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Export von Druckgeräten nach Japan

Export von Druckgeräten nach Japan

Stellen Sie die Übereinstimmung Ihrer Druckgeräte mit japanischen Vorschriften sicher

Druckgeräte, die nach Japan exportiert und/oder in Japan verwendet werden, müssen die örtlichen Anforderungen der Vorschriften zu Druckbehältern erfüllen. Abhängig von ihrer Klassifizierung muss ein Zulassungsverfahren durch eine Drittpartei-Prüforganisation erfolgen. Wir decken sowohl die Bestimmungen des japanischen Gesetzes „Industrial Safety and Health Act“ als auch des „High Pressure Gas Safety Act“ ab. Unsere Bewertungsprozesse für industrielle Ausrüstungen decken die folgenden Vorschriften ab:

  • General High Pressure Gas Safety Regulation
  • Designated Equipment Inspection Regulation
  • Construction Code for Pressure Vessels
  • Construction Code for Boilers

In der Entwurfs- und Produktionsphase der Ausrüstung an den Fertigungsstandorten in den größeren Industrieländern Asiens, Europas und Amerikas können wir unsere Prüfdienstleistungen zur Sicherstellung der Einhaltung der japanischen Standards mit Sachverständigen vor Ort anbieten. Nachdem die Ausrüstung nach Japan importiert wurde, kann Ihnen unsere Niederlassung dort technische Unterstützung für die Inbetriebnahmephase und das Antragsverfahren für Ihr Projekt bei den örtlichen Aufsichtsbehörden anbieten.

Vorteile unserer Prüfdienstleistungen für den Export von Druckgeräten auf einen Blick

TÜV Rheinland hilft Herstellern, Importeuren, Einzelhändlern und zugelassenen Vertretern von Druckbehältern beim Export von Druckgeräten nach Japan. Wir bieten Ihnen:

  • Unterstützung bei der Auslegung Ihrer Produkte für den Export nach Japan.
  • Übereinstimmung mit geltenden japanischen Vorschriften für Druckbehälter.
  • Experten mit weitreichender Erfahrung der Inspektion von Druckgeräten und dazugehörigen Komponenten.
  • Vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales anerkannte Prüfer.

Bitte wenden Sie sich an den TÜV Rheinland, um mehr darüber zu erfahren, wie unsere Dienstleistungen für Hersteller von Druckgeräten Ihren Markteintritt in Japan erleichtern können.

Unsere Dienstleistungen für den Export von Druckgeräten nach Japan

Anträge für den Export von Druckgeräten nach Japan müssen von einer zugelassenen Stelle bei der japanischen Regierung eingereicht werden. Um Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, bietet der TÜV Rheinland folgende Dienstleistungen an:

  • Prüfung der Druckgerätauslegung entsprechend den anzuwendenden Codes und Standards
  • Prüfung von Fertigungsprozeduren zur Übereinstimmung mit Codeanforderungen
  • Offizielle Inspektion von Dampfkesseln, Druckbehältern und Komponenten, einschließlich der Teilnahme an Dichtheits- und Druckprüfungen
  • Prüfung der Druckbehälterdokumentation

Unsere Prüfer sind vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales anerkannt.

Erforderliche Antragsdokumente für den Export von Druckgeräten nach Japan

Vor der Inbetriebnahme von Druckgeräten in Japan muss deren Antragsdokumentation die Übereinstimmung mit japanischen Normen und Vorschriften für Druckgeräte nachweisen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der folgenden Antragsdokumente, die den zuständigen Behörden vorzulegen sind:

  • Detaillierte Zeichnungen mit Abmessungen und Schweißverfahren, Stücklisten mit Materialidentifikation entsprechend Standards.
  • Eine Festigkeitsberechnung, ausgehend vom japanischen „Industrial Safety and Health Act“ („Construction Code for Pressure Vessels – CCfPV“ / „Construction Code for Boilers – CCfB“), dem „High Pressure Gas Safety Act“ und anderen Anforderungen. Wesentliche Teile dieser Dokumentation müssen in japanischer Sprache vorliegen.
  • WPS (Schweißanweisungen) und PQR (Verfahrensprüfungen) für alle drucktragenden Schweißverbindungen.
  • Werkstoffzeugnisse für alle drucktragenden Teile.
  • Aufzeichnungen zu den erforderlichen Prüfungen wie Arbeitsprüfungen, Farbeindringprüfung, Ultraschallprüfung, Dichtheitsprüfung, Druckprüfung, Prüfung der Abmessungen und eine visuelle Inspektion von Schweißverbindungen.

Antragsdokumente und Zertifikate sind üblicherweise erst nach Beendigung der Produktion der Ausrüstung verfügbar. Falls das Druckgerät eine der japanischen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt.

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