PIP-Brustimplantate: Letzte Schadensersatzklage gegen TÜV Rheinland in Deutschland endgültig abgewiesen
Köln | 10.11.2023

Deutsche Gerichte kommen über alle Instanzen hinweg übereinstimmend zum Ergebnis, dass die TÜV Rheinland LGA Products GmbH („TRLP“) verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Normen gehandelt hat / Auch Belgien, Italien und Spanien weisen Klagen ab
Auch die letzte derzeit in Deutschland anhängige Schadensersatzklage gegen TÜV Rheinland in Sachen PIP-Brustimplantate ist endgültig abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt von September 2023 ist mittlerweile rechtskräftig. Die Entscheidung steht im Einklang mit mehr als 240 klageabweisenden Entscheidungen in Deutschland von 20 Landgerichten und 17 Oberlandesgerichten, sowie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2017 und des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2017.
Betrügerische Handlungen für Benannte Stelle nicht erkennbar
Die deutschen Gerichte sind damit über alle Instanzen hinweg übereinstimmend zum Ergebnis gekommen, dass die TRLP ihre Aufgaben als Benannte Stelle des französischen Brustimplantate-Herstellers Poly Implant Prothèse („PIP“) zu jeder Zeit verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat und keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen TRLP besteht. Die betrügerischen Handlungen auf allen Ebenen und in allen Abteilungen von PIP waren für sie nicht erkennbar und konnten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen, nicht aufgedeckt werden. TRLP ist hierfür nicht verantwortlich.
TÜV Rheinland hatte stets und hat unverändert volles Verständnis für die vom Betrug durch PIP betroffenen Frauen. TÜV Rheinland hat jederzeit in vollem Umfang zur Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP mit den Behörden kooperiert. Aus diesen Ermittlungen und den vielfach bewerteten Fakten und Informationen ergibt sich aus Sicht von TÜV Rheinland, dass keine rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen besteht. Für die Schäden, die PIP durch seinen Betrug verursacht hat, trägt TÜV Rheinland keine Verantwortung.
Gerichte in Belgien, Italien, Spanien wiesen ebenfalls Klagen ab
Ähnlich wie die deutschen Gerichte haben auch Gerichte in Belgien, Italien und Spanien bislang Klagen im Zusammenhang mit PIP-Implantaten abgewiesen. In Ausnahme dazu haben Gerichte in Frankreich anders geurteilt. In Frankreich ist daher mit einer Fortsetzung der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall PIP zu rechnen.
Zum Hintergrund:
TÜV Rheinland hat die Implantate der Herstellerfirma PIP niemals geprüft, sondern das Qualitätsmanagementsystem von PIP zertifiziert – so, wie es für diese Art von Medizinprodukten in der Europäischen Union vorgeschrieben war. Wie viele andere gehört TÜV Rheinland zu den von PIP Betrogenen. Die französische Herstellerfirma der PIP-Brustimplantate hatte an erster Stelle die Patientinnen, aber auch die französischen Marktüberwachungsbehörden und TRLP als Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Für den Betrug wurden einige der dort handelnden Personen im Dezember 2013 in einem Strafprozess zu Haftstrafen verurteilt; der Hauptangeklagte Jean-Claude Mas, Geschäftsführer und Gründer von PIP, erhielt eine vierjährige Haftstrafe – unter anderem auch wegen Betrugs an TÜV Rheinland. Jean-Claude Mas ist 2019 verstorben.
PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter – zumindest zeitweiser – Verwendung eines nicht-deklarierten Silikongels hergestellt. PIP hat TRLP getäuscht und stets vorgegeben, ausschließlich das deklarierte Silikongel verwendet zu haben. PIP hat den Auditoren der TRLP vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier, Chargendokumentationen, Produktionsanweisungen) über die angebliche Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung nicht-deklarierter Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert. Nach Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TRLP PIPs Zertifikate ausgesetzt und im Anschluss widerrufen.
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