Jeder Kunde der TRLP und der TR Solar hat die Möglichkeit sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. TRLP und TR Solar akzeptieren jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Webformular in unserer Rubrik "Beschwerde / Einspruch", per Post, telefonisch oder persönlich. TRLP und/ oder TR Solar bestätigen den Eingang einer Beschwerde schriftlich, üblicherweise binnen einer Woche ab Beschwerdeeingang.
Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgende Punkte bezieht:
- die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
- Verlangen nach Korrekturmaßnahmen,
- Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
- Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen
wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen. Die Zertifizierungsstelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Wenn ein Einspruchsführer nicht mit der Begründung der TRLP zu den Gründen des Einspruchs übereinstimmen kann und dies der TRLP erneut mitteilt, ist die TRLP verpflichtet, zur Schlichtung das Gremium zur Wahrung der Unabhängigkeit zu involvieren. Dieses stehende Gremium ist aus Vertretern der Wirtschaft, Verbrauchern und Behörden zusammengesetzt und vermittelt als Schlichtungsstelle zwischen Einspruchsführer und TRLP, wenn keine Einigung zwischen der TRLP und einem Einspruchsführer erzielt werden kann. Sollte trotz Einbeziehung der Schlichtungsstelle eine Einigung unmöglich sein, steht es einem Einspruchsführer frei relevante Behörden und/oder die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu informieren.
Jeder Nicht-TRLP-Kunde dessen Antrag zur Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramms abgelehnt wurde, hat das Recht einen Einspruch dagegen zu erheben.
Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhält der Beschwerde-/ Einspruchsführer immer eine abschließende Antwort.
Ihre Meinung ist uns wichtig.