Unsere neutralen Unfallgutachten für Ihren Schadensfall
Schadengutachten vom unabhängigen Gutachter
Im Falle eines Unfalls haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines neutralen KFZ-Sachverständigen und müssen sich nicht auf das subjektive Urteil der eintrittspflichtigen Versicherung verlassen. Ein Gutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall die entstandenen Fahrzeugschäden und den Fahrzeugzustand. Die Kosten für dieses neutrale Gutachten sind bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten von TÜV Rheinland
Unsere Sachverständigen übernehmen für Sie folgende Aspekte der Schadenbewertung:
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Fotodokumentation des Unfallfahrzeugs
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Beurteilung des Fahrzeugzustands
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Reparaturkostenkalkulation
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Ermittlung des Fahrzeugwertes
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Stellungnahme zur Wertminderung
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ggf. Prüfung der Reparaturkostenrechnung
Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist die Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Ein neutrales Schadengutachten benötigen Sie immer dann, wenn Schäden durch Fremdverschulden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Ein solches Haftpflicht- oder Unfallgutachten ist der schriftlich festgelegte Nachweis über die Beschädigung an Ihrem Auto nach einem Unfall.
Unsere neutralen Gutachter ermitteln den tatsächlichen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug und erstellen ein detailliertes und juristisch geltendes Schadengutachten.
Zögern Sie nicht und nehmen Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten wahr!