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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Prüfung

Prüfung Persönliche Schutzausrüstung | TÜV Rheinland

Mehr Sicherheit im Beruf und Freizeit mit unserer Prüfung und Zertifizierung für persönliche Schutzausrüstungen

Egal ob im Beruf oder im Freizeitbereich – bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) steht die Qualität im Vordergrund. Produkte der PSA sorgen für die persönliche Sicherheit sowohl im Beruf als auch im privaten Alltag. Umso wichtiger ist es, dass Sicherheitsschuhe, -kleidung und -handschuhe, Sportschutzhelme, Protektoren und Schwimmlernhilfen die Anforderungen gesetzlicher Normen erfüllen, sodass ihre Schutzfunktion sichergestellt werden kann.

Unsere Experten führen alle relevanten Prüfungen und Zertifizierungen an Ihren persönlichen Schutzausrüstungen gemäß PSA Verordnung 2016/425 durch. Von der Entwicklung bis hin zum Zertifikat unterstützen wir Sie optimal.

Durch die langjährige und aktive Gremienarbeit im Bereich PSA sind unsere Experten nah am Marktgeschehen und besitzen ein umfangreiches Know-how. Die Fachexpertise fließt in unsere tägliche Arbeit mit ein und spiegelt sich in umfangreichen Prüfberichten wider. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten bei voller Qualität.

Sie haben Fragen oder wünschen ein unverbindliches Angebot zur Prüfung oder Zertifizierung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

Normkonformität und bestätigte Qualität – Mit der PSA-Prüfung von einem neutralen Partner

Mit unseren national und international anerkannten Prüfungen sowie Zertifizierungen bieten wir Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot: Sie profitieren von kurzen Prüfzeiten, umfangreichen Prüfberichten und schnellem Marktzugang. Sie dokumentieren die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und bestätigen Ihre Qualitätsaussage durch einen neutralen Dritten. Dank der frühzeitigen Zusammenarbeit mit unseren Experten in der Entwicklungsphase, beugen Sie zusätzlichen Kosten vor und vermeiden eine ungeplante Verzögerung während der Produktion.

Unsere Prüfung und Zertifizierung Ihrer persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Wir prüfen und zertifizieren Ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wir prüfen und zertifizieren Ihre PSA immer nach dem neusten Standard

Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 löste die vorherige Richtlinie 89/686/EWG ab und ist seit dem 21. April 2018 für alle PSA-Produkte anzuwenden. Gegenüber der Richtlinie wurden in der Verordnung einige Bestimmungen überarbeitet und Anforderungen genauer definiert.

Konformitätsbewertung für PSA
Jedes Produkt, das auf dem deutschen und europäischen Markt vermarktet werden soll, benötigt eine CE-Kennzeichnung. Mit dem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass seine PSA den Anforderungen der Verordnung entspricht (Konformitätserklärung). In einem Konformitätsbewertungsverfahren werden die Produkte auf die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geprüft.

Welche Verfahren der Hersteller zur CE-Kennzeichnung berücksichtigen muss, richtet sich nach der PSA-Kategorie des Produktes und der damit verbundenen Risikogruppe. Auf Grund der höheren Anforderungen an PSA-Produkte der Kategorie II und III, muss das Konformitätsbewertungsverfahren mittels der EU-Baumusterprüfung von einer Benannten Stelle wie uns durchgeführt werden.

EU-Baumusterprüfbescheinigung für PSA
Im Anhang V der PSA Verordnung (EU) 2016/425 ist geregelt, dass für persönliche Schutzausrüstung der Kategorie II und III eine EU-Baumusterprüfung Pflicht ist. Mit diesem Verfahren bestätigen wir als Benannte Stelle, dass das PSA-Produkt den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung entspricht.

Sie beantragen bei uns eine EU-Baumusterprüfung für ein bestimmtes Modell. Wir führen die Prüfung gemäß PSA Verordnung Anhang II und ggf. auf Grundlage der aktuellen harmonisierten Normen folgendermaßen durch:

Erst prüfen wir die technischen Unterlagen und danach das Produkt. Dabei vergewissern wir uns, dass es gemäß den technischen Fertigungsunterlagen hergestellt worden ist und gemäß seiner Bestimmung sicher verwendet werden kann.

