Landingpage verfügbar in folgenden Sprachen:
oder wählen Sie Ihr TÜV Rheinland Land / Ihre Region aus:
Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft erreichen. | TÜV Rheinland

Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft erreichen.

Wie die ESG-Kriterien und EU-Taxonomie zum Werttreiber von Immobilien werden.

Als Asset- oder CSR-Manager müssen Sie den Wert Ihrer Immobilieninvestments erhalten. Dafür ist es mehr denn je entscheidend, die CO2-Emissionen zu reduzieren und das von der BRD ausgerufene Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen. Hinzu kommen das verpflichtende ESG-Nachhaltigkeitsreporting und die Taxonomie-Verordnung, weshalb auch Gebäude auf ihre ökologische Nachhaltigkeit überprüft werden müssen.

ESG-Erfolg wird zukünftig in Euro gemessen.

Im Rahmen der Regulierung von Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) trat am 20. März 2021 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) in Kraft. Seitdem ist auch die Immobilienwirtschaft zum Reporting von ESG-Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet.

Und weil die Real-Estate-Branche mit rund 40 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in der EU einer der größten CO2-Emittenten ist, steht das Thema ganz oben auf der Agenda. Zum einen, um das Klima und die Umwelt zu schützen. Zum anderen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden, Energiekosten zu sparen, für Investoren attraktiv zu bleiben und einen Wert- oder sogar Totalverlust durch Stranded Assets zu vermeiden.

On-Demand-Webinar "ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?"

On-Demand-Webinar "ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?"

Ab 2023 gibt es signifikante Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen. In unserem On-Demand-Webinar bringen wir Sie hinsichtlich der angepassten Regelungen in Deutschland und der EU auf den neusten Stand.

Taxonomie als Werttreiber für klimaneutrale Gebäude.

Der Taxonomie-Verordnung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Im ersten Schritt widmet sie sich dem „E“ in ESG, konkret dem Klimaschutz. So schafft die ab dem 1. Januar anzuwendende Sustainable Finance Taxonomie zum einen das Fundament, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Investitionen zu klassifizieren. Zum anderen soll sie Finanzierungsströme in nachhaltige und klimaneutrale Investitionen lenken und Greenwashing verhindern.

Bedeutet für die Immobilienwirtschaft: Sie muss die geforderten Kriterien bei Neubauten, Sanierungen sowie dem Erwerb und Eigentum von Gebäuden anwenden und darüber berichten. Und so ergeben sich neue Herausforderungen, die unter anderem mit unserem Taxonomie-Check zu meistern sind.

Herausforderungen und Lösungen auf einen Blick:

Herausforderungen Lösungen
  • Unsicherheiten hinsichtlich der ESG-Kriterien und -Ziele für das eigene Unternehmen
  • Nachhaltigkeitsstrategie hinsichtlich der Taxonomie-Berichtspflichten und des Klimaneutral-Ziels erarbeiten
  • Identifizierung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen
  • Wirtschaftlich sinnvolle Optimierungspotentiale zur Erreichung der ESG-Ziele identifizieren
  • Mangelnde Verfügbarkeit von Daten
  • Alternative Methoden zur Nachweisführung, Unterstützung beim Aufbau eines Datenmanagementsystems
  • Schwierigkeiten beim Sammeln, Auswerten und dem Reporting von Daten
  • Unterstützung beim Sammeln, Auswerten und Reporting aller relevanten Daten
  • Unklare Zuständigkeiten und Unsicherheit über konkrete Normen und Anforderungen
  • Intensiver Austausch und enge Interaktion mit Dritten und Zulieferern
  • Geteilte Verantwortung mit hohem Kommunikations-und Abstimmungsbedarf
  • Klare Regelung der Zuständigkeiten und Koordination über eine zentrale Anlaufstelle

Wer ist zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet?

