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Bangladesch: TÜV Rheinland im Zusammenhang mit Unglück aus dem Jahr 2013 vollständig entlastet

Köln | 10.07.2018

Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Bundeswirtschaftsministerium (NKS) hat in einer abschließenden Erklärung zu dem Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes im April 2013 Stellung genommen und eine angebliche Mitverantwortung von TÜV Rheinland ausgeschlossen. In dem Gebäudekomplex waren Textilfabriken untergebracht. Bei dem Unglück starben seinerzeit mehr als 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter. Hintergrund der jetzigen Erklärung war eine Beschwerde verschiedener Interessenverbände über die Arbeit von TÜV Rheinland, weil das Prüfunternehmen im Juni 2012 in einem Stockwerk des Rana Plaza Komplexes Sozialaudits durchgeführt hatte. Die Beschwerde richtete sich darauf, dass Auditoren von TÜV Rheinland den Gebäudezustand nicht sorgfältig genug geprüft hätten. Die NKS wies nun hingegen darauf hin, dass eine Prüfung der Gebäudestatik nicht Gegenstand des Sozialaudits gewesen sei, sodass die Audits in keinerlei Zusammenhang mit dem Unglück stehen.

TÜV Rheinland sieht seine Position mit der jetzigen Erklärung in vollem Umfang bestätigt. TÜV Rheinland hatte bereits unmittelbar nach dem tragischen Unglück öffentlich erklärt: „Die Behauptung, TÜV Rheinland habe bei Überprüfungen der eingestürzten Textilfabrik keinerlei Baumängel festgestellt und Audits oberflächlich durchgeführt, ist irreführend und falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Untersuchung von Baumängeln gar nicht Gegenstand der Audits war. Das tragische Unglück in Bangladesch zeigt aus Sicht von TÜV Rheinland vielmehr, wie notwendig erweiterte unabhängige Kontrollen durch dritte Prüfdienstleister sind.“ Als Reaktion auf das Unglück im Rana Plaza-Gebäude entstanden tatsächlich Organisationen wie beispielsweise Bangladesh ACCORD, die sich speziell der Überprüfung der Gebäudesicherheit widmen.

Einseitige Abschlusserklärung beendet Verfahren

Die Teilnahme des TÜV Rheinland an dem NKS-Verfahren war freiwillig und erfolgte mit dem Ziel, ein gemeinsames Grundverständnis mit den Beschwerdeführen zu erzielen. Die Beschwerde wurde im Mai 2016, unter anderem vom European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR und der Organisation Femnet eingereicht. Weitere Beschwerdeführer aus Bangladesch haben im Laufe des Verfahrens auf die Teilnahme verzichtet, weil sie sich nicht zur Einhaltung wichtiger Verfahrensregelungen – beispielsweise der Vertraulichkeit der Mediation – verpflichten wollten. Nachdem eine Einigung auch in intensiven, mehr als zwei Jahre andauernden Verhandlungen nicht erreicht werden konnte, war nun das Bundeswirtschaftsministerium gefordert, das Verfahren mittels einer einseitigen Abschlusserklärung zu beenden.

Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums hebt hervor, dass sich die Beteiligten „engagiert, konstruktiv und kompromissbereit am Verfahren beteiligt haben und sich dabei, ungeachtet der inhaltlichen Meinungsunterschiede, im Hinblick auf die Beteiligten in Bangladesch der menschlichen Dimension des Verfahrens bewusst waren.“

Arbeit von TÜV Rheinland ohne „unmittelbare Verbindung“ zum Unglück

Das Ministerium kommt zu dem Ergebnis, dass die von den Beschwerdeführern behauptete Verantwortung des TÜV Rheinland für das Unglück nicht angenommen werden kann. Es sei nicht erkennbar, dass „ein Beitrag oder eine unmittelbare Verbindung zum Einsturz des Gebäudes vorläge“. Weiter stellt der Bericht fest, die kritisierenden Verbände hätten nicht belegen können, dass die Mitarbeiter von TÜV Rheinland im Rahmen des Audits „ohne Fachkenntnisse in Fragen der Baustatik“ eine Einsturzgefahr hätten feststellen können. Eben solche Fachkenntnisse besitzen Auditoren für Sozialstandards grundsätzlich nicht, denn bei diesen Überprüfungen geht es um die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte, um die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen, nicht jedoch um Gebäudetechnik oder Statik.

Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kommt die NKS zu dem Schluss, dass „privatwirtschaftlich durchgeführte Sozialaudits auf absehbare Zeit ein wichtiges und weitverbreitetes Kontroll- und Überwachungselement in globalen Lieferketten bleiben“. Die NKS nennt Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Sozialaudits und regt an, dass die Beteiligten entsprechend über Weiterentwicklungen auf dieser Grundlage berichten. Das Ministerium erkennt dabei an, dass Prüfunternehmen wie beispielsweise TÜV Rheinland nicht standardsetzende Organisationen sind, sondern die Audits lediglich nach den anerkannten Standards durchführen. Zu diesen Standards zählen SA 8000, SMETA, ISO 45001 oder der Verhaltenskodex der BSCI.

Sozialaudits künftig weiterentwickeln

TÜV Rheinland wird den Vorschlag der NKS gern aufgreifen, den Austausch über eine Fortentwicklung der Arbeit und der Standards für Sozialaudits fortzusetzen. Als weltweit agierendes Prüfunternehmen hat TÜV Rheinland die kritische und zukunftsorientierte Auseinandersetzung mit dem tragischen Unglück in Bangladesch begrüßt und jederzeit konstruktiv begleitet und unterstützt. Auch in Zukunft wird TÜV Rheinland seine Verantwortung dahingehend wahrnehmen, die eigene Arbeit sowie die Abläufe und Inhalte bei der Durchführung von Sozialaudits stetig zu überprüfen und Anregungen zur Weiterentwicklung der Standards einzubringen. Dies gehört zum Selbstverständnis des TÜV Rheinland, der unter anderem seit 2006 Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, der weltweit größten und wichtigsten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung, ist.

Die abschließende Erklärung der NKS zu dem Beschwerdeverfahren wurde am 26. Juni 2018 veröffentlicht.

Informationen zur Arbeit der NKS und den Verfahren finden sich unter www.bmwi.de/oecd-nks auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

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