Lebensdauer verlängern & Kund:innen gewinnen: Nutzen Sie gute Reparierbarkeit für Ihren Unternehmenserfolg
35 Millionen Tonnen vermeidbarer Abfall fallen jedes Jahr durch die Entsorgung defekter Geräte in Europa an. Für eine effizientere Kreislaufwirtschaft benötigen Verbraucher:innen Produkte, die besser zu reparieren und somit länger nutzbar sind. Aber auch Unternehmen und Institutionen bevorzugen bei Ausschreibungen und Beschaffung zunehmend nachhaltige Produkte. Diese Entwicklung unterstützt der Gesetzgeber mit der Einführung verschiedener Vorschriften wie dem „Recht auf Reparatur“ und der Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte.
Herstellern von technischen Geräten, die auf reparierbares Design achten, bieten sich gute Chancen, sich mit nachhaltigem Design vom Wettbewerb abzuheben - unabhängig davon, ob Ihr Produkt bereits unter eine gesetzliche Regelung fällt oder nicht. Wer jetzt schon seine Geräte auf Reparierbarkeit optimiert und prüfen lässt und mit einem Reparierbarkeitsindex belegt, kann damit bei der wachsenden Zielgruppe der umwelt- und kostenbewussten Verbraucher: innen und beschaffenden Stellen punkten. Denn eine bessere Reparierbarkeit durch nachhaltiges Produktdesign schont nicht nur die natürlichen Ressourcen, sondern ermöglicht auch unkomplizierte und somit günstige Reparaturen zur Verlängerung des Produktlebenszyklus.
Sie möchten sich mit der Prüfung auf Reparierbarkeit einen entscheidenden Wettbewerbsvorsprung sichern? TÜV Rheinland unterstützt Sie dabei.
Was bedeutet das „Recht auf Reparatur“ für Sie als Hersteller?
Schon mit der Ökodesign-Richtlinie hat die Europäische Union den Grundstein für nachhaltiges Produktdesign für viele energiebetriebene Produktgruppen gelegt und die Entwicklung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Produkten gestärkt. Mit den Initiativen zur neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und zur Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ geht die EU jetzt die nächsten Schritte: Neue Geräte sind reparaturfähiger zu designen und defekte Geräte müssen auch nach dem Ende der Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums repariert werden können.
Konkret geht es bei der Gesetzgebung zum Reparaturrecht um Geräte, für die es in den zugehörigen EU-Ökodesign-Verordnungen Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt. Das sind derzeit etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler oder auch Smartphones und Tablets – weitere Produktgruppen werden folgen. Aber was bedeutet „Reparierbarkeit“ eigentlich genau?
Bei der Beantwortung dieser Frage hilft zunächst ein Blick auf die Definition für Reparatur (DIN EN 45554): „Ein Prozess, bei dem ein fehlerhaftes Produkt wieder in einen Zustand gebracht wird, bei dem es seine bestimmungsgemäße Verwendung erfüllen kann.“
Es geht also unmittelbar um die Verbesserung der Langlebigkeit von Produkten.
Zu diesem Zweck wurde in Frankreich mit dem „Indice de Réparabilité“ bereits 2021 ein verpflichtender Reparierbarkeitsindex für die Produktgruppen Waschmaschinen, Rasenmäher, Smartphones, Laptops, TVs, Geschirrspüler, Staubsauger und Hochdruckreiniger etabliert. Dieser Index zeigt auf einer Bewertungsskala von 1 bis 10 an, wie leicht sich ein Gerät mit welchen Werkzeugen und Instruktionen reparieren lässt und wie schnell die nötigen Ersatzteile zu welchen Kosten beschafft werden können.
Sie als Hersteller von technischen Produkten können das „Recht auf Reparatur“ zu Ihrem Vorteil nutzen: Lassen Sie schon jetzt die Reparierbarkeit Ihrer Geräte von TÜV Rheinland analysieren und prüfen. Nutzen Sie die Ergebnisse für die Optimierung des Designs und überzeugen Sie Ihre Kund:innen mit Transparenz und Nachhaltigkeit.
So läuft die Prüfung der Reparierbarkeit ab
Die Prüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den bestehenden, von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen wie der europäischen Norm EN 45554:2020 oder dem Article L. 541-9-2 für Frankreich.
