Das neue Lieferkettengesetz, auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt, schafft einen Rahmen für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette und daran gekoppelte menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen. Unternehmen sollten sich auf das ab 2023 geltende Gesetz frühzeitig vorbereiten, weil bei Nichteinhaltung des Gesetzes empfindliche Strafen drohen.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung des Lieferkettengesetzes, das den Aufbau eines Risikomanagements und einer Beschwerdestelle sowie die Umsetzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Risiken bei Zulieferern vorgibt. Erhalten Sie hier erste Informationen rund um das Sorgfaltspflichtengesetz, um in der Lage zu sein, notwendige Schritte einzuleiten Ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachkommen zu können.
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