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Radon Gas in Gebäuden – sichern Sie sich gegen die unsichtbare Gefahr

Wir bewerten die Radonsituation bei der Bauplanung, helfen Ihnen bei der Planung erforderlicher Maßnahmen, messen die Radonbelastung und erstellen gemeinsam mit

Ergreifen Sie die richtigen Maßnahmen zum Schutz von Menschen vor hoher Radonbelastung

Sind Sie für den Bau oder den Betrieb von gewerblich genutzten Gebäuden verantwortlich? Dann ergeben sich für Sie neue Pflichten, die der Gesetzgeber im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung festgelegt hat.

Gemäß Strahlenschutzgesetz müssen Gebäude mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen so errichtet werden, dass der Eintritt des Gases und damit die Radonbelastung verhindert oder erheblich erschwert wird. Als Referenzwert bei einer Radonmessung in einem Aufenthaltsraum oder an Arbeitsplätzen gelten 300 Becquerel (Bq) je Kubikmeter. Zum Vergleich: Die durch Radon verursachte Radioaktivität lässt sich in der Umgebungsluft mit 5 bis 30 Bq nachweisen. In Bodennähe können allerdings deutlich höhere Werte festgestellt werden.

Das Edelgas Radon kommt überall in der Natur vor. In Gebäuden allerdings kann es sich derart anreichern, dass seine radioaktiven Zerfallsprodukte zu einer ernsthaften Gesundheitsgefahr werden. Beispielsweise gilt Radon als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Zum Schutz der Bevölkerung wurden die Landesbehörden verpflichtet, bis Ende 2020 sog. Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Für Arbeitsplätze im Keller- und Erdgeschoss oder für Aufenthaltsräume in diesen Gebieten ist der Verantwortliche verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehören:

  • Ermittlung des Radonwertes im Jahresmittel (Raumluftmessung) an den vorgenannten Arbeitsplätzen
  • Sicherstellen, dass der Referenzwert in Aufenthaltsräumen in den vorgenannten Gebieten eingehalten wird
  • Einleitung von Maßnahmen bei Überschreitung des Referenzwertes
  • Erfolgskontrolle der Sanierungsmaßnahmen (erneute Raumluftmessung)

Bei Neubauten mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen besteht grundsätzlich die Pflicht, das Eindringen von Radon zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Hierbei sollten schon in der Planungsphase die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden.

Für bestehende Wohngebäude ist der Radonschutz freiwillig.

Was das Thema für Bauherren und Betreiber noch komplexer macht: Jedes Bauprojekt und jedes fertige Gebäude unterscheidet sich im Hinblick auf eine eventuelle Radonbelastung. Was bei der Bauplanung hinsichtlich Radon zu beachten ist und wie sich eine zu hohe Radonkonzentration in fertigen Gebäuden beseitigen lässt, sind sehr spezifische Fragen. Nutzen Sie deshalb unsere Expertise. Unser erfahrenes, deutschlandweit aufgestelltes Team von Sachverständigen und Mitarbeitern unterstützt Sie in jeder (Projekt-) Phase und erstellt mit Ihnen gemeinsam ein Radonabdichtungskonzept Ihrer Gebäude und Bauprojekte.

Radon Referenzwert einhalten – wir unterstützen Sie ganzheitlich

Radon Gas kann durch Risse und Undichtigkeiten im Fundament und in Kellerwänden aus dem Boden in das Gebäude eindringen und sich dort anreichern. Für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume haben Sie als Verantwortlicher deshalb ganz bestimmte Pflichten. Hierzu gehören:

  • Ermitteln des Radonwertes per Raumluftmessung im Jahresmittel an Arbeitsplätzen, die sich im Keller oder Erdgeschoss befinden
  • Einleitung von Maßnahmen zur Einhaltung des Referenzwertes
  • Erstellung eines Wirksamkeits-Nachweises der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen durch erneute Raumluftmessung

Bei Neubauten muss grundsätzlich das Eindringen von Radon verhindert oder erheblich erschwert werden. Dabei ist der geltende Radon-Referenzwert einzuhalten. Zudem weisen die Landesbehörden sogenannte Radonvorsorgegebiete aus. Unsere Experten erklären Ihnen gern, worum es dabei geht und wie Sie diese Herausforderungen lösen können.

Radonbelastung: Ohne Nachweis werden keine Bauanträge genehmigt

Auf Grund von Verdünnungseffekten und den daraus resultierenden niedrigen Konzentrationen, stellt die Radonbelastung im Freien praktisch keine Gesundheitsgefahr dar. In Gebäuden, insbesondere in Kellerräumen, kann sich Radon jedoch derart anreichern, dass die erhöhte Konzentration zu einem Gesundheitsrisiko führen kann.

Tückisch ist, dass man das radioaktive Radon weder sehen noch riechen oder schmecken kann.

Als Bauherr oder Betreiber eines Gebäudes sind Arbeitgeber in Vorsorgegebieten gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung beim Planen, Herstellen und Betreiben von Gebäuden zu berücksichtigen. Vertrauen Sie deshalb schon frühzeitig auf das Know-how unserer Sachverständigen und Experten, die Sie bereits bei Planung und Bau der Gebäude unterstützen. Wir informieren Sie über alle relevanten Regularien zu Radon, messen und bewerten die Belastung, suchen die Eintrittsquellen des Gases, beraten Sie bezüglich der Abdichtung und verifizieren den Erfolg der Radonschutzmaßnahmen.

Unsere Leistungen im Detail

  • Messungen zur Erstbewertung der Radonkonzentration in Gebäuden nach DIN ISO 11665-8
  • Bewertung der Radonsituation in der Planungsphase
  • Planungsberatung für Neu- und Bestandsgebäude
  • Ausführungsbegleitung für Neu- und Bestandsgebäude
  • Wirksamkeitsprüfung der Radonschutzmaßnahmen mit Prüfbescheinigung

Auch bei Radon in Gebäuden sind wir Ihre erste Adresse

Durch unsere langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Gebäudeschadstoffe und Bautechnik stehen Ihnen unsere Fachexperten als kompetente Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Radonbelastung und Radoneintrag in Gebäuden zur Seite. Wir betrachten jeden Fall individuell und unterstützen Sie mit unserer Expertise:

  • Wir geben Ihnen alle relevanten Informationen zum Thema
  • Wir begleiten Sie in der Planungsphase des Gebäudes
  • Wir messen die Radonbelastung und bewerten die Messergebnisse
  • Bei überschrittenem Referenzwert suchen wir nach den Quellen des Radoneintrags
  • Wir besprechen mit Ihnen mögliche Sanierungs- und Lüftungskonzepte zur Reduzierung der Radonkonzentration
  • Wir prüfen die Wirksamkeit der Radonschutzmaßnahmen

Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum – gerne unterstützen wir Sie auch mit einzelnen Services aus unserem breiten Dienstleistungsportfolio.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung mit diesen Abläufen und profitieren Sie von unserem Know-how. Verlassen Sie sich auf unseren Sachverstand und unseren Service. Wir stehen Ihnen in allen Phasen zur Seite – professionell und deutschlandweit.

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