Sie umfasst 4 Schritte:
Aufbau und Inbetriebnahme des Produkts, Studie des Produktdesigns und der Produktnutzung durch Expert:innen mit Betrachtung der mitgelieferten Dokumentation
Produktanalyse mit Bestimmung vorrangiger Reparaturteile und Prüfung der Dokumentation sowie Erstellung des Bewertungsschemas zur Reparierbarkeitsberechnung
Durchführung der Demontage- und Reparaturprüfung mit ausführlicher Dokumentation der Reparaturschritte, Fotodokumentation sowie analytischer Auswertungen und Bewertungen
Abschließende Bewertung der Dokumentation und Prüfbericht zur Reparierbarkeit des Produkts
Der Reparierbarkeitsindex – Entscheidungshilfe für Verbraucher:innen
Die Ergebnisse der Reparierbarkeitsprüfung werden mittels eines mathematischen Punkte- und Bewertungssystems erfasst. Je höher der ermittelte Gesamtwert, desto höher ist die Reparierbarkeit des Produkts. Diese wird verbraucherfreundlich in eine der fünf Klassen A-E übersetzt und mit dem Reparierbarkeitsindex grafisch dargestellt. Die Reparierbarkeitsklasse A steht für „höchste Reparierbarkeit“ (4 oder mehr Punkte), während die Klasse E die „geringste Reparierbarkeit“ anzeigt.
On-demand Webinare: Reparierbarkeit und Green Claims
Sie möchten ganz genau wissen, welche aktuellen rechtlichen Vorgaben es gibt und welche weiteren Entwicklungen in naher Zukunft zu erwarten sind? Unsere Expert:innen freuen sich, Ihr Wissen mit Ihnen zu teilen. Daher haben wir zwei spannende Webinare für Sie vorbereitet und stellen Ihnen die Aufzeichnung und Präsentation on-demand zum Download zur Verfügung.
In unserem ersten Webinar "Reparierbarkeit" zeigen wir auf, wie Sie Ihre Geräte auf Reparierbarkeit prüfen lassen und mit einem Reparierbarkeitsindex auszeichnen können, um bei der wachsenden Zielgruppe der umwelt- und kostenbewussten Verbraucher:innen und bei Ausschreibungen zu punkten.
Im zweiten Webinar "Green Claims" gehen wir darauf ein, wie sich die Gesetzgebung zu „grünen“ Produktaussagen entwickelt und wie Sie glaubhaft vermitteln können, dass Sie tatsächlich Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit ergreifen.
Warum Sie Ihre Produkte auf Reparierbarkeit prüfen lassen sollten
Auch wenn es für Ihre Produktgruppe noch keine verpflichtenden regulatorischen Vorgaben gibt, lohnt es sich, die gute Reparierbarkeit Ihrer Produkte mit einer Prüfung durch TÜV Rheinland zu belegen:
Nachhaltigkeit nachweisen
Kosten senken
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Nachhaltigkeit nachweisen
Zeigen Sie Ihren Kund:innen, dass für Ihr Unternehmen Nachhaltigkeit und Schonung der Ressourcen keine Lippenbekenntnisse sind. 79 % der Verbraucher:innen finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll.
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Kosten senken
Preisgünstig reparieren statt neu kaufen: Leicht reparierbare Geräte schonen den Geldbeutel Ihrer Kund:innen.
Vorsprung sichern
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Vorsprung sichern
Nutzen Sie den Reparierbarkeitsindex zur Verbesserung der Reparierbarkeit oder als starkes Marketinginstrument und steigern Sie so den Verkauf Ihrer Produkte. Als einer der ersten in Ihrer Branche, die den Reparierbarkeitsindex nutzen, präsentieren Sie sich in der öffentlichen Wahrnehmung als innovatives Unternehmen.
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Bewährter Partner
Mit TÜV Rheinland unterstützt Sie ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner bei den technischen Fragestellungen zur Reparierbarkeit und der Ermittlung des Reparierbarkeitsindex.
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Flyer: Reparierbarkeit - Jetzt handeln und Wettbewerbsvorsprung sichern
Mit der Green Product Mark-Zertifizierung geben Sie Verbrauchern und Käufern einen klaren Leitfaden für umweltfreundliche Produkte mit geringeren Umweltauswirkungen an die Hand.
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