Sicherheit für Fliegende Bauten
Prüfung von Fliegenden Bauten für sichere Unterhaltung
Sie kennen die Geräuschkulisse: Schreie der Begeisterung, kindliches Gelächter und das Donnern der Achterbahn begleitet von lustiger Musik. Freizeitparks, Kirmessen und Festivals heißen jedes Jahr Millionen Familien und junge Besucher willkommen. Als Hersteller oder Betreiber von Fliegenden Bauten sind Sie für deren Instandhaltung und Überwachung sowie für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften verantwortlich – nur so können Besucher unbeschwert die abenteuerlichen Windungen, Senkungen und Korkenziehersprünge der Achterbahn genießen und ihre Kinder guten Gewissens in den Autoskooter schicken.
Wir bieten alle notwendigen Prüfdienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen den einschlägigen Qualitäts- und Sicherheitsnormen entsprechen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Experten!
Umfangreiche Inspektionen und Überprüfungen garantieren sichere und funktionstüchtige Anlagen
Wir bieten das notwendige Know-how für die Durchführung einschlägiger Prüf- und Unterstützungsdienstleistungen, die für Fliegende Bauten vorgeschrieben sind. Wir arbeiten aktiv an der Verhinderung von Unfällen, damit Sie das Vertrauen Ihrer Besucher und Investoren in die Sicherheit Ihrer Anlagen und Ausstattung stärken sowie auch das eigene Haftungsrisiko mindern können. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie sämtliche Vorgaben der „Richtlinie Fliegende Bauten“ sowie der jeweiligen Landesbauordnungen erfüllen.
Prüf- und Unterstützungsdienstleistungen für mobile Anlagen
Unser vollumfängliches Portfolio für Fliegende Bauten umfasst eine Fülle an Leistungen zur Unterstützung der Hersteller und Betreiber von Freizeitanlagen oder -einrichtungen, sowohl in stationären Freizeitparks als auch beim alljährlichen Rummel oder saisonalen Kirmessen.
Vor dem ersten Betrieb bieten wir Ihnen u. a. folgende Leistungen:
- Konstruktionsbegleitende Prüfungen
- Unterstützung bei der Optimierung der geplanten Anlage
- Gründliche Prüfung der eingereichten Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung aktueller Vorschriften
- Abnahmeprüfung vor Ort
- Konzeptzulassung und Prüfberichte
Weiterführende Dienstleistungen im laufenden Betrieb beinhalten Verlängerungsprüfungen und die Bereitstellung von entsprechenden Genehmigungen. Bei Bedarf führen wir auch Sonderprüfungen durch und erstellen in Ihrem Auftrag Prüfberichte und technische Gutachten.
Dienstleistungen unserer Prüfämter/-stellen, Genehmigungsstellen und der Inspektionsstelle für Fliegende Bauten
- Unsere Prüfämter und Prüfstellen führen unter anderem Erst- und Verlängerungsprüfungen sowie Typenprüfungen von Fliegenden Bauten deutschlandweit durch.
- Unsere Inspektionsstelle ist dafür zuständig Prüfungen weltweit durchzuführen. Gleichzeitig ist sie von der DAkkS nach EN 17020 akkreditiert und in der Schweiz anerkannt
- Die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen inklusive der Erstellung der Prüfbücher führen unsere Genehmigungsstellen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz durch.
- Wir unterstützen die unteren Bauaufsichten der Kommunen deutschlandweit bei Gebrauchsabnahmen. In Berlin sind wir für die Durchführung aller Gebrauchsabnahmen zuständig.
Unsere technische Kompetenz und hohen Qualitätsansprüche für Fliegende Bauten
Hersteller und Betreiber Fliegender Bauten aller Art verlassen sich auf unsere Sachverständigen, um notwendige und vollständige Sicherheitsprüfungen, Inspektionen und Kontrollen durchzuführen. Unsere technische Unterstützung umfasst das folgende Aufgabenspektrum:
- Fahrgeschäfte: Achterbahn, Karussell, Riesenrad usw.
- Aufblasbare Attraktionen, bspw. Hüpfburgen
- Temporäre Hallen, Zelte und Membranbauwerke
- Bühnenkonstruktionen
- Individuelle Konstruktionen von Fliegenden Bauten
Die Einrichtungen des TÜV Rheinland verfügen über baurechtlich anerkannte Prüf- und Genehmigungsstellen zur Prüfung von Fliegenden Bauten. Zudem sind unsere Experten umfassend ausgebildet und greifen auf langjährige Erfahrung im Umgang mit anerkannten Normen zurück, zum Beispiel:
- DIN EN 13782
- DIN EN 13814, ehemals DIN 4112
- „Richtlinie Fliegende Bauten“ (FIBauR)
- Landesbauordnungen
Erleben Sie selbst die Werte, die uns an die Spitze befördert haben: vertrauen Sie auf TÜV Rheinland, wenn es um die Sicherheit Ihrer Fliegenden Bauten geht!
Unsere Prüfämter, Prüfstellen, Genehmigungsstellen und die Inspektionsstelle sind bundesweit angesiedelt
Prüfämter/Prüfstellen für Fliegende Bauten:
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Merkurstraße 45, 67663 Kaiserslautern
Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten:
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin (für Berlin und Brandenburg)
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz (für Rheinland-Pfalz)
Inspektionsstelle für Fliegende Bauten:
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.