Funktionsprüfung und Kalibrierung von automatischen Messsystemen (AMS)
Prüfung und Kalibrierung automatischer Messgeräte für gesicherte Ergebnisqualität
Um die Umwelt nicht übermäßig zu belasten, ist es erforderlich, die Emissionen zu überwachen, die durch genehmigungsbedürftige und bestimmte nicht genehmigungsbedürftige Industrieanlagen entstehen und freigesetzt werden.
Dabei kommen automatische Messeinrichtungen (AMS) zum Einsatz, für die eine regelmäßige Funktionsprüfung vorgeschrieben ist. Denn die Prüfung und Kalibrierung dieser Messgeräte stellt sicher, das mögliche Fehlmessungen vermieden werden und die Qualität der Messergebnisse stets gewährleistet ist.
Ihr Partner für die Kalibrierung von Messgeräten
Als zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG unterstützen wir Sie mit den notwendigen Prüfdienstleistungen. Einmal pro Jahr wird die Funktionalität der Messeinrichtung durch eine Funktionsprüfung (Annual Surveillance Test, AST) überprüft. Aller drei Jahre wird zusätzlich eine Kalibrierung nach Qualitätssicherungsstufe 2 (QAL2) gemäß DIN EN 14181 und VDI 3950 durchgeführt.
Ihr Vorteil ist, dass unsere Experten auf dem Gebiet der Emissionsmesseinrichtungen jahrelange Erfahrungen gesammelt haben. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Wissen und der hohen Qualität bei Messungen, Prüfungen und fachlichen Stellungnahmen.
Sie interessieren sich für die Funktionsprüfung und Kalibrierung von AMS? Dann setzen Sie sich jetzt mit einem unserer Experten in Verbindung.
Durch AST und QAL2 die Emissionen Ihrer Anlagen richtig messen
Nutzen Sie unser umfassendes Know-how auf dem Gebiet der Funktionsprüfung und Kalibrierung von automatischen Messgeräten. Mit uns als zugelassener Messstelle sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der regelmäßigen Überprüfung Ihrer automatischen Messeinrichtungen zu erfüllen.
Mehr noch: Durch die kontinuierliche Überwachung der Emissionen Ihrer Anlagen tragen Sie darüber hinaus aktiv zum Umweltschutz bei.
Unsere Dienstleistungen für die Prüfung Ihrer automatischen Messgeräte
Die Inbetriebnahme Ihrer automatischen Messeinrichtungen erfolgt nach der Erstellung einer Einbaubescheinigung. Hierzu gehören:
- Konformitätsprüfung
- Prüfung des Aufstellungsortes
- Prüfung der Installation
- Prüfung der Vergleichsmessstelle
- Funktionskontrolle der AMS
- Prüfung der Dokumentation
Danach ist es erforderlich, die zuverlässige Messung der Emissionen mit Hilfe von regelmäßigen Überprüfungen sicherzustellen. Als zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG kontrollieren wir die Emissionsmesseinrichtungen in festgelegten Abständen gemäß den Anforderungen der DIN EN 14181.
Zur jährlichen Funktionsprüfung (AST) gehören folgende Prüfungen:
- Sichtprüfung
- Dichtheitsprüfung
- Einstellzeit
- Überprüfung des Null- und Referenzpunktes
- Linearität
- Querempfindlichkeiten
- Null- und Referenzpunktdrift
- Prüfung der Dokumentation
- Fünf Vergleichsmessungen mittels Referenzmessverfahren
- Auswertung der Gültigkeit der Kalibrierfunktions- und Variabilitätsprüfung
Die wiederkehrende Kalibrierung alle drei Jahre umfasst darüber hinaus:
- Fünfzehn Vergleichsmessungen
- Erstellung einer Kalibrierkurve
- Festlegung der nötigen Parameter
Sollte es hinsichtlich der Betriebsbedingungen Ihrer Anlage oder der AMS wesentliche Änderungen geben, ist eine erneute Kalibrierung innerhalb von sechs Monaten erforderlich.
25 Jahre Erfahrung für die Funktionsprüfung und Kalibrierung Ihrer AMS
Vertrauen Sie uns als kompetentem Partner an Ihrer Seite. Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Funktionsprüfung und Kalibrierung von Messgeräten sowie Abnahmemessungen im In- und Ausland.
Als zugelassene Messstelle gemäß §29b BImSchG im gesamten Bundesgebiet sind wir bei Behörden als Fachgutachter anerkannt. Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Emissions- und Immissionsmessungen und Eignungsprüfung von Messeinrichtungen als Messstelle akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten informieren Sie gern zum Thema.
Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen
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