TUV Rheinland EK 2

Erfahrungsaustausch EK 2: Sport-/ Spiel-/ Freizeitgeräte/ Boote

GS-Stellen und notifizierten Stellen (nachfolgend: „Stellen“) sind verpflichtet an den von der ZLS definierten Erfahrungsaustauschkreisen (EK) teilzunehmen, sodass eine einheitliche Vorgehensweise bei Produktprüfungen und –Zertifizierung gewährleistet ist.

Der Erfahrungsaustausch Kreis 2 (EK2) ist der fachbezogene Erfahrungsaustausch der Stellen über Sport-/ Spiel- und Freizeitgeräte sowie über Boote. Er stellt sicher, dass zuerkannte, dem ProdSG unterliegenden Zeichen und diesbezüglich erstellte Bescheinigungen der Stellen für die folgenden Fachgebiete (auch Arbeitskreisen (AK) genannt) gleichwertig sind.

  • Fahrräder (AK1),
  • Spielzeug (AK2),
  • Artikel für Säuglinge und Kleinkinder (AK3),
  • Sport-, Freizeitgeräte und Boote und (AK4)
  • Spielplatzgeräte und Anlagen im öffentlichen Bereich (AK5)
  • Chemie (AK6)

Die in dem EK2 getroffenen Entscheidungen werden als Beschlüsse bezeichnet. Diese Beschlüsse sind für die beteiligten Stellen verbindlich, soweit nicht gesetzliche Verpflichtungen oder übergeordnete Vorgaben anderer Gremien sowie der Marktüberwachungsbehörden entgegenstehen.

Beschlüsse, die Auswirkungen auf die Prüftätigkeit haben, werden vom EK2 in einer Liste aufgeführt und auf dieser Plattform veröffentlicht. Die Veröffentlichung eines Beschlusses ist dabei rein deklaratorisch, da dieser mit Beschlussfassung gültig ist.

Kontakt