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Supplier Sustainability Performance Assessment (SSPA)

Eine Geschäftsfrau und ein Geschäftsmann schütteln die Hände. | TÜV Rheinland SSPA

Prüfen Sie die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltanforderungen bei Ihren Lieferanten – mit SSPA von TÜV Rheinland

SSPA Logo

Vorschriften wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die Europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) verpflichten Unternehmen dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Wichtig dabei ist, mögliche Risiken im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltanforderungen sorgfältig zu untersuchen und bei Bedarf wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Das Supplier Sustainability Performance Assessment (SSPA) von TÜV Rheinland sorgt für ein klares Verständnis der Arbeitsbedingungen bei Ihren Lieferanten vor Ort. Ziel dieses Audits ist es, Ihnen ein realistisches und ganzheitliches Bild darüber zu verschaffen, ob Umweltanforderungen und faire Arbeitsbedingungen von Ihren Lieferanten eingehalten werden. Bei Abweichungen können Folgeaudits durchgeführt werden, um die Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen zu überprüfen.

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Audit-Kriterien | Grundlagen

Das Supplier Sustainability Performance Assessment (SSPA) wurde von TÜV Rheinland Expert:innen auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung in der Sozialauditierung entwickelt und deckt die folgenden Aspekte ab:

Arbeit
Gesundheit und Sicherheit
×

Arbeit

Modul Arbeit

Dieses Modul umfasst die Kriterien für die Überprüfung der Richtlinien und Verfahren eines Unternehmens in Bezug auf Arbeitsnormen und -praktiken, insbesondere in Bezug auf Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer, Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Diskriminierung, Disziplinarmaßnahmen, Arbeitszeiten und Entlohnung. Auch der Einsatz privater/öffentlicher Sicherheitskräfte wird im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen untersucht. Sie umfasst auch die Politik des Unternehmens zur Verhinderung von Kinderarbeit und die Durchführung von Maßnahmen zur Altersüberprüfung während des Einstellungsverfahrens. Außerdem wird untersucht, ob das Unternehmen wirksame Mechanismen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit eingeführt hat und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie stellt sicher, dass das Unternehmen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektiert und keine Diskriminierung bei der Beschäftigung, Beförderung, Entlohnung und anderen Aspekten vornimmt. Außerdem wird geprüft, ob Disziplinarvorschriften und -verfahren dokumentiert sind und ob Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Gehaltsbestimmungen mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.

  • Kinder- bzw. Jugendarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  • Diskriminierung
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Arbeitszeiten
  • Vergütung

×

Gesundheit und Sicherheit

Modul Gesundheit und Sicherheit

Dieses Modul umfasst die Kriterien für die Überprüfung der Maßnahmen und Bedingungen in Bezug auf die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden. Einer der Schwerpunkte ist die Frage, ob das Unternehmen ausreichende Risikobewertungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz durchführt und dafür sorgt, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Untersucht werden auch Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Zustand, den Brandschutz, die Maschinensicherheit, die elektrische Sicherheit, die chemische Sicherheit, den persönlichen Schutz sowie die Vorbereitung auf Notfälle und die Reaktion darauf. Es enthält auch Kriterien für die Bewertung der Schlafräume und Küchen des Unternehmens im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen.

  • Allgemeine Bedingungen
  • Brandschutz
  • Maschinensicherheit
  • Sicherheit von elektrischen Einrichtungen
  • Sicherheit von Chemikalien
  • Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung
  • Notfallbereitschaft und Gefahrenabwehr
  • Küche, Kantine und Unterkunft

Umwelt
Ethik
×

Umwelt

Modul Umwelt

Dieses Modul definiert Kriterien zur Überprüfung von Maßnahmen und Verfahren in den Bereichen Abfallmanagement, Energieeinsparung, Emissionsreduzierung und regulierter Umgang mit gefährlichen Substanzen. Im Mittelpunkt stehen die Einhaltung lokaler Vorschriften im Abfallmanagement, die Dokumentation des Energieverbrauchs sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Gegebenenfalls werden in diesem Modul auch die Einhaltung internationaler Umweltabkommen wie etwa der Konventionen von Minamata, Stockholm oder Basel überprüft.

  • Abfallmanagement
  • Energieeinsparung
  • Emissionsreduzierung
  • Regulierter Umgang mit gefährlichen Substanzen

×

Ethik

Modul Ethik

Dieses Modul betrachtet den Aspekt verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken, speziell die Gewährung eines uneingeschränkten Zugangs zu Unternehmensbereichen, Dokumenten und Mitarbeitenden im Rahmen einer Prüfung. Überprüft werden etablierte Verhaltensstandards für gute Geschäftspraktiken und fairen Wettbewerb. Das Modul umfasst auch Kriterien hinsichtlich rechtswidriger Räumungen bzw. dem Entzug von Land, Wald und Wasser. Darüber hinaus untersucht es den Schutz der Privatsphäre sowie die Bereitstellung von Beschwerdemöglichkeiten, um etwaige ethische Verstöße vertraulich und ohne Angst vor Repressalien melden zu können. Ferner beinhaltet es auch Kriterien für die verantwortungsvolle Beschaffung kritischer Mineralien.

