Land und Sprache

Bereit für den EU Cyber Resilience Act

EU Cyber Resilience Act

Machen Sie unseren CRA Readiness Check und bereiten Sie sich optimal auf die neue EU-Verordnung vor.

Mit dem Cyber Resilience Act führt die Europäische Union verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für „Produkte mit digitalen Elementen“ ein. Das Ziel der Cybersicherheitspflicht für Unternehmen ist es, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen und verlässliche digitale Dienste zu gewährleisten.

Die Verordnung wurde im November 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit beginnen offiziell folgende Fristen für die Umsetzung des CRA:

  • 11. Juni 2026: Kapitel IV (Benennung von Konformitätsbewertungsstellen) tritt in Kraft.
  • 11. September 2026: Artikel 14 (Meldepflicht der Hersteller) verpflichtet die Hersteller, die nationalen Behörden und die ENISA über aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in ihren Produkten zu informieren.
  • 11. Dezember 2027: Ab diesem Datum gelten alle Anforderungen der CRA, d.h. kein „Produkt mit digitalen Elementen“ darf ohne CE-Kennzeichnung in der EU verkauft werden.

Erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der neuen EU-Verordnung erfüllen und Ihre Produkte für den europäischen Markt sichern können: Unser Quick-Check verrät sofort, ob bei Ihnen Handlungsbedarf besteht.

Was ist der Resilience Act und was gilt ab 2027?

  • Das Gesetz zur Cyberesilienz gilt für jedes Produkt mit digitalen Elementen, das auf dem europäischen Binnenmarkt vertrieben und angeboten werden soll.
  • Die betroffenen Wirtschaftsakteure haben unterschiedliche Pflichten, die je nach Kategorie eine intensivere Auseinandersetzung mit der EU-Verordnung und entsprechenden Arbeitsaufwand erfordern.
  • Für bestimmte Produkte ist es erforderlich, dass unabhängige Dritte die CRA-Konformität des Produkts zertifizieren.
  • Bei Nichtkonformität dürfen die Produkte nicht auf den Markt gebracht werden, Wirtschaftsakteuren drohen zudem erhebliche Bußgelder.

Wer und was ist vom Cyber Resilience Act betroffen?

Alle anzeigen Ausblenden

Hersteller

Alle Personen oder Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen entwickeln, herstellen oder vertreiben, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.

Importeure

Personen oder Unternehmen innerhalb der EU, die Produkte mit digitalen Elementen auf den Markt bringen, die den Namen oder die Marke einer Person oder Firma außerhalb der EU tragen.

Händler

Personen oder Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt bereitstellen, ohne deren Eigenschaften zu verändern, ausgenommen Hersteller und Importeure.

Open-Source-Software-Verwalter

Unternehmen, die nicht die Hersteller sind, aber systematisch die Entwicklung bestimmter Produkte mit digitalen Elementen unterstützen, die als Open-Source-Software für kommerzielle Zwecke gelten.

Hardware

Physische elektronische Systeme, die digitale Daten verarbeiten, speichern oder übertragen, sowie deren Komponenten.

Software

Integrierte Software (Embedded Software), eigenständige Software und kommerzielle Softwarelösungen.

Cloud

Datenfernverarbeitungslösungen, wie Cloud-Dienste, die von Herstellern intelligenter, fernsteuerbarer Haushaltsgeräte angeboten werden.

Machen Sie unseren CRA Readiness Check.

Bereiten Sie sich jetzt intensiv auf den Cyber Resilience Act vor und stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte bei Inkrafttreten der EU-Verordnung konform sind.

Unser CRA Readiness Check hilft Ihnen, die neuen Anforderungen der EU-Verordnung zu verstehen, rechtzeitig zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre Produkte den höchsten Cybersicherheitsstandards entsprechen.

Ihre Vorteile mit unserem CRA Readiness Check:

Frühzeitige Schwachstellenanalyse

Identifizieren Sie proaktiv Sicherheitslücken und schließen Sie diese, bevor der CRA in Kraft tritt.

Gezielte Compliance-Vorbereitung

Strukturieren und priorisieren Sie Ihre Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den CRA-Anforderungen entsprechen.

Minimierung von Risiken

Reduzieren Sie das Risiko von Strafen und Marktverzögerungen durch eine frühzeitige Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben.

Effiziente Prozesse

Optimieren Sie Ihre internen Abläufe und stellen Sie sicher, dass Ihr Team bestens auf die CRA-Umsetzung vorbereitet ist.

FAQs zum Cyber Resilience Act (CRA)

Alle anzeigen Ausblenden

Worum geht es beim EU Cyber Resilience Act?

Für Regierungen, Unternehmen und Privatpersonen ist Cybersicherheit wichtiger denn je. Die EU hat das erkannt und im September den Cyber Resilience Act (CRA) veröffenlicht, der am 12. März 2024 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Das Ziel ist es, mit der Umsetzung ab 2027 die verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen für „Produkte mit digitalen Elementen“ einzuführen und damit die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe in der EU zu erhöhen und verlässliche digitale Dienste zu gewährleisten.

Was sind die Ziele des CRA?

Erstens zielt der CRA darauf ab, Sicherheitslücken und Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen zu reduzieren. Dies soll dazu beitragen, das Risiko von Cyberangriffen und damit verbundenen Gefahren für die Anwender sowie für gesamte Lieferketten zu minimieren.

