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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Audit-, Zertifizierungs- und Überwachungsmaßnahmen

Unser oberstes Ziel auch in der jetzigen Situation ist, Ihr sicherer Partner für Zertifizierungen zu sein. Aktuell gilt es, negative Auswirkungen auf Ihren Zertifizierungsstatus und Ihr Geschäft zu verhindern. Das bedeutet, dass wir im Grundsatz alle Audits im Rahmen der gültigen Akkreditierungsfristen und ursprünglich abgestimmten Planung durchführen, sofern nicht Sachverhalte vorliegen, die eine Ausnahme von dieser Grundsatzregelung erfordern.

Regelungen und Vorgaben von Akkreditierern, Scheme Ownern und Verbänden

TÜV Rheinland wird die Zusammenarbeit mit seinen Kunden den jeweils aktuellen Möglichkeiten entsprechend gestalten, bis wir wieder zu einem normalen Betrieb zurückkehren können. Unser Handeln orientiert sich dabei an den Vorgaben der Akkreditierer und Scheme Owner. Diese haben bereits reagiert und relevante Regelungen und individuelle Vorgaben definiert, die TÜV Rheinland als Zertifizierer zu befolgen hat.

Die wichtigsten Informationen finden Sie in der folgenden Übersicht

  • ANAB (ANSI National Accreditation Board)
  • BRCGS (British Retail Consortium)
  • DAkkS (Deutsche Akkreditierungsgesellschaft)
  • FSSC
  • IAF (International Accreditation Forum)
  • IAQG (International Aeropspace Quality Group)
  • IATF (International Automotive Task Force)
  • IFS
  • IPAC (Instituto Portugues de Acreditacao)

Darüber hinaus halten wir uns strikt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

Wichtige Informationen zu Audits und Auditverschiebungen

  • Für die meisten der generischen Zertifizierungsverfahren wie z. B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 27001 können Remote-Auditverfahren eingesetzt werden. Das bedeutet, dass keine Auditierung vor Ort in Ihrem Unternehmen stattfindet, sondern unsere Auditoren per Skype oder Webex Konferenz mit Ihren Mitarbeitern Teile des Auditprogramms abarbeiten.
  • Für einige Zertifizierungsverfahren (z.B. IATF16949) sind Remote-Audits nicht zugelassen. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, Auditfristen zu verschieben, ohne dass Zertifizierungen ausgesetzt werden müssen.
  • Für einige Zertifizierungsverfahren (z.B. BRCGS) sind zudem weitere Sonderregelungen festgelegt worden.

Regelungen für Vor-Ort-Audits

  • Wenn Vor-Ort-Audits nicht rechtzeitig durchgeführt werden können, wird TÜV Rheinland auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Informationen und Begründungen entscheiden, ob eine Verschiebung Ihres Audits notwendig und möglich ist.
  • Dabei beziehen wir uns auf die definierten Fristen und Regelungen der zuständigen Akkreditierer.
  • Bitte beachten Sie, dass für eine Verschiebung eine valide Begründung Ihrerseits zwingend notwendig ist (gilt für Zertifizierungsaudits sowie das erste Überwachungsaudit).
  • weiterhin gilt, dass eine Auditverschiebung nur schriftlich (auch per E-Mail) beantragt werden kann. Hierfür sprechen Sie wie gewohnt Ihre TÜV Rheinland Kontaktperson an.
  • Wann und wo immer es möglich ist wollen wir Auditausfälle vermeiden.

Einsatz von Remote-Audits

  • Einige Akkreditierer lassen sogenannte Remote-Audits zu. Der Vorteil liegt darin, dass der Auditor Sie für die Prüfung nicht vor Ort besuchen muss. Die Prüfung findet onlinebasiert statt.
  • Unsere Remote-Audits folgen den Anforderungen der zuständigen Akkreditierungsstellen, soweit diese anwendbar sind, um die Audits effizient und mit der anerkannten Expertise durchzuführen.
  • Der letztendliche Remote-Anteil je Unternehmen ist eine individuelle Entscheidung der Zertifizierungsgesellschaft auf Basis der vorliegenden Bedingungen
  • Wir können Remote-Audits nach den folgenden Standards anbieten:

Standard Remote-Audit möglich? Spezifikationen
ISO 9001
ISO 14001
ISO 50001
ISO/IEC 27001
ISO 22301
ISO/IEC 20000-1
ISO 45001 / OHSAS 18001


Ja, für all die Standards.