  • Transparenz
  • Anti-Korruption
  • Faire Geschäftspraktiken
  • Schutz geistigen Eigentums
  • Meldung von Fehlverhalten
  • Angabe des Herkunftslandes
  • Kritische Mineralien

Das optionale Modul Governance und seine Inhalte

Das Modul Governance ist speziell auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes (LkSG) und ähnlicher Sorgfaltspflichtengesetze abgestimmt. Es umfasst Kapitel wie die ausführliche Bewertung der Unternehmensrichtlinien bezüglich Menschenrechts- und Umweltstandards, Risikomanagementprozesse, Lieferantenmanagementpraktiken sowie Einhaltung internationaler Umweltabkommen. Darüber hinaus untersucht es Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe möglicher Verstöße gegen Beschwerdemechanismen.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über das Modul Governance und erhalten einen Überblick über seine wichtigsten Themen.

Menschenrechts- und Umweltstandards
Risikomanagement
Lieferanten­management
Umweltverpflicht­ungen
Kontrollen, Stakeholder und Kommunikation
Präventivmaß­nahmen
Maßnahmen zur Abhilfe und Korrektur
Beschwerde­verfahren

Kapitel Menschenrechts- und Umweltstandards

Hier werden die Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltstandards überprüft. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Hat das Unternehmen klare Richtlinien für Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz veröffentlicht? Wurden diese Richtlinien auf allen Unternehmensebenen umgesetzt? Wendet das Unternehmen die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hinsichtlich Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung, Versammlungsfreiheit, Tarifverhandlungen und Arbeitssicherheit an?

Kapitel Risikomanagement

In diesem Kapitel werden die Prozesse des Unternehmens zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards betrachtet. Untersucht wird, ob das Unternehmen angemessene Maßnahmen implementiert hat, um seine eigene Situation hinsichtlich Menschenrechte und Umweltauswirkungen kontinuierlich bewerten zu können. Wurde das Risikomanagement entsprechend der Schwere möglicher Auswirkungen definiert? Analysiert das Unternehmen regelmäßig potenziell negative Auswirkungen von Geschäftsbeziehungen und verbessert es kontinuierlich seine Maßnahmen?

Kapitel Lieferantenmanagement

Dieses Kapitel befasst sich mit den Maßnahmen des Unternehmens zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. Es untersucht, ob und in welchem Umfang ein Verhaltenskodex für direkte Lieferanten implementiert wurde, ob es eine Verhaltensrichtlinie bei Verstößen gibt und ob die Einkaufsabteilung entsprechend geschult wurde.

Kapitel Umweltverpflichtungen

Erfüllt das Unternehmen seine Verpflichtungen gemäß den internationalen Umweltabkommen, die im LkSG definiert sind? Überprüft wird hier die Einhaltung der Minamata-Konvention hinsichtlich der Verwendung von Quecksilber, die Bestimmungen der Stockholmer Konvention zu persistenten organischen Schadstoffen sowie die Vorschriften über den Export gefährlicher Abfälle gemäß der Basler Konvention.

Kapitel Kontrollen, Stakeholder und Kommunikation

Dieses Kapitel bewertet die Aktivitäten eines Unternehmens zur Überprüfung der Wirksamkeit seiner Maßnahmen im Bereich Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Verbessert das Unternehmen kontinuierlich seinen Prüfungsprozess? Arbeitet es mit potenziell betroffenen Stakeholdern zusammen? Informiert es seine Mitarbeitenden und alle beteiligten Parteien entlang der gesamten Lieferkette offen und effektiv über den Umgang mit negativen Auswirkungen?

Kapitel Präventivmaßnahmen

Der Schwerpunkt liegt hier auf der Prävention und Abmilderung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt innerhalb des Geschäftsbetriebs sowie entlang der gesamten Lieferkette. Dieses Kapitel analysiert die Maßnahmen des Unternehmens zur Vermeidung solcher negativen Effekte und untersucht, inwieweit seine Mitarbeitenden und Lieferanten in dieser Hinsicht geschult wurden.

Kapitel Maßnahmen zur Abhilfe und Korrektur

Welche Maßnahmen treten in Kraft, wenn Menschenrechte und/oder Umweltstandards innerhalb des Unternehmens bzw. irgendwo in dessen Lieferkette verletzt werden? Dieses Kapitel untersucht, welche Maßnahmen zur Vorbeugung oder Abhilfe definiert wurden und ob das Risikomanagementsystem entsprechend aktualisiert wurde.

