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Transport von Kindern in Flugzeugen

Transport von Kindern in Flugzeugen

Sicherheit für Kinder in Flugzeugen

Das Sicherheitsbewusstsein der Passagiere steigt. Auch heute schon wollen viele Eltern Kindersitze mit ins Flugzeug nehmen, da sie sich der möglichen Gefahren beim Transport von Kindern in Flugzeugen bewusst sind. Sie wollen Ihr Kind nicht den Risiken des „Loop Belt“ aussetzen und es während des ganzen Fluges auf dem Schoß halten. Unsere Mitarbeiter beraten Sie umfassend zu Sicherheitsfragen rund um den Transport von Kindern im Flugzeug. Darüber hinaus bieten wir die Qualifizierung von Kinderrückhaltesystemen und Qualifizierung für Airlines an. Des Weiteren erstellen wir Gutachten zum Transport von behinderten Kindern. So halten Sie die geltenden Vorschriften der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden ein.

Die Vorteile für Kindersitzhersteller, Airlines und Passagiere auf einen Blick

  • Das TÜV Label "FOR USE IN AIRCRAFT" für Kindersitzhersteller bestätigt, dass Ihre Kindersitze für den Einsatz im Flugzeug geeignet sind.
  • Das TÜV Label „Child Seats Welcome“ für Airlines ermöglicht es, dass aktuelle Kindersitze an Bord Ihrer Flugzeuge gebracht werden können.
  • Die Qualifizierungen von Kindersitz und Airline bietet Transparenz für Eltern, die anhand einer aktuellen Online Liste sehen, welche Kindersitze an Bord einer Airline verwendet werden dürfen.
  • Eine TÜV Zertifizierung steht für geprüfte Sicherheit und hat europaweit eine hohe Akzeptanz.

Sie suchen nach Lösungen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um Ihren Bedarf und Ihre Anforderungen zu besprechen. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Unterstützung für mehr Sicherheit von Kindern in Flugzeugen

Unsere Experten bieten Fluggesellschaften, Kindersitzherstellern und Luftfahrtverbänden bei der Verbesserung der Transportsicherheit für Kinder in Flugzeugen umfassende Unterstützung an.

Dazu gehören:

  • TÜV FOR USE IN AIRCRAFT - Qualifizierung von Kindersitzen für Kindersitzhersteller. Die qualifizierten Kindersitze erhalten ein unbefristetes Nutzungs- und Werberecht für das
    TÜV FOR USE IN AIRCRAFT Label.
  • TÜV CHILD SEATS WELCOME – Qualifizierung für Ihre Airline: Ihre Airline erhält die vollen Rechte, mit dem TÜV CHILD SEATS WELCOME Label zu werben.
  • Erstellung von Gutachten zum Transport von behinderten Kindern
  • Beratung zur passiven Sicherheit
  • Beratung zur Crash-Sicherheit
  • Beratung zu Energieabsorption für Komponenten sowie Gesamtsysteme
  • Entwicklungsbegleitende Beratung zu Sitzen
  • Entwicklungsbegleitende Beratung zu Rückhaltesystemen
  • Schulungen für Kabinenpersonal zum Transport von Kindern in Flugzeugen

Sie suchen nach Lösungen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um Ihren Bedarf und Ihre Anforderungen zu besprechen. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

FAQs

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Was muss ich bei der Buchung beachten, wenn ich mit einem Baby oder einem Kleinkind fliegen möchte?

Vorab sollten Sie sich in jedem Fall bei der Fluggesellschaft informieren, zu welchen Konditionen Sie mit Kindern reisen können. In der Regel finden sich hierzu Informationen auf den Internetseiten der Airlines oder Sie setzen sich mit diesen telefonisch in Verbindung.

