Jeder Kunde des TÜV Rheinland hat die Möglichkeit, sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Dienstleistung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. Der TÜV Rheinland akzeptiert jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Webformular in unseren Rubriken "Beschwerde / Einspruch" oder "Lob und Kritik", per Post, telefonisch oder persönlich.
Den Eingang einer Beschwerde bestätigt TÜV Rheinland schriftlich.
Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgenden Punkte bezieht:
- die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
- Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
- Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen
wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen.
Die verantwortliche Stelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Weitere Maßnahmen werden fallbezogen durchgeführt.
Jeder Nicht-TÜV Rheinland-Kunde, dessen Antrag zur Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramm abgelehnt wurde, hat das Recht einen Einspruch dagegen zu erheben.
Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhält der Beschwerde-/ Einspruchsführer immer eine abschließende Antwort.
Das Beschwerde- und Einspruchsverfahren von TÜV Rheinland LGA Products GmbH (TRLP) und TÜV Rheinland Solar GmbH (TR Solar) finden Sie hier .