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Beschwerde- und Einspruchsverfahren von TÜV Rheinland

Jeder Kunde des TÜV Rheinland hat die Möglichkeit, sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Dienstleistung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. Der TÜV Rheinland akzeptiert jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Webformular in unseren Rubriken "Beschwerde / Einspruch" oder "Lob und Kritik", per Post, telefonisch oder persönlich.

Den Eingang einer Beschwerde bestätigt TÜV Rheinland schriftlich.

Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgenden Punkte bezieht:

  • die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
  • Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
  • Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen

wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.

Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen.

Die verantwortliche Stelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Weitere Maßnahmen werden fallbezogen durchgeführt.

Jeder Nicht-TÜV Rheinland-Kunde, dessen Antrag zur Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramm abgelehnt wurde, hat das Recht einen Einspruch dagegen zu erheben.

Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhält der Beschwerde-/ Einspruchsführer immer eine abschließende Antwort.

Das Beschwerde- und Einspruchsverfahren von TÜV Rheinland LGA Products GmbH (TRLP) und TÜV Rheinland Solar GmbH (TR Solar) finden Sie hier .

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