Generell gilt: Kleine Kinder bis zwei Jahren haben im Flugzeug keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Buchen Sie einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kind – sei es einen regulären oder einen ermäßigten –, sollte es in jedem Fall mit einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem („For use in aircraft“) angeschnallt sein. Sonst kann es sein, dass Sie Ihr Kind während Start- und Landephase sowie immer, wenn das Anschnallzeichen aufleuchtet, doch auf dem Schoß und mit einem Schlaufengurt befestigt transportieren müssen. Das ist unkomfortabel und kann sogar gefährlich sein.

Muss ich einen eigenen Kindersitz mitnehmen?

Nein. In der Europäischen Union ist es Erwachsenen in Passagierflugzeugen erlaubt, kleine Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß zu transportieren. Dann müssen sie mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) am Gurt des Erwachsenen gesichert sein – immer wenn das Anschnallen verpflichtend ist, also das Warnzeichen „fasten seat belt“ aufleuchtet.

Aber Achtung: Diese Form des Anschnallens gilt unter Fachleuten als lebensgefährlich für die Kinder. Im Notfall sind die Kinder völlig unzureichend geschützt und tragen schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon. Der Schlaufengurt hält das Kleinkind zwar auf dem Schoß des Erwachsenen fest, doch gleichzeitig sitzt das Kind im wahrsten Sinne des Wortes in der Falle: Es wird bei Zwischenfällen zum „Airbag“ für den Erwachsenen und das Kind trägt dadurch lebensgefährliche bis tödliche Verletzungen davon.

Wenn Sie einen Kindersitz mitnehmen wollen, informieren Sie sich vor der Reise bitte bei Ihrer Fluglinie. Auch für Kinder unter 2 Jahren muss in dem Fall ein eigener Sitzplatz gebucht werden!

Kindersitze, die Sie mit ins Flugzeug nehmen können, sind am TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“ erkennbar.

Darf ich einen eigenen Kindersitz mit ins Flugzeug nehmen, wenn ich mit meinem Kleinkind verreisen will?

Das hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Informieren Sie sich vor der Reise bitte bei Ihrer Fluglinie. Autokindersitze können Sie prinzipiell auch in Flugzeugen nutzen, wenn diese für den Einsatz im Flugzeug und damit für die Befestigung an 2-Punkt-Gurten geprüft sind. Zugelassene Kindersitze sind am TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“ erkennbar.

Muss ich bei der Fluggesellschaft anmelden, wenn ich einen eigenen Kindersitz mit ins Flugzeug nehmen will?

Das hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Wenn Sie einen Kindersitz mitnehmen wollen, informieren Sie sich vor der Reise bitte bei Ihrer Fluglinie. Für Kinder unter 2 Jahren muss ein eigener Sitzplatz gebucht werden! Autokindersitze können Sie prinzipiell auch in Flugzeugen nutzen, wenn diese für den Einsatz im Flugzeug und damit für die Befestigung an 2-Punkt-Gurten geprüft sind. Für das Flugzeug geeignete Kindersitze sind am TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“ erkennbar. Welche das sind, finden Sie in der Übersicht hier.

Ist es erlaubt, dass ich mein Kind auf dem Schoß festhalte?

Ja, außer es leuchten die Anschnallzeichen auf, also beispielsweise während der Start- und Landephase. Dann müssen Sie nach den geltenden Vorschriften einen Schlaufengurt benutzen. So sehen es die derzeitigen Beförderungsrichtlinien für Passagierflugzeuge in der Europäischen Union vor. Die Verwendung des Schlaufengurts allerdings kann bei einem unvorhergesehenen Ereignis für Ihr Kind lebensgefährlich oder tödlich sein. Das haben Studien der der australischen, US-amerikanischen, kanadischen und deutschen Luftfahrtbehörden sowie von TÜV Rheinland gezeigt.

Ihr Kind ohne Schlaufengurt auf dem Schoß festzuhalten ist ebenfalls unbequem und sehr unsicher. Schon bei starken Turbulenzen wird es brenzlig: Die dabei in der Kabine wirkenden Kräfte betragen bis zu 6 g (also das 6fache der Erdbeschleunigung), bei einer Notlandung sogar bis zu 16 g.