EU-Qualitätssicherung für das Endprodukt

Über die EU-Baumusterprüfung hinaus müssen bei PSA-Produkten der Kategorie III zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Nach Anhang VII Pkt. – Modul C2 (Produktüberwachung)
Bei der EU-Qualitätssicherung steht bei der regelmäßigen Produktionsüberwachung das Produkt im Fokus der Kontrolle. Diese darf ausschließlich von einer Benannten Stelle wie uns durchgeführt werden.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte mit den Anforderungen der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung übereinstimmen. Zudem prüfen wir die Übereinstimmung mit dem in der EU-Baumuster-Prüfbescheinigung beschriebenen Baumuster. Dies schließt die Endprüfung des Produktes und die Tests mit ein. Abschließend erhalten Sie einen Prüfbericht und die Konformitätsbescheinigung zum Baumuster für den überwachten Produktionszeitraum.

Nach Anhang VIII Pkt. 3.3 – Modul D (Überwachung Qualitätssystem)
Der Hersteller hat ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) bei sich implementiert und erhält dieses aufrecht. Unsere Auditoren führen vor Ort eine Überprüfung des bestehenden QS-Systems nach Modul D durch und legen dabei besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Gleichmäßigkeit der Produkterhaltung auf Basis des vom Hersteller eingeführten QS-Systems.

Nachdem Sie uns einen Antrag auf Genehmigung Ihres Qualitätssicherungssystems vorgelegt haben, prüfen wir Ihr QS-System in der Erstauditierung (Zertifizierungsaudit) auf Einhaltung der Produktqualität gemäß der geltenden Verordnung. Abschließend erhalten sie ein Auditbericht sowie eine Konformitätsbestätigung für den überwachten Produktionszeitraum. In einem zeitlichen Abstand von einem Jahr führen unsere Spezialisten regelmäßige Überwachungsaudits durch. Somit wird sichergestellt, dass der Hersteller sein Qualitätssicherungssystem aufrechterhält und anwendet.

Profitieren Sie auch von unseren zusätzlichen Leistungen rund um die PSA Prüfung

Lassen Sie Chargenmuster nach Ihrer Baumusterzertifizierung prüfen. So belegen Sie, dass nicht nur ein einziges Produkt den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Ihre gesamte Produktionsserie.

Geprüfte Sicherheit
Mit dem weltweit anerkannten GS-Zeichen können Sie belegen, dass Ihre PSA-Produkte den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards des deutschen Produktesicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen.

Passformprüfung an Bekleidung
Prüfung Ihrer Textilen auf Passform. Bereits in der Produktionsphase oder gar der Kollektionsentwicklung werden so Zeit und Kosten für Produktionsänderungen reduziert und die Kundenzufriedenheit gesteigert.

Orthopädische Einlagenversorgung
Mit der Prüfung und Zertifizierung der orthopädischen Einlagen in PSA-Schuhen bieten Sie Ihren Kunden einen zusätzlichen und individuellen Gesundheitsschutz. Als Einlagenhersteller nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Einlagen als Einzelkomponente oder in Verbindung mit PSA-Schuhen prüfen zulassen. Als Hersteller von Sicherheitsschuhen differenzieren Sie sich mit einer orthopädischen Einlage in Ihrem PSA-Schuh von den Wettbewerbern.

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Mit Sicherheit gut aufgestellt – Ihr zuverlässiger Partner im Bereich persönliche Schutzausrüstung

Als eine der wenigen Benannten Stellen im Bereich PSA können wir Ihnen ein vielfältiges Dienstleistungsportfolio anbieten – und das alles aus einer Hand. Sparen Sie somit Zeit und Aufwand.

Als Mitglied in verschiedenen PSA-Gremien gehören unsere Experten immer zu den Ersten, die über Änderungen im PSA-Markt informiert sind und können dadurch das gewonnene Knowhow in den Prüf- und Zertifizierungsalltag mit einbringen.

Sie möchten mehr über die Prüfung und Zertifizierung Ihrer PSA-Produkte erfahren? Kontaktieren Sie jetzt unsere Experten!

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