiologischen Untersuchungen durch.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Kühltürme & Verdunstungskühlanlagen“ sowie in der Infografik zur Pflichtenmatrix. Gern können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen.
Vertrauen stärken durch Wasseruntersuchungen und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vom Experten
Jahrelange Erfahrungen als unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut und zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle befähigen uns, die chemische und mikrobiologische Qualität Ihres Wassers zu untersuchen.
Mit uns dokumentieren Sie die Wasserqualität Ihrer Wasseranlagen. Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an!