Rund ums Auto

Kennzeichen verloren oder gestohlen

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Ihr Kennzeichen wurde gestohlen?

Oder haben Sie Ihr Kennzeichen verloren? Melden Sie den Verlust bei der Polizei! Denn nur dort erhalten Sie die Bescheinigung für die Kfz-Zulassungsstelle, um dort ein neues Kennzeichen zu beantragen.

Für das neue Kennzeichen benötigen Sie:

  • Bescheinigung der Polizei (bei Diebstahl)
  • Personalausweis/Reisepass des Halters
  • Eidesstattliche Versicherung des Halters bei Verlust
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Untersuchungsbericht der letzten Abgas (AU)- und Hauptuntersuchung (HU)

Übrigens

Ihr bisheriges Nummernschild wird sofort für mindestens 5 Jahre gesperrt.

Internationale Zulassung

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Sie möchten ein Fahrzeug selbst ins Ausland überführen?

Dann brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Für eine so genannte internationale Zulassung benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass (mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr)
  • Zolldeckungskarte
  • Gültige HU-Prüfplakette
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Darüber hinaus müssen Sie zur Überprüfung der Fahrzeug-Identnummer das Fahrzeug vorfahren. Natürlich können wir Ihnen die Übereinstimmung auch gerne an einer unserer TÜV-Servicestationen bestätigen.

Weitere Unterlagen für nicht zugelassene und stillgelegte Fahrzeuge

Für die Anmeldung eines noch nicht zugelassenen Fahrzeugs, benötigen Sie zusätzlich:

  • amtliches Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsnachweis EVB-Nummer

Für die Anmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs, benötigen Sie außerdem:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Verkauf (Veräußerungsanzeige)

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Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, gehen Sie auf Nummer sicher.

Zeigen Sie selbst den Verkauf bei der Zulassungsstelle an. In Form einer so genannten Veräußerungsanzeige.

Kommt Ihr Käufer seiner Pflicht zur Zulassung nicht nach, müssen Sie weiterhin Kfz-Steuer und Versicherung für ein Fahrzeug zahlen, das Sie gar nicht mehr besitzen. Ohne Veräußerungsanzeige endet Ihre Steuerpflicht nämlich erst mit dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Käufer (§ 5 Absatz 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Zeigen Sie die Veräußerung ordnungsgemäß an, sind Sie mit Eingang bei der Zulassungsstelle von der Steuerpflicht befreit.

Ihre Pflichten als Verkäufer

Als Verkäufer müssen dem Käufer Ihres Fahrzeuges folgende Dokumente übergeben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen: Nachweis über Zuteilung des Kennzeichens
  • Bei abgasuntersuchungspflichtigem Fahrzeug: Prüfbescheinigung
  • Bei prüfbuchpflichtigem Fahrzeug: Prüfbuch
  • HU-Bericht

In der Veräußerungsanzeige, die Sie hier herunterladen können, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name und Anschrift des Erwerbers
  • Empfangsbestätigung des Erwerbers über Erhalt der Dokumente, Schlüssel, Fahrzeug etc.

Ihre Pflichten als Käufer

Als Käufer müssen Sie unverzüglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde folgendes beantragen:

  • bei zulassungspflichtigem Fahrzeug: die Ausfertigung eines neuen Fahrzeugscheins und die Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • bei zulassungsfreiem Fahrzeug, dem bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war: die Zuteilung eines neuen Kennzeichen
  • bei zulassungsfreiem Fahrzeug, dem das Kennzeichen schon von der für den neuen Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt war: eine Anzeige bei der Zulassungsbehörde unter Angaben der Halterdaten und Vorlage des Versicherungsnachweises genügt.

Übrigens

Kommen Sie als Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen - bis Sie diese Pflichten erfüllt haben.

Ummelden

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Wann ist eine Ummeldung nötig?

Als Halter müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden bei

Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen

Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk

Wohnortwechsel des Halters

Ihre Unterlagen

Sie möchten ein Fahrzeug ummelden? Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Versicherungs-Bestätigung (EVB - früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder

Übrigens

Auch wenn Sie nur innerhalb Ihres Ortes oder Landkreises umziehen, sind Sie laut §27 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verpflichtet, Ihren Wohnungswechsel unverzüglich zu melden.

Anmelden eines inländischen Fahrzeugs

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Sie möchten ein Fahrzeug anmelden?

Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Weitere Unterlagen für die Anmeldung eines Neufahrzeugs

Für die Anmeldung eines Neufahrzeugs benötigen Sie zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungs-Bestätigung (EVB - früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung

Weitere Unterlagen für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungs-Bestätigung (EVB - früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen
)

Weitere Unterlagen für die Anmeldung eines Außer Betrieb gesetztes Fahrzeugs

Für die Anmeldung eines Außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungs-Bestätigung (EVB - früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchungen

Übrigens

Die Anmeldung des Fahrzeugs kann nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) erfolgen.

Fahrzeugpapiere verloren

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Sie können Ihre Fahrzeugpapiere nicht mehr finden oder sie wurden Ihnen gestohlen?

Für die Ausstellung von Ersatzpapieren brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchungen
  • Verlusterklärung/Antragsformular der Kfz-Zulassungsstelle
  • ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Übrigens

Einige Kfz-Zulassungsstellen erwarten, dass Sie als Fahrzeughalter persönlich erscheinen.

Anmelden eines Import-Fahrzeugs

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Sie möchten ein importiertes Fahrzeug anmelden?

Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:

  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag

Anmeldung eines Neuwagens aus einem EU-Land

Für die Anmeldung eines Neuwagens aus einem EU-Land brauchen Sie zusätzlich:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC - Certificate of Conformity)
  • EG-Typgenehmigung
  • Nachweis, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Anmeldung eines Gebrauchtwagens aus einem EU-Land

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs, das bereits in einem EU-Land in Betrieb war, benötigen Sie zusätzlich:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • EG-Typgenehmigung
  • EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • bei PKW’s, die älter als drei Jahre sind, Untersuchungsberichte der neuen Haupt- und Abgasuntersuchung (durchzuführen vor der Zulassung)

Anmeldung eines Gebrauchtwagens einem Land außerhalb der EU

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs, das in einem Land außerhalb der EU in Betrieb war, brauchen Sie zusätzlich:

  • Papiere über vorgehende Zulassung im Ausland
  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Falls keine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vorliegt, ein Gutachten über die Untersuchung nach § 21 StVZO. (Dafür können Sie jederzeit bei Ihrer TÜV-Servicestation einen Termin vereinbaren)
  • Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung

Berichtigung von Fahrzeugpapieren

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Stimmen noch alle Daten in Ihren Fahrzeugpapieren?

Sparen Sie sich Ärger mit der Polizei und lassen Sie die Angaben berichtigen.

Wohnungswechsel oder Namensänderung

Bei Wohnungswechsel oder Namensänderung brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)

Technische Änderungen

Bei technischen Änderungen brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • ggf. TÜV-Untersuchungsbericht

Übrigens

Einige Kfz-Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.

Außer Betrieb setzen (Abmelden)

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Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen?

Nur vorübergehend oder endgültig? In beiden Fällen müssen Sie es abmelden. Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Möchten Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens

Außer Betrieb setzen nach einem Diebstahl

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, brauchen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl. Diese Bescheinigung brauchen Sie auch, wenn Ihr Wagen oder Motorrad im Ausland gestohlen wurde. Die Übersetzung einer ausländischen Diebstahlsanzeige reicht nicht aus.

Übrigens

Fahrzeuge können bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.

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