Im Klartext: Ein 11 Kilogramm schweres Kind wird dadurch zu einem fast 180 Kilogramm schweren „Geschoss“ – und fliegt durch die Kabine. Eltern können sich selbst oder ihre Kinder dann in keinem Fall angemessen schützen.

Ein eigener Sitzplatz für mein kleines Kind kostet Geld. Wie oft ist es schon zu Verletzungen gekommen, weil Erwachsene ihre Kinder auf dem Schoß mitgenommen haben?

Hierzu gibt es keine statistischen Daten. Die Forderung nach Kindersitzen in Flugzeugen stützt sich auf die Ergebnisse von Crashtests und Risikoanalysen. Ähnlich wie von Autos, wird auch von Flugzeugen gefordert, dass sie den Insassen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Notlandung einen gewissen Schutz bieten. In der Öffentlichkeit werden meist nur die wirklich schweren Unglücke wahrgenommen, was zu dem verzerrten Bild führt, dass Flugzeugunglücke nicht überlebbar sind.

Die Statistik zeigt jedoch etwas anderes: 90 Prozent aller Flugzeugunglücke sind technisch überlebbar. Das ist zu einem großen Teil auch den modernen passiven Sicherheitselementen von Flugzeugen und deren Sitzen und Rückhaltesystemen zu verdanken. Verschiedene internationale Studien haben jedoch gezeigt, dass das für Kinder nicht gilt. Die Passagiergruppe Kinder haben ein erheblich geringeres Sicherheitsniveau als Erwachsene, da sie keinen eigenen Sitzplatz haben und nicht angemessen angeschnallt werden können. Notlandungen, die für Erwachsene glimpflich verlaufen, können für Kinder lebensgefährlich oder tödlich sein.

Auch wenn Flugzeuge generell sehr sichere Verkehrsmittel sind, können beispielsweise unvorhergesehene Turbulenzen für alle Passagiere gefährlich sein, die nicht mit einem geeigneten System gesichert sind. Für Erwachsene ist der Beckengurt sicher. Für kleine Kinder ist ein Kinderrückhaltesystem zu wählen, das von TÜV Rheinland für den Einsatz im Flugzeug geprüft wurde („For use in aircraft“). Ihr Kind auf dem Schoß zu transportieren kann sehr gefährlich sein.

Woran erkenne ich Babyschalen oder Kindersitze, die für Auto und Flugzeuge geeignet sind?

An dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“. Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes sind grundsätzlich die Kindersitze für Flugzeuge geeignet, die gemäß der Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Autos zugelassen sind und zusätzlich auf den Einsatz im Flugzeug geprüft wurden.

Das heißt: Die Kindersitze müssen eine ECE-Zulassung für die Verwendung bei 2-Punkt-Gurten haben. Ob diese Prüfung erfolgt ist und ein Kindersitz im Flugzeug einsetzbar ist, erkennen Sie an dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“, denn TÜV Rheinland ist als unabhängige Organisation vom Luftfahrt-Bundesamt beauftragt, die notwendigen Prüfungen vorzunehmen.

Warum darf nicht jeder Kindersitz auch im Flugzeug verwendet werden?

Die Hersteller von Kindersitzen orientieren sich selbstverständlich an den Gegebenheiten in Autos. Hier sind 3-Punkt-Gurte vorhanden. Anders in Flugzeugen, in denen es Beckengurte – also so genannte 2-Punkt-Gurte – gibt. Außerdem haben die Flugzeuggurte noch ein vollkommen anderes Schloss als die Gurte im Auto. Deshalb muss zusätzlich geprüft werden, ob die Kindersitze auch im Flugzeug sicher verwendbar sind. Ob diese Prüfung erfolgt ist, erkennen Sie an dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“. Denn TÜV Rheinland ist als unabhängige Organisation vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt, diese Prüfungen vorzunehmen.

