TÜV Rheinland Standard H2.21. Ein unabhängiger Nachweis zur Dokumentation von erneuerbaren und CO2-armen Wasserstoff-Brennstoffen.
Weltweit steigt in der Industrie die Nachfrage nach grünem Wasserstoff. Die Entwicklung von Wasserstoff als Energieträger der Zukunft begleiten wir als TÜV Rheinland aktiv. Heute stellen wir der Industrie, Marktteilnehmern und interessierten Kreisen eine neue praxisnahe Prüfgrundlage für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff zur Verfügung: den TÜV Rheinland Standard H2.21 Erneuerbare und CO2-arme Wasserstoff-Brennstoffe.
Dokumentieren Sie, als Hersteller, Verteiler oder Anwender von erneuerbarem und CO2-armen Wasserstoff, dessen umweltfreundliche Herstellung und stärken Sie dadurch das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Handeln - sichern Sie sich diesen Vorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern.
In Übereinstimmung mit der aktuellen regulatorischen Entwicklung in der EU definiert der TÜV Rheinland Standard H2.21 einen Schwellenwert für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 70 % des Vergleichswerts (94 g CO2-eq/MJ) und unterscheidet zwischen zwei wesentlichen Wasserstoff-Klassifizierungen:
- Erneuerbarer Wasserstoff bezieht sich auf Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen erzeugt wird. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des in der RED II* festgelegten Vergleichswerts (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
- CO2-armer Wasserstoff bezieht sich auf alle Wasserstoffproduktionswege und ermöglicht daher die Zertifizierung aller Technologien und Prozesse. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des Vergleichswertes (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
Darüber hinaus können bei Erfüllung weiterer spezifischer Kriterien die folgenden optionalen Zusatzkriterien zertifiziert werden: Grüner Wasserstoff, RFNBO**, Blauer Wasserstoff (CCS/CCU), Türkiser Wasserstoff, Rosa Wasserstoff, Kohlenstoffneutraler Wasserstoff.
Die Norm gilt auch für Wasserstoffderivate wie Ammoniak, Methan und Methanol.
Den TÜV Rheinland Standard H2.21 Erneuerbare und CO2-arme Wasserstoff-Brennstoffe können Sie hier unterladen.
*RED II: Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Version II) Norm (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie umfasst ergänzende Richtlinien (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (RED II, Artikel 28, Delegierte Rechtsakte), sowie deren Anhang und RED II-Änderungen.
**RFNBO: Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs - basierend auf RED II Art.2§35
Warum gibt es eine Zertifizierung für grünen Wasserstoff?
Wasserstoff wird von der Wissenschaft, Industrie und Politik als unverzichtbarer Baustein für die Erreichung der Pariser Klimaziele angesehen. Das chemische Element ist ein energiereiches Gas, das bei der Verbrennung und stofflichen Nutzung kein CO2 emittiert. Es ist damit sehr gut geeignet, als klimaschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen eingesetzt zu werden. Diesen Umstand berücksichtigen beispielsweise der Europäische Green Deal und die Nationale Wasserstoffstrategie Deutschlands, die Wasserstoff als Energieträger der Zukunft im Rahmen ihrer allgemeinen Klimapolitik fördern. Die konventionelle Herstellung von Wasserstoff ist allerdings sehr energieintensiv und basiert auf fossilen Energieträgern. Daher hat nur die nachhaltige Produktion und Anwendung von Wasserstoff das Potenzial, fossile Energieträger zu ersetzen und damit Treibhausgase zu reduzieren. Mit der dazugehörigen Zertifizierung erhalten Wasserstoff-Eigentümer einen unabhängigen und international anerkannten Nachweis über die Emissionsminderung durch die Verwendung ihres Wasserstoffs oder ihrer Wasserstoffderivate.
Was ist Bestandteil und wie ist der Ablauf einer Zertifizierung?
Bei unserer Zertifizierung beachten wir den Gestehungsprozess vom Anfang bis zu Ihrem individuellen Übergabepunkt. Hierbei können alle
- Herstellungsarten (z.B. Elektrolyse, Dampfreformierung, Pyrolyse, etc.),
- Transportmethoden (z.B. Gasleitungen/Pipelines, Wasserstofftanks, etc.)
- Nutzanwendungen des Wasserstoffs (z.B. Antriebe in der Mobilität, CO2-arme Produktion in der Industrie, Erzeugung von Strom und Wärme, etc.)
verifiziert und zertifiziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, nur einzelne Abschnitte der Lieferkette zu zertifizieren. Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen stimmen wir im Rahmen einer Bedarfsanalyse gemeinsam mit Ihnen ab.
Egal, in welchem Lebenszyklus sich der Wasserstoff befindet (Herstellung, Verteilung, Nutzung), mit unserer Zertifizierung für erneuerbare und CO2-arme Wasserstoff-Brennstoffe erbringen Sie den Nachweis, dass Sie als Eigentümer den Wasserstoff klimaneutral an Ihren Empfänger übergeben.
Profitieren Sie von unserer Zertifizierung.
Mit der Zertifizierung einer klimafreundlichen Wasserstoffherstellung dokumentieren Sie transparent und glaubwürdig die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit umweltschonenden Produkten. Gleichzeitig transportieren Sie die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens nach außen, setzen somit umweltfreundliche Signale und zeigen Ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Dies sichert Ihnen nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner.
Klarheit schaffen – mit unserem Prüfzeichen für erneuerbare und CO2-arme Wasserstoff-Brennstoffe
Bei erfolgreicher Zertifizierung übergeben wir Ihnen Ihr persönliches Zertifikat sowie das Nutzungsrecht unseres Prüfzeichens. Die „Keywords“ innerhalb unseres Prüfzeichens dokumentieren die Prüfinhalte der Zertifizierung und machen diese für jedermann sichtbar.
Je nach Bestandteil des Audits vergeben wir das Prüfzeichen mit folgenden Keywords:
Erneuerbarer Wasserstoff bezieht sich auf Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen erzeugt wird. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des Vergleichswerts (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
- Grüner Wasserstoff: Erneuerbarer Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter ausschließlicher Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen hergestellt
- RFNBO (ROT II): Erneuerbarer Wasserstoff erfüllt zusätzliche Kriterien, die in den EU RED II Delegated Acts genannt werden
CO2-armer Wasserstoff richtet sich an alle Wasserstoffproduktionswege und ermöglicht daher die Zertifizierung aller Technologien und Prozesse. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des Vergleichswertes (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
- Blauer Wasserstoff (CCS): Das bei der Herstellung des kohlenstoffarmen Wasserstoffs entstehende CO2 wird abgefangen und dauerhaft gespeichert (Carbon Capture and Storage/ CCS).
- Blauer Wasserstoff (CCU): Wenn die bei der Herstellung des kohlenstoffarmen Wasserstoffs entstehenden CO2-Abgase abgefangen und verarbeitet werden, kann der Wasserstoff als blau eingestuft werden, wenn diese CO2-Abgase entweder chemisch oder mineralisch dauerhaft gebunden werden.
- Türkisfarbener Wasserstoff: Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird durch Methanpyrolyse hergestellt und der dabei entstehende elementare Kohlenstoff kann dauerhaft gebunden werden.
- Rosa Wasserstoff: Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Elektrizität aus nuklearen Quellen hergestellt.
Was ist der Unterschied zwischen "erneuerbarem", "kohlenstoffarmen" und "kohlenstoffneutralem" Wasserstoff?
Wasserstoff kann im industriellen Maßstab mit verschiedenen Methoden hergestellt werden. Je nach Herstellungsverfahren und dem Umgang mit den dabei entstehenden CO2-Emissionen werden dem Wasserstoff unterschiedliche Farben zugeordnet.
Erneuerbarer Wasserstoff bezieht sich auf Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen erzeugt wird. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des in der RED II festgelegten Vergleichswerts (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
CO2-armer Wasserstoff richtet sich an alle Wasserstoffproduktionswege und ermöglicht daher die Zertifizierung aller Technologien und Prozesse. Das Reduktionsziel muss mindestens 70% des Vergleichswertes (94 g CO2-eq/MJ) betragen.
Von kohlenstoffneutralem Wasserstoff kann gesprochen werden, wenn alle Emissionen, die bei der Herstellung von Wasserstoff entstehen, kompensiert werden. Dies geschieht durch den Kauf und die Stilllegung von registrierten CO2-Reduktionszertifikaten aus international anerkannten Klimaschutzprogrammen und/oder Emissionsrechten aus etablierten Handelssystemen.