Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Die 150-jährige Erfolgsgeschichte von TÜV Rheinland basiert auf Grundsätzen wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Integrität. Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sind Grundlagen unseres verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Mit unserem Bekenntnis zum UN Global Compact unterstreichen und kommunizieren wir dies seit 2006.
Unsere Grundsatzerklärung
Wir sehen es als unsere Verantwortung, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen - nicht nur in unserer eigenen Geschäftstätigkeit, sondern auch in unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette.
Hinweisgeberplattform
Zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt wird es auf der Hinweisgeberplattform des TÜV Rheinland allen potentiell beteiligten Personen ermöglicht, diesbezügliche Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Der Zugriff auf die Plattform ist frei zugänglich und damit allen potentiell Beteiligten über die TÜV Rheinland Homepage möglich, d.h. sowohl eigenen Mitarbeiter*Innen, Mitarbeiter*Innen von Geschäftspartnern und Lieferanten, aber auch externen Beteiligten sowie Institutionen. Eine Beschwerde bzw. ein Hinweis kann anonym oder offen gemeldet werden, in jedem Fall wird die Beschwerde vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderung behandelt. Im Folgenden finden Sie den Link sowie eine Prozessbeschreibung des Beschwerdeverfahrens.