Kapitel Beschwerdeverfahren

In diesem Kapitel wird das Beschwerdeverfahren des Unternehmens bewertet. Es beantwortet die Frage, ob der Mechanismus den wesentlichen Anforderungen des LkSG entspricht und ob er klar und ausreichend an Mitarbeitende und relevante Interessengruppen kommuniziert wurde.

Auditverfahren: Bewertung in 12 Schritten

Der Prozess unseres TÜV Rheinland Supplier Sustainability Performance Assessment (SSPA) umfasst 12 Schritte in drei Projektphasen:

1. Vorbereitende Aktivitäten

Nachdem Sie einen oder mehrere Lieferanten zur Überprüfung ausgewählt haben, erhalten Sie von TÜV Rheinland eine Einschätzung des Projektumfangs und der -bedingungen. Sobald Sie diesen zugestimmt haben, planen wir das Audit und setzen uns mit den betreffenden Lieferanten in Verbindung.

2. Durchführung des Audits

Die erfahrenen Auditor:innen von TÜV Rheinland überprüfen die Produktionsstätten Ihrer Lieferanten, um die Einhaltung der vorab definierten Standards zu kontrollieren. Dabei verwenden unsere Auditor:innen erprobte Tools und prüfen sorgfältig relevanten Informationsquellen. So werden etwa bewährte Triangulationsmodelle angewendet, um ein ganzheitliches und aussagekräftiges Bild der Bedingungen vor Ort zu gewinnen.

3. Nachbereitende Aktivitäten

Das Ergebnis jedes Audits, sprich die identifizierten Abweichungen sowie potenziellen Verbesserungsbereiche werden in einem detaillierten Bericht festgehalten – dem sogenannten Corrective Action Plan (CAP). Am Ende des Audits wird ein Bericht (Korrekturmaßnahmenplan) erstellt, der die festgestellten Mängel und potenziellen Verbesserungsbereiche enthält. Die Feststellungen werden von den Auditoren in "kritische Nichtkonformität", "wesentliche Nichtkonformität", "geringfügige Nichtkonformität" und "sonstige Nichtkonformität" eingeteilt. Der endgültige Korrekturmaßnahmenplan wird dem Lieferanten am Ende des Audits mitgeteilt. Nach einer internen Überprüfung wird der Korrekturmaßnahmenplan zusammen mit einem ausführlichen Bericht an den Kunden weitergegeben.

Abhängig von den Ergebnissen des Audits empfehlen wir Ihnen, sich erneut mit Ihren Lieferanten abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Korrekturmaßnahmen zeitnah und ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies kann durch die Durchführung eines Follow-up-Audits erfolgen, das entweder aus einem weiteren kurzen Besuch vor Ort oder (falls keine zusätzlichen Informationen in persönlichen Interviews überprüft werden müssen) einem Desktop-Audit besteht.

Sie brauchen mehr Details? Dann informieren Sie sich hier über alle 12 Schritte des SSPA von TÜV Rheinland.

Verantwortungsvolle Lieferketten: Wir machen Ihren weltweiten Erfolg möglich.

Der Hauptsitz von TÜV Rheinland ist in Köln. Ein Hochhaus mit einem großem TÜV Rheinland-Schriftzug und Logo machen diesen erkenntlich.

TÜV Rheinland ist Ihr Partner für verantwortungsvolle Lieferketten. Wir ermöglichen Einzelpersonen und Unternehmen jeder Größe nachhaltige Geschäfte über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Unser Team von Expert:innen bietet unseren Kunden hierfür genau die Lösungen, die sie brauchen – dank detailliertem Branchenwissen, langjähriger Erfahrung und maßgeschneiderten Methoden. Sicherheit, Ethik, Integrität, Umweltschutz: Wir unterstützen und führen unsere Kunden in allen Aspekten der Unternehmensverantwortung und maximieren so ihren Geschäftserfolg. Unser Engagement und unsere Kompetenzen schaffen entscheidende Mehrwerte, Wettbewerbsvorteile und wirtschaftliche Impulse. Als Wegbereiter der Audit-Branche im Bereich Lieferketten leisten wir damit auch einen entscheidenden gesellschaftlichen Beitrag – für eine bessere, verantwortungsvolle Zukunft.

APSCA Mitgliedschaft

TÜV Rheinland ist Gründungsmitglied der APSCA Initiative. APSCA ist die Association of Professional Social Compliance Auditors. Diese Organisation wurde gegründet, um den Wert und die Effektivität von unabhängigen Sozialaudits durch die Definition und Überprüfung der Qualifikationen von Auditor:innen zu erhöhen. Viele Unternehmen und Audit-Initiativen erkennen nur Audits an, die von APSCA-zertifizierten Auditor:innen durchgeführt wurden. TÜV Rheinland führt grundsätzlich nur Sozialaudits mit APSCA-Auditor:innen durch. Die APSCA verlangt eine Gebühr von 15 USD pro Audit, die wir im Namen der APSCA in Rechnung stellen.

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