Was wird von TÜV Rheinland geprüft, damit Kindersitze eine Zulassung auch für Flugzeuge erhalten?

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt und Airlines hat TÜV Rheinland auf Basis der Ergebnisse aus zwei Forschungsvorhaben das „Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhalte­systeme (KRS) zur Verwendung in Flugzeugen“ erarbeitet. Dieses Verfahren legt nicht nur die Anforderungen an das KRS selbst fest, sondern berücksichtigt auch die Sitzplatzkonfigurationen und operationelle Aspekte des Luftfahrtunternehmens.

Das Qualifizierungsverfahren beinhaltet im Wesentlichen:

  • technische Anforderungen an Kinderrückhaltesysteme und Vergabe des TÜV Rheinland-Prüfzeichens „For use in aircraft“
  • Qualifizierung von Sitzplatzkonfigurationen der einzelnen Airlines zur Nutzung von geprüften Kindersitzen.

Was muss ich beachten, wenn ich mit kleinen Kindern eine Flugreise außerhalb der Europäischen Union plane?

Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft genau über die Reisebedingungen und auch die geltenden Bestimmungen für Kleinkinder im Gastland informieren. Für Kinder bis zwei Jahren gilt, dass diese weltweit bei Fluggesellschaften keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben.

Wenn Sie mit einer europäischen Airline in ein nicht europäisches Land fliegen, gilt innerhalb der Maschine dennoch europäisches Recht. Es hängt jedoch immer von der Airline ab, ob Sie Ihren Kindersitz mitbringen dürfen oder nicht. Informieren Sie sich vor der Reise bitte bei Ihrer Fluglinie. Geeignete Kindersitze sind am TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“ erkennbar.

Gibt es wie im Auto eine Altersgrenze oder eine bestimmte Körpergröße, ab der Kinder ohne spezielle Rückhaltesysteme im Flugzeug sicher sitzen?

Es gibt klare Empfehlungen, wenn Sie mit Ihren Kindern sicher reisen möchten: Für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,25 Meter – also bis etwa sechs Jahren – sollten Sie ein zusätzliches Rückhaltesystem im Flugzeug verwenden. Denn Flugzeugsitze sind auf die Sicherheit von Erwachsenen ausgelegt.

Was muss ich bei größeren Kindern beachten?

Auch Kinder über 1,25 Meter Körpergröße sollten – wie alle Passagiere – während des Fluges stets angeschnallt auf ihrem Sitzplatz bleiben. So sind sie bei unvorgesehenen Zwischenfällen oder Turbulenzen besser geschützt.

Dürfen Sitzerhöhungen für größere Kinder in Flugzeugen verwendet werden?

Die Verwendung von Sitzerhöhungen ist generell nicht erlaubt.

Warum ist der Schlaufengurt erlaubt, wenn er nicht sicher ist?

International wird mit Verweis auf die weltweit unterschiedlichen Sicherheitsstandards, die Unfallwahrscheinlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Airlines noch keine Notwendigkeit gesehen, die Doppelbelegung von Sitzen zu verbieten. Es fehlen bislang einheitliche, industrieweite Standards und darüber hinaus hat europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht.

Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes ist daher „bei Doppelbelegung die Verwendung des Schlaufengurtes als Rückhaltesystem … grundsätzlich vorgeschrieben“. Das heißt: Um den internationalen Luftverkehrs nach Europa und aus Europa aufrechterhalten zu können, ist der Schlaufengurt bei Doppelbelegung zurzeit als alternatives Rückhaltesystem von der europäischen Luftfahrtbehörde akzeptiert. Die Problematik ist bekannt, doch gibt es zurzeit – bis auf geprüfte Autokindersitze – keine anderen sicheren Lösungen. Der Schlaufengurt ist aufgrund der Ergebnisse von verschiedenen internationalen Studien in den USA verboten.

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