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Services zu OHS-Rechtsgrundlagen


TÜV Rheinland

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen hat in Deutschland eine lange Tradition. Seit 1973 regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dass sich der Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten lassen muss. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) richtet seit 1996 den Fokus auf die Prävention und eine umfassende Arbeitsschutzorganisation.

Unsere Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit kennen die rechtlichen Vorgaben, die neben den beiden grundlegenden Gesetzen zahlreiche Verordnungen, technische Regeln und Vorschriften der Unfallversicherungsträger umfassen. Sie unterstützen den Arbeitgeber dabei, alle für das Unternehmen relevanten rechtlichen Vorschriften bei der Konzeption und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten und auf das Unternehmen zugeschnitten anzuwenden.

Verlassen Sie sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die langjährige und branchenübergreifende Erfahrung unserer Experten. Sie erhöhen die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz und geben den Beschäftigten das gute Gefühl, in einem sicheren und gesunden Umfeld zu arbeiten.

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