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Wohnmobilzulassung (So.Kfz) mit TÜV Rheinland

Wohnmobilzulassung mit Unterstützung von TÜV Rheinland

Sie haben den Wunsch, sich ein Fahrzeug nach Ihren individuellen Vorstellungen zum Wohnmobil auszubauen und es als Wohnmobil zuzulassen?

Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Umrüstung zum Wohnmobil achten müssen!

Wann brauche ich eine Begutachtung um das Fahrzeug anschließend als Wohnmobil zuzulassen?

Gerade im Bereich der Einzelgenehmigungen von Sonstigen Kraftfahrzeugen ist es wichtig den Kunden effizient und fundiert zu beraten. Unsere jahrelange Erfahrung kommt hier dem Kunden zugute.

Thorsten Rechtien, Diplom-Ingenieur TÜV Rheinland

Werden an einem Pkw oder teilweise auch leichten Lkw Umbauten vorgenommen, die es optisch zu einem Wohnmobil machen, so müssen diese abgenommen werden.

Die Fahrzeugdokumente müssen mit dem vorrangigen Verwendungszweck des Fahrzeuges übereinstimmen.

Durch die Änderung der Fahrzeug- bzw. Aufbauart verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Im Rahmen der Begutachtung nach § 19.2 (i.V.m. § 21) StVZO wird ein Gutachten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis erstellt.

Ablauf und Inhalt der Begutachtung

Bei der Umschreibung zum So.Kfz Wohnmobil müssen zahlreiche Richtlinien erfüllt sein. Inhaltlich handelt es sich dabei um die sogenannten Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Außerdem kommt das speziell für derartige Umbauten entworfene Merkblatt 740 des VdTÜV zum Tragen.

Die Richtlinie fordert eine bestimmte, fest verbaute Mindestausstattung wie folgt:

  • Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheiten, Kocheinrichtung und Stauraum für Gepäck.
    Der Tisch kann leicht entfernbar ausgestaltet sein. Im Wohnteil müssen mindestens zwei Fenster (insgesamt) an verschiedenen Seiten vorgesehen sein. Eine ausreichende Belüftung (gem. DIN EN 721) des Wohnteils muss sichergestellt sein. Der Fußbodenbelag sollte ausreichend rutschsicher sein.
  • Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Er muss dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt tatsächlich zu ermöglichen.
  • Die Kochmöglichkeit muss aus einem fest verbauten Kocher bestehen, der nachweislich für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist.
    Geeignet sind zum Beispiel Gaskocher mit Zündsicherung. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit.
    Der Kocher darf ausziehbar, klappbar oder o. ä. sein. Es muss auf eine ausreichende Feuersicherheit (Hitzeschutz) beim Kocherbetrieb geachtet werden.
  • Elektrische Anlagen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Beim Betrieb des Fahrzeuges verwendbare und fest verbaute elektrische Einrichtungen müssen über einen Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) verfügen.

Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.

Nach der positiven Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Dort wird die neue (Einzel)Betriebserlaubnis des So.Kfz Wohnmobils erteilt.

TÜV Rheinland: Ihr Partner für alle technischen Fragen rund um Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge

Für alle Gutachten, Infos zu Umrüstung und Zulassung oder sonstige Fragen zur Einzelgenehmigung eines Wohnmobils sind wir Ihr idealer Partner. Unsere erfahrenen Sachverständigen wissen aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung und regelmäßigen Weiterbildungen genau, worauf es ankommt. Gerne unterstützen wir Sie mit wertvollen Tipps rund um den gesamten Prüf- und Zulassungsprozess Ihres Wohnmobils. Bei uns erhalten Sie sämtliche Services aus einer Hand – schnell, kompetent und zuverlässig.

FAQs zur Wohnmobilzulassung

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Wann gilt ein Fahrzeug als Wohnmobil (Sonstiges Kfz / So-Kfz)?

Um als Wohnmobil / So-Kfz (umgangssprachlich Sonder-Kfz) zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug die notwendigen Richtlinien für die Wohnmobilzulassung erfüllen (siehe Ablauf und Inhalt der Begutachtung).

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung?

  • Gutachten nach § 19.2 (i.V.m. §21) StVZO
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (vormals Fahrzeugschein, -brief)
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder Doppelkarte)
  • Bankverbindung

Welche Sicherheitsanforderungen müssen zusätzliche Sitze im Wohnbereich erfüllen?

Für die Verankerungen der Sitze und Gurte und die Gurte selber sind entsprechende Nachweise erforderlich. Hier sollte dringend auf Sitze und Konsolen mit entsprechendem Prüfzeugnis zurückgegriffen werden. Gültige Prüfzeugnisse sind z. B. ABE oder Teilegutachten.

Eine Prüfung im Einzelfall ist aufgrund der erforderlichen zerstörenden Prüfungen nicht möglich.

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