Durch die Offenlegungs- und Reportingpflichten der neuen EU-Regulierungen sind Betreiber und Bestandshalter gefordert, einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele bzw. die Taxonomie-Konformität ihrer Immobilien nachzuweisen. Banken und andere Finanzmarktteilnehmer können mit der Sustainable Finance Taxonomie hingegen bewerten, wie nachhaltig ihre Finanzströme sind.

Grundsätzlich gilt: Wer Investments nicht als nachhaltig ausweist, kann die Taxonomie freiwillig anwenden. Der Wettbewerbsnachteil dürfte allerdings erheblich sein, wenn man sich den neuen Standards nicht anpasst und den Nachhaltigkeitsgrad seiner Immobilien nicht preisgibt.

Wichtig zu wissen: Im ersten Schritt legt die Taxonomie den Fokus auf die ausgerufenen Klimaziele. Diese müssen zu mindestens einem der ökologischen Ziele einen substanziellen Beitrag leisten und dürfen keines der anderen Ziele schädigen (Do No Significant Harm, kurz DNSH-Regel). Perspektivisch sollen weitere Tätigkeiten aus dem sozialen wie auch dem Bereich der Unternehmensführung hinzukommen.

ESG-Ziele erreichen, mehr Nachhaltigkeit gewinnen.

Die Immobilienwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Eine entscheidende Hürde ist die Umsetzung der verpflichtenden ESG-Kriterien und Taxonomie-Anforderungen. Eine andere betrifft das Datenmanagement, um die notwendige Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit zu erreichen. Nur wer sich früh positioniert und die Antworten auf wichtige Fragen findet, wird langfristig profitieren.

Abwärme-Konzepte für Industriebetriebe

Unterstützung bei der Umsetzung der §16 und §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Mit Abwärme-Konzepten können Sie Energie sparen und Kosten senken. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. So kann Abwärme von Ihrem Industrieunternehmen beispielsweise für andere Prozesse oder sogar von privaten Haushalten zum Heizen genutzt werden.

Seit November 2023 gibt es ein neues Energieeffizienzgesetz: Dieses schreibt Industriebetrieben mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh vor, ihre Abwärmepotenziale zu erfassen und Abwärme - wenn möglich - zu vermeiden oder zu nutzen.

Diese Unternehmen sind laut Energieeffizienzgesetz verpflichtet, sich mit der entstandenen Abwärme zu beschäftigen und die Potenziale bis zum 01. Januar 2025 in der Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich zu machen.

SIE WOLLEN DIE BISHER BEI IHNEN VERPUFFTE ENERGIE CLEVER NUTZEN?

Unsere Expert*innen von TÜV Rheinland unterstützen Sie bei der Konzepterstellung, erfassen alle Daten und dokumentieren diese nach den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes. So kann aus Abwärme wieder genutzte Energie werden.

Unser Beratungsservice für eine nachhaltige Immobilienwirtschaft.

  • Taxonomie-Check : Unterstützung bei der Bestandsaufnahme und Auswertung der Unterlagen zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen
  • Konformitätsbewertung: Unterstützung bei der Nachweisführung und beim Reporting von Maßnahmen zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen
  • CSR-Beratung, Nachhaltigkeitsstrategie
  • Carbon Services (Carbon Footprinting (CCF, PCF), Ökobilanzierung
  • Begleitung von Klimaschutzprojekten
  • Klimaschutzaudits zur Erarbeitung von Maßnahmen und Fahrplänen mit Ziel Klimaneutralität
  • Klimaschutzmanagement, inkl. Begleitung von Optimierungsmaßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität
  • Verifizierung von Treibhausgasemissionen und Zertifizierung der Klimaneutralstellung
  • Energieeffizienz- und Fördermittelberatung / Energieaudits gemäß EDL-G / Beratung Energiemanagementsysteme ISO 50001

Downloads

pdf Abwärme-Konzepte für Industriebetriebe 258 KB Download

Kontakt

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre individuelle Beratung an.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre individuelle Beratung an.

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Nachhaltigkeitsexperten auf.