Zweitens fördert der Cyber Resilience Act eine stärkere Verantwortung von Herstellern und Anbietern. Diese sind nun verpflichtet, ihre Produkte sicher zu gestalten und bereitzustellen, bevor sie auf den europäischen Markt gelangen. Dadurch wird die Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg verbessert.

Schließlich strebt das Gesetz zur Cyberresilienz eine größere Transparenz für Nutzer an, was durch die Bereitstellung klarer Informationen über die Sicherheitsmerkmale und potenziellen Risiken digitaler Produkte erreicht werden soll. So können Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und sind besser darüber informiert, wie sie ihre digitalen Produkte sicher nutzen können.

Was ist der Unterschied zwischen dem Cyber Resilience Act (CRA) und NIS2?

Der Cyber Resilience Act (CRA) und die NIS2-Richtlinie verfolgen das gemeinsame Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der CRA konzentriert sich auf die Sicherheit digitaler Produkte, indem er verbindliche Standards für Hardware und Software festlegt, die in der EU vertrieben werden. Die NIS2-Richtlinie richtet ihren Fokus hingegen auf die Absicherung von Netzwerken und Informationssystemen, die für kritische Infrastrukturen und wichtige Dienstleistungen unerlässlich sind.

Zusammen sorgen beide Regelwerke für eine umfassende Cybersicherheitsstrategie in der EU, die Produkte und Infrastrukturen gleichermaßen abdeckt. Unternehmen, die sowohl Produkte herstellen als auch kritische Dienste anbieten, müssen beide Anforderungen berücksichtigen und ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend koordinieren.

Welche Bußgelder drohen bei Nicheinhaltung des CRAs?

Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Und Produkte mit digitalen Elementen, die ab dem Inkrafttreten nicht den CRA-Vorgaben entsprechen, dürfen erst gar nicht auf den Markt gebracht werden. Es droht ein Ausschluss aus Lieferketten und Ausschreibungen.

Wer muss welchen Pflichten nachgehen?

Hersteller sind verpflichtet, umfassende Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen, was die kontinuierliche Identifikation und Dokumentation von Sicherheitsaspekten sowie die schnelle Behebung von Sicherheitslücken einschließt. Sie müssen zudem ihre Produkte einer Konformitätsbewertung unterziehen und den zuständigen Behörden notwendige Informationen und Meldungen bereitstellen.

Verwalter von Open-Source-Software (OSS) übernehmen ebenfalls wichtige Aufgaben, indem sie eine Cybersicherheitsstrategie entwickeln und administrative Pflichten wie die Bereitstellung technischer Dokumentationen sicherstellen. Einführer sind dafür verantwortlich, dass die Produkte, die sie auf den EU-Markt bringen, den CRA-Vorgaben entsprechen. Sie müssen überprüfen, ob die Hersteller ihre Pflichten erfüllen und bei Nichtkonformität erforderliche Korrekturmaßnahmen einleiten.

Sowohl Händler als auch Importeure (im Gesetzestext „Einführer“) haben die Pflicht sicherzustellen und zu überprüfen, dass der Hersteller die Pflichten nach dem CRA erfüllt hat. Nimmt einer dieser beiden Wirtschaftsakteure wesentliche Änderungen an dem Produkt vor, so gelten Händler und Importeurer nach dem CRA als Hersteller (sie übernehmen nicht nur die Pflichten sondern sind rein rechtlich mit Hinblick auf den CRA Hersteller). Die „Bevollmächtigten“ übernehmen nur bestimmte administrative Pflichten des Herstellers (nicht der Importeure).

Wie können Unternehmen die EU-Standards für Cybersicherheit erfüllen?

Um die Anforderungen des EU Cyber Resilience Act zu erfüllen und ihre Produkte für den europäischen Markt zu sichern, sollten Unternehmen eine umfassende Cybersicherheitsstrategie implementieren. Diese Strategie sollte die fortlaufende Identifikation und Behebung von Sicherheitslücken, die Verschlüsselung von Daten und die Minimierung von Angriffsflächen umfassen. Eine gründliche Produktklassifizierung und Risikobewertung sind zwingend notwendig, um spezifische Anforderungen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Produkte regelmäßigen Konformitätsbewertungen unterziehen und eine aktuelle technische Dokumentation bereitstellen, um die CRA-Compliance nachweisen zu können. Sicherheitsupdates und die kontinuierliche Wartung während des gesamten Produktlebenszyklus sind ebenfalls entscheidend. Durch Schulung der Mitarbeitenden und Zusammenarbeit mit externen Experten können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen den neuen Vorschriften entsprechen und sie ihre Position im europäischen Markt stärken.

Jetzt CRA-Whitepaper herunterladen.

EU Cyber Resilience Act

EU Cyber Resilience Act

Wichtige Einblicke & Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen. Jetzt herunterladen.

Downloads

pdf Flyer EU CRA – Readiness-Check 440 KB Download

Fragen Sie unseren CRA Readiness Check an.

Fordern Sie ein Angebot an!

Fordern Sie ein Angebot an!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Das könnte Sie auch interessieren

Bereit für die europäische NIS-2-Richtlinie?

NIS-2-Richtlinie | TÜV Rheinland

Wappnen Sie sich rechtzeitig, stellen Sie NIS-2-Compliance sicher und stärken Sie Ihre Cyberresilienz.

mehr erfahren

Functional Safety Management Zertifizierung (FSMS)

Funktionale Sicherheit Managementsystem (FSMS) Zertifizierung | TÜV Rheinland

Auditierung und Zertifizierung Ihres Managementsystems für Funktionale Sicherheit.

mehr erfahren

Zuletzt besuchte Dienstleistungsseiten