Auto Tuning, aber sicher! Rundum-Service für Abnahmen von technischen Änderungen am Fahrzeug.
Schneller, schöner, sportlicher: Auto Tuning liegt voll im Trend. Aber erlaubt ist nicht alles, was gefällt. Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) klare Vorschriften für Tuning-Umbauten erlassen. Wichtig zu wissen: Wenn Sie Fahrzeuge mit Bauteilen tunen, die nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp zugelassen sind oder die sich gegenseitig beeinflussen, ist eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO erforderlich. Wir sind Ihr kompetenter Partner rund ums Thema Auto Tuning sowie Umbauten und unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Services für Privat- und Gewerbekunden.
Änderungsabnahme oder Einzelabnahme notwendig?
Bei der Abnahme von technischen Änderungen unterscheidet man zwischen einer Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO und einer Anbaubegutachtung nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO, der sogenannten Einzelabnahme. Eine Änderungsabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein gültiges Prüfzeugnis (Teilegutachten oder ABE) vorliegt, bei dem das vorgestellte Fahrzeug im Verwendungsbereich aufgeführt ist. In dem Fall muss lediglich überprüft werden, ob der Anbau korrekt ist und die Auflagen und Hinweise des Prüfzeugnisses eingehalten wurden. Darüber hinaus darf es keine Beeinflussung mit anderen Änderungen geben.
Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden, die sich gegenseitig beeinflussen können und ist diese gegenseitige Beeinflussung nicht bereits durch das Prüfzeugnis abgedeckt, muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden.
Im zuletzt genannten Fall kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO. Nach der Begutachtung ist somit die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis durch die Behörde erforderlich. Daher muß das von TÜV Rheinland ausgestellte Gutachten gem. §19.2 StVZO nach der erfolgreichen Abnahme unmittelbar bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Bei einer Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO reicht es meistens aus, bis zur nächsten Änderung der Zulassungsbescheinigung (Halterwechsel oder Umzug) das von TÜV Rheinland ausgestellte Gutachten mitzuführen.
Ob Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle müssen oder nicht, geht explizit aus dem Gutachten hervor. Damit Ihr Auto Tuning kein Auto-Frust wird, stehen Ihnen unsere erfahrenen Tuning-Experten von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite.
Beispiele aus der Praxis: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Angenommen, Sie wollen einem Auto mit neuen Leichtmetallrädern einen noch dynamischeren Auftritt verleihen, dann müssen Sie einige grundlegende Dinge beachten. Ganz wichtig: Liegen für die Felgen gültige Prüfzeugnisse (ABE oder Teilegutachten) vor?
Bei einem Teilegutachten ist immer die Durchführung einer Änderungsabnahme erforderlich.
Bei einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) kann eine Abnahme erforderlich sein, muss es aber nicht. Näheres geht aus den Auflagen und Hinweisen der ABE hervor. In manchen Fällen ist das Mitführen der ABE ausreichend. Meist ist dies der Fall, wenn sich bei einer Felge z.B. lediglich das Design, nicht aber die Abmessungen der Rad-Reifen-Kombination ändert.
Soll eine Felge mit ABE oder Teilegutachten an einem Fahrzeug verbaut werden, das nicht im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt ist, wird die Durchführung einer Einzelabnahme erforderlich.
Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19.2 StVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Solche Veränderungen werden mit Bußgeldern bestraft. Zusätzlich ist es erforderlich eine erneute Betriebserlaubnis zu beantragen. TÜV Rheinland hilft Ihnen dabei wichtige Richtlinien einzuhalten und Ihr Tuning-Fahrzeug auf die Zulassung vorzubereiten.
Sie sind Gewerbekunde und haben Fragen zu Umbauten oder möchten eine Eintragung vornehmen lassen? Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Einzelabnahmen für Tuning-Gewerbekunden
Sie sind ein Custom-Shop, Autohändler oder eine Tuning-Werkstatt mit einem Faible für individuelle Fahrzeuge und auf der Suche nach einem Fachmann, der eine Einzelabnahme oder Änderungsabnahme an den von Ihnen modifizierten Fahrzeugen durchführt? Wir begleiten Sie vor und während der Umbauphase mit wertvollen Hinweisen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. So ersparen wir Ihnen unnötige Kosten für nicht genehmigungsfähige Umbauarbeiten.
Ist der Umbau fertiggestellt, prüfen wir für Sie die Voraussetzungen zum weiteren Betrieb des individualisierten Fahrzeugs.
Sind alle technischen Vorgaben eingehalten, erhalten Sie von uns ein Gutachten, das Sie beim Straßenverkehrsamt (STVA) vorlegen. So steht der Zulassung Ihres Tuning-Fahrzeugs nichts mehr im Wege und Sie riskieren nicht, dass die Wiedererteilung einer Betriebserlaubnis für Ihr Auto verweigert wird. Mindestens ebenso wichtig wie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Dank der Expertise unserer Sachverständigen profitieren Sie von vorbildlicher Verkehrssicherheit und erhalten fundierte Aussagen zum technischen Zustand Ihres Fahrzeugs.
In Tuning-Fahrzeugen steckt neben jeder Menge Arbeit stets auch sehr viel Herzblut. Als Auto-Enthusiast begeistert mich so viel Kreativität immer wieder aufs Neue. Bei aller Faszination für das Außergewöhnliche darf die Sicherheit aber niemals auf der Strecke bleiben. Schließlich liegt uns das Wohl der Autobesitzer ebenso am Herzen wie das aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Christian Rudnick, Gebietsleiter Leverkusen TÜV RheinlandTuner sind keine Raser
FAQs zu Teilegutachten / Einzelabnahme bei TÜV Rheinland
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