Sprinkler- und Hydrantenanlagen
Sprinkler und Hydranten im Härtetest
Feuerlöschanlagen können Menschenleben und Sachgüter schützen. Mit der Anschaffung einer Feuerlöschanlage ist es jedoch nicht getan: Alterung, Verschleiß und Korrosion beeinträchtigen nach und nach den Brandschutz.
Wenn ein Feuer ausbricht, geht es bei Löscharbeiten um Sekunden. Daher sind regelmäßige Überprüfungen vorgeschrieben. Unsere Sachverständigen untersuchen den technischen Zustand von Feuerlöschanlagen und bewerten, ob sie noch zur momentanen Nutzung Ihres Gebäudes passen. Wir können Sie darüber hinaus bei einer Vielzahl weiterer Themen in der Planungs- und Errichtungsphase sowie während des Betriebs von ortsfesten Feuerlöschanlagen bundesweit unterstützen.
Ebenfalls führen wir Sicherheitsanalysen zum Stand der Technik durch und begleiten Sie während des Genehmigungsverfahrens. Wir prüfen Ihre Anlagen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend nach dem jeweiligen Landesbaurecht und gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Standards (DGUV, BG) und einschlägigen Regelwerken (u. a. VdS, FM-Global, NFPA).
Um dies zu gewährleisten, betreibt TÜV Rheinland u. a. ein eigenes Labor zur Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen (25-/12,5-Jahres Überprüfung).
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit TÜV Rheinland als Partner in allen Fragen rund um Feuerlöschanlagen
- weisen Sie nach, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und schaffen so für den Schadensfall die Grundlage zur Exkulpation.
- erleichtern Sie sich die Beweisführung im Versicherungsfall.
- gewährleisten Sie einen störungsfreien Betrieb.
- erhalten Sie Service aus einer Hand und bundesweiter Betreuung ohne regionale Einschränkung.
- qualifizieren Sie Ihr Betreiber-Personal.
- profitieren Sie von unserer langjährigen Kunden- und Branchenerfahrung, unserem hohen Qualitätsanspruch und unserer Neutralität.
Unser Leistungsspektrum für Feuerlöschanlagen im Überblick
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Brandschutz, Alarmierung, Brandmeldung und Feuerlöschanlagen:
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Labortechnische Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen
- Sicherheitsanalysen zum Stand der Technik
- Prüfung der technischen Unterlagen
- Begleitung während der Planungs- und Errichtungsphase
- Terminverfolgung zur Einhaltung der Prüffristen
- Information und Beratung zu Sicherheitsanforderungen und technischen Ausführungsmöglichkeiten bei Planung, Errichtung und Änderung
- Baubegleitende Prüfungen
- Erstellung von Gutachten
- Fachliche Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
Folgende Prüfungen übernehmen wir für Sie
Prüfungen nach dem Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik. Je nach festgestelltem Gefährdungspotential übernehmen wir auch die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung von Gas- und Feuerlöschanlagen. So wird optimaler Brandschutz ermöglicht.
Prüfungen nach den Prüfverordnungen oder Sonderbauverordnungen der Länder
Der Brandschutz in öffentlichen Bereichen und Gebäuden unterliegt nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Unsere baurechtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen die Betriebssicherheit und Wirksamkeit des gebäudetechnischen Brandschutzes.
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Labortechnische Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen | 262 KB | Download |