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Fragen und Antworten zum Thema Zertifizierung von Wechselrichtern.

| 28.07.2023

TÜV Rheinland informiert über Zertifizierungsprozesse bei Wechselrichtern für kleine Photovoltaik-Anlagen und die Bedeutung der Marktbeobachtung durch Behörden.

Aktuell erscheinen Medienberichte über Wechselrichter von kleinen Photovoltaik(PV)-Anlagen („Balkonkraftwerke“), die nicht den in Deutschland vorgeschriebenen Standards entsprechen. TÜV Rheinland informiert im Folgenden, welche Arten von Zertifizierung es in diesem Produktbereich gibt, was genau welche Art von Zertifizierung umfasst, was die Zertifizierung nicht umfasst und welch wichtige Rolle die Marktbeobachtung durch beispielsweise die zuständigen Aufsichtsbehörden für die Sicherheit von Produkten wie PV-Wechselrichtern spielt.

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Wie sind Zertifizierungen zu verstehen?

Generell sind Zertifizierungen eine Bestätigung durch eine unabhängige Stelle (vgl. unten „Wer prüft und zertifiziert die entsprechenden Produkte?“). Bei einer Zertifizierung von PV-Wechselrichtern geht es meist um eine sogenannte „allgemeine Konformitätsbewertung“. Dabei wird das zu zertifizierende Produkt auf Übereinstimmung mit den Vorschriften geprüft, die im Zielmarkt (bspw. Deutschland) gelten. Werden die Vorschriften erfüllt, dann erhält der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung („Certificate of Conformity“). Jedoch können Veränderungen, die nach Zertifikatserteilung durch beispielsweise den Hersteller vorgenommen werden, dazu führen, dass die Zertifizierung für das veränderte Produkt nicht mehr gültig ist.

Wer legt fest, welche Normen wann verwendet werden müssen?

Dies sind staatliche Instanzen / Behörden / Gremien. Prüf- und Zertifizierungsunternehmen gehören nicht dazu.

Wer prüft und zertifiziert die entsprechenden Produkte?

Dies sind Prüf- und Zertifizierungsunternehmen der TIC-Branche (Testing, Inspection, Certification), die in der Regel entsprechende Akkreditierungen vorweisen müssen, um nach bestimmten Normen, Richtlinien und Verordnungen prüfen und zertifizieren zu dürfen.

Welche (Sicherheits-)Standards gelten für Wechselrichter, die in Deutschland vertrieben werden bzw. die in Geräten verbaut werden, die in Deutschland vertrieben werden?

Damit Hersteller Wechselrichter oder Geräte, in denen Wechselrichter verbaut sind, bspw. nach Deutschland in den Verkehr bringen (im Wesentlichen: verkaufen) dürfen, müssen diese bestimmte Normen einhalten. In Deutschland ist unter anderem die VDE-Norm VDE-AR-N 4105 für Wechselrichter in Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz relevant. Diese enthält unterschiedlichste Anforderungen, die die Geräte erfüllen müssen. Weiter sieht die Gesetzgebung für diese Wechselrichter eine Normenkonformitätsprüfung gemäß VDE-AR-N 4105 als Mindestanforderung für die Markteinführung vor. Dies schließt auch eine Konformitätserklärung des Herstellers ein, mit der dieser die Einhaltung der Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden Richtlinien bestätigt.

Wie kann man sich eine Normenkonformitätsprüfung nach VDE-AR-N 4105 vorstellen?

Bei der Prüfung nach VDE AR N 4105 (Netzbetreiberanforderungen) wird geprüft, ob ein vom Hersteller bereitgestellter Wechselrichter die in der Norm vorgegebenen Anforderungen erfüllt. Erfüllt das Produkt die Anforderungen des Netzbetreibers, wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt (sog. Konformitätsbescheinigung). Diese Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf das geprüfte Produktmuster. Nimmt der Hersteller im Nachgang Änderungen am Produkt vor, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich?

Der Hersteller. Er darf einen Wechselrichter nur in den Verkehr bringen (im Wesentlichen bedeutet das verkaufen), wenn er eine Konformitätserklärung abgegeben hat, mit der er die Einhaltung der Anforderungen aller in dem jeweiligen Land für das Produkt zutreffenden Richtlinien / Verordnungen bestätigt und entsprechende Zertifikate vorweisen kann.

Welche Instanzen kontrollieren, ob ein auf dem Markt befindliches Produkt konform ist?

Die stichprobenartige Überprüfung der in Verkehr gebrachten Produkte fällt in die Zuständigkeit der Behörden; in Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer hierfür verantwortlich.

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