  • Keine Einschränkungen für diese Standards.
  • Remote-Anteile zwischen 30% und 100% möglich.
IATF 16949Nein
VDA6.XNein
AS 9100 seriesJa
  • Für 2020 können die Überwachungs- und Re-Zertifizierungsaudits bis zu 100% remote durchgeführt werden.
IRIS Nein
ISO 22000Ja
  • Remote-Anteile zwischen 30 - 50% der Auditzeit möglich (in Abhängligkeit der Komplexität des Unternehmens)
  • Inhalte des Remote Audits lt. Vorgaben von TR
GFSI Standards
(FSSC 22000, IFS, BRCGS)
Nein
GMP+
  • Erlaubt für B3 (Lagerung, Umschlag, Handel) & B4 (Transport, Befrachtung)
  • Nicht erlaubt für Herstellungsbetriebe (B1, B2)
  • Remote-Anteil sind nicht näher spezifiziert
QS FeedNein
SA 8000Ja2 Stunden
IT-SicherheitskatalogJa
  • Remote-Anteil bei Überwachungsaudits bis zu 50%
  • Remote-Anteil bei Re-Zertifizierung bis zu 70%
SpaEfV | Anlage 1 und 2Nein
AZAVJa
  • Remote-Anteil bei Zertifizierungs-/ Rezertifizierungsaudit maximal 70 %, bei Überwachungsaudit maximal 50%
  • Ausnahme: Überwachung und Zulassung von Standorten
KBA Ja
  • Remote-Anteile zwischen 30% und 100% möglich.

  • Sollte es im Zuge der Durchführung von Remote-Audits zu Abweichungen (Non-conformities) kommen, gilt:
    • Bei ‚major non-conformities‘, die im ‚Remote Audit‘ festgestellt wurden, müssen die Korrekturmaßnahmen innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tag des ‚Remote Audit‘ erfolgen oder, falls erforderlich, während des nachfolgenden Vor-Ort-Audits nachgewiesen werden.
    • Bei ‚minor non-conformities‘, die im ‚Remote Audit‘ festgestellt wurden, müssen der Korrekturplan und die Korrekturmaßnahmen innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tag des ‚Remote Audits‘ überprüft und akzeptiert werden.
  • Wir behalten uns vor, bereits erbrachte Leistungen im Rahmen alternativer Audit-durchführungen, wie z.B. Remote-Anteile, als Teilrechnung abzurechnen.

Praktische Informationen zu Remote-Audits

  • Die IAF definiert die Nutzung von ICT (Information and communication technology) zu Audits/ Begutachtungen u.a. für Meetings, die Begutachtung von Dokumenten und Aufzeichnungen sowie die Aufzeichnung von Informationen und Nachweisen.
  • Um Ihnen eine schnelle und effektive Lösung bereitzustellen, wird TÜV Rheinland sich bei den ‚Remote Audits‘ auf die Durchführung von virtuellen Meetings beschränken.
  • Die virtuellen Meetings werden mit „Skype for Business“ durchgeführt.
  • Ein Dokumentenaustausch in Echtzeit bedeutet, dass alle notwendigen dokumentierten Informationen während des Audits eingesehen werden können.
  • Für einen reibungslosen Ablauf des Audits wird vorab ein Test durchgeführt
  • Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, wird TÜV Rheinland seinerseits einen Ort für das Remote Audit wählen, der Dritten keinen Zugang zu genutzten Daten des Kunden ermöglicht.
  • Video- und Audioaufnahmen sind nicht gestattet.
  • Nach Rücksprache mit dem Kunden sind Screenshots für die Audit-Dokumentation zulässig.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Remote Audits & ‚Skype for Business‘.

Wichtiger Hinweis!

Wir empfehlen ausdrücklich, Audits planmäßig, wenn notwendig remote, durchzuführen. Jede Verschiebung könnte dazu führen, dass im kommenden Jahr mehrere Audits zur Aufrechterhaltung des Zertifikats durchzuführen sind.

Kontaktmöglichkeiten

Bitte kontaktieren Sie primär Ihren Projektkoordinator bei Fragen zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie allgemeine Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unsere